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Thomas-Cook-Pleite: Registrierung nur noch bis 15.11.2020

Achtung, Frist endet!

Die Regierung springt für die von Thomas Cook nicht erstatteten Reisekosten ein. Doch die Frist endet bald.

Ein Flugzeug setzt zur Landung an, es fliegt ganz knapp über den Strand an dem noch Fischerboote liegen.

Rechtsfrage des Tages:

Die meisten Urlauber wurden von der Pleite der Reisegesellschaft Thomas Cook überrascht. Viele warten bis heute auf eine Erstattung ihrer Kosten. Hilfe soll von der Bundesregierung kommen. Wie können Sie diese in Anspruch nehmen und Ihre Forderungen in den nächsten Tagen noch anmelden?

Antwort:

Im Herbst letzten Jahres kam für viele Urlauber die Hiobsbotschaft: Die Reisegesellschaft Thomas Cook meldete Insolvenz an, genau wie einige ihrer Tochterunternehmen. Und es wurde noch schlimmer: Die Deckungssumme der Insolvenzversicherung reichte nicht aus, um alle Ansprüche zu befriedigen. Immerhin können Geschädigte ihre Ansprüche auf freiwillige Ausgleichszahlungen der Bundesregierung anmelden. Doch jetzt heißt es schnell sein. Denn die Registrierung auf dem Bundesportal endet am 15.11.2020.

Warum Ausgleichszahlungen?

Wer eine Pauschalreise bucht, muss zwingend einen sogenannten Sicherungsschein erhalten. Dieser sichert den Urlauber vor einer Insolvenz des Reiseveranstalters ab. 

Auch Thomas-Cook-Urlauber haben einen solchen Sicherungsschein bekommen. In Deutschland ist die Absicherung allerdings auf 110 Mio. € pro Versicherungsgesellschaft begrenzt. Dieser Summe reicht nicht aus, um alle Kunden des insolventen Reiseunternehmens zu entschädigen. An Kunden aus Deutschland konnte die zuständige Versicherung nur eine Quote von 17,5 % auszahlen. Auf den restlichen Reisekosten blieben die Kunden sitzen – bisher. Anfang Oktober erfuhren sie, dass die Versicherung auf Basis einer Quote von 26,38 % noch einen Erhöhungsbetrag zahlen wird. Doch ein Großteil der Reisekosten steht damit weiter aus.

Thomas-Cook-Bundesportal

Bereits im Dezember 2019 hatte die Bundesregierung versprochen, für die Restzahlung aufzukommen. Seit Mai können Sie sich auf dem Thomas-Cook-Reiseportal registrieren, um sich für die freiwillige Ausgleichszahlung anzumelden und Ihre restlichen Reisekosten erstattet zu bekommen. 

Sie haben bei der Thomas Cook GmbH oder der Bucher Reisen & Öger Tours GmbH gebucht? Dann besuchen Sie das Bundesportal. Für Kunden der Thomas Cook International AG mit Sitz in der Schweiz gibt es dieses Portal. Haben Sie bei der Tour Vital Touristik GmbH gebucht, registrieren Sie sich hier.

Voraussetzungen für Ausgleichszahlung

Damit Sie Anspruch auf die Ausgleichszahlung haben, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie haben bei einem der genannten Unternehmen Ihren Urlaub gebucht.
  • Sie haben einen Sicherungsschein der Zurich Versicherung erhalten.
  • Sie haben Ihre Forderungen bei der Zurich Versicherung geltend gemacht.
  • Sie haben Ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet.
  • Der gezahlte Reisepreis wurde Ihnen aufgrund der Insolvenz nicht oder nicht vollständig von der Versicherung oder einer anderen Stelle erstattet.
  • Sie treten Ihre Ansprüche gegenüber Dritten an die Bundesregierung ab.

Wie hoch ist die Ausgleichszahlung?

Geplant ist, dass Sie die Differenz zwischen dem gezahlten Reisepreis und der Zahlung der Zurich Versicherung oder einer anderen Stelle bekommen. Aber Achtung: Konnten Sie Ihre Zahlung von der Bank noch zurückbuchen lassen, haben Sie keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Auch Zahlungen aus der Insolvenzmasse werden gegenüber einer Ausgleichszahlung angerechnet. 

Sie erfüllen die Voraussetzungen und Ihnen wurde der gesamte Reisepreis oder ein Teilbetrag bisher nicht erstattet? Dann können Sie auf die Ausgleichszahlung hoffen. Nicht erstattet werden allerdings Verzugszinsen, Rechtsanwaltskosten u. Ä.

Das ist zu tun

Wenn Sie Ihre Ansprüche bisher noch nicht bei der hinter dem Sicherungsschein stehenden Versicherung angemeldet haben, sollten Sie das jetzt ganz schnell tun. Melden Sie sich außerdem gleich zur Insolvenztabelle an. Über das weitere Vorgehen und die Abwicklung informiert das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz laufend.

Statt Belege online einzureichen, können Sie sie auch per Post schicken. Nähere Informationen erhalten Sie unter 0361 / 60 66 70 12 (werktags zwischen 8 und 18 Uhr). 

Wichtig: Versäumen Sie nicht die Anmeldefrist. Bis zum 15.11.2020 müssen Sie sich registriert und angemeldet haben.

Vorsicht vor Betrügern!

Wie immer, wenn es um Geld geht, ist Vorsicht geboten: Lassen Sie sich nicht von gefälschten E-Mails täuschen. Damit versuchen Betrüger, Ihnen sensible Daten zu entlocken. Sowohl die Zurich Versicherung als auch die Bundesregierung warnt vor solchen E-Mails. Weitere Tipps zum Schutz vor Betrügern finden Sie beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

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