Sozialverband Deutschland SoVD
Der Verband steht seinen Mitgliedern bei sozialrechtlichen Fragen zur Seite, sei es bezüglich der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung oder des Schwerbehindertenrechts, der Grundsicherung, des Arbeitslosengeldes II und der Sozialhilfe. Bei Bedarf vertritt der SoVD seine Mitglieder in Klageverfahren vor den Sozialgerichten und bringt in wichtigen Grundsatzfragen Musterklagen vor.