Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 10. Juni 2015
Wir bedauern, dass Sie mit unserem Service nicht zufrieden sind. In der Regel erhalten Sie Ihr Geld bei eingereichten Rechnungen spätestens nach 2 Wochen, wenn alle Unterlagen vorliegen. Hierbei wird nicht unterschieden, ob die Rechnungen online oder auf dem postalischen Weg eingegangen sind. Es kann durchaus sein, dass die Bearbeitung Ihres Versicherungsfalles aus gewissen Gründen länger dauert oder auch einmal schneller bearbeitet werden kann. Eine Garantie können wir leider nicht geben. Ihr ERGO Team
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 10. Juni 2015
Ich würde Sie weiterempfehlen und jederzeit diese Versicherung wieder bei Ihnen abschließen. Super Kundenservice und verlässlich! Danke
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 10. Juni 2015
Onlineabwicklung sehr zufriedenstellend
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 09. Juni 2015
Ich war in Israel und erhielt auf Rückfrage, ob ich krankenversichert sei ohne Aufforderung eine Bestätigung der Versicherungsleistung in deutsch und in englisch.
Der beantragte Zuschuss für meine neue Brille wurde ohne Rückfrage genehmigt.
Deshalb bin ich sehr zufrieden mit der DKV.
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Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 09. Juni 2015
Der Service im Leistungsfall istsehr gut und schnell
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 09. Juni 2015
guter Kundenservice, in der Zentrale gute Auskunftstätigkeit und relativ schnelle und kompetente Bearbeitung der Probleme,
unzufrieden bin ich mit der DKV-Service-Center-Betreuung in Jena. Kann die individuelle Betreung nicht in Halle erfogen? Ich hätte gern ein Vor-Ort-Betreuung.
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 09. Juni 2015
In zurückliegenden Jahren kundenunfreundliche Beratung und verzögerte, langsame, umständliche Bearbeitung.
Seit etwa drei Jahren zufriedenstellende Bearbeitung.
Die Bearbeitungszeit könnte etwas kürzer sein, da Arztrechnungen kurzfristig zahlbar sind und Arzneimittelrechungen grundsätzlich im voraus zu bezahlen sind.