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Verkehr und Parken rund ums Oktoberfest

Bitte vorsichtig!

Natürlich müssen Sie auch während der Wiesn die üblichen Verkehrsregeln beachten. Zusätzlich sollten Sie besonders aufmerksam sein.

Zwei Frauen im Dirndl vor einem Riesenrad.

Rechtsfrage des Tages:

Vorsichtig sollten Sie immer fahren und die Verkehrsregeln beachten. Rund um das Oktoberfest wird Verkehrsteilnehmern aber noch besondere Vorsicht abverlangt. Welche Regeln gelten zusätzlich?

Antwort:

Das Oktoberfest ist in vollem Gange. Dazu gehört leider auch meist ein gewisses Verkehrschaos rund um die Theresienwiese. Gerade deshalb müssen Sie mit Auto, Fahrrad und Co. dort besonders aufpassen.

Keine Ausnahme

Auch wenn für viele während der Wiesnzeit der Ausnahmezustand gilt, an die Straßenverkehrsregeln müssen sich alle halten. Das gilt nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radfahrer und Fußgänger. Dennoch sollte gerade der motorisierte Verkehrsteilnehmer besonders aufmerksam sein.

Obacht im Auto!

Wer derzeit in der Nähe der Theresienwiese mit seinem Fahrzeug unterwegs ist, sollte also noch umsichtiger fahren als sonst. Denn ob Münchner Oktoberfest oder Hamburger Dom: Bei Volksfesten müssen Autofahrer vermehrt mit betrunkenen und unaufmerksamen Fußgängern rechnen. Und deren Verhalten ist häufig nicht berechenbar.

Fuß vom Gas

Daher wird von Ihnen als Verkehrsteilnehmer erwartet, nicht nur besondere Aufmerksamkeit walten zu lassen. Im Zweifel müssen Sie auch Ihre Geschwindigkeit deutlich reduzieren. Halten Sie sich nicht daran, kann Ihnen die zumindest überwiegende Haftung für einen Unfall auferlegt werden. So urteilte auch das Amtsgericht in München (31 C 22085/07) in einem Fall, in welchem ein betrunkener Fußgänger bei Rot über die Ampel und einer Motorradfahrerin direkt vors Motorrad lief. Da diese nicht mit angepasster Geschwindigkeit gefahren war, trug sie ein 50%iges Mitverschulden. Und das, obwohl sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit gar nicht überschritten hatte.

Parkplatzfrust

Vor dem Wiesnbesuch steht oft die Parkplatzsuche an. Ist der Frust auch groß, sollten Sie nicht der Versuchung nachgeben, Ihr Auto auf nicht ausgewiesenen Parkplätzen abzustellen. Bei falschem Parken oder Parken ohne gültigen Parkschein kann der Oktoberfestbesuch schnell sehr teuer werden. Bei abgelaufenem Parkschein können bis zu 40 Euro fällig werden. Wer unzulässig auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen. Besser und günstiger ist das Parken auf sogenannten Park-and-ride-Parkplätzen in und rund um München. So kann der Oktoberfestbesuch stressfrei mit der Fahrt in den öffentlichen Verkehrsmitteln starten.  

Sperrzone für E-Scooter

Wollen Sie mit einem wendigen E-Scooter zur Theresienwiese flitzen? Dann müssen Sie unbedingt die auch für andere Kraftfahrzeuge geltende Sperrzone beachten. Rund um den Festplatz hat die Stadt nämlich einen Bereich definiert, den Sie derzeit unter anderem auch nicht mit E-Scootern befahren dürfen. Sie müssen Ihr Gefährt am „Äußeren Sperrring“ abstellen. Dort sind spezielle Sammelstellen eingerichtet, an denen Sie den E-Scooter parken müssen.

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