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Maibaumklau: eine Tradition

Oder eine Straftat?

Zum 1. Mai gehört vor allem in Süddeutschland das Aufstellen des Maibaums. Brauch ist es aber auch, sich das Gehölz gegenseitig zu klauen.

Justitia Statue steht auf einem Tisch.

Rechtsfrage des Tages:

Für Norddeutsche eher ungewöhnlich, gehört in Süddeutschland ein großes Spektakel rund um den Maibaum zum Feiertag einfach dazu. Und es ist Tradition, der Nachbargemeinde den Maibaum zu stibitzen. Ist das nicht eigentlich Diebstahl?

Antwort:

Tanz in den Mai, Maibäume und Hexen, die in der Walpurgisnacht durch den Harz fliegen. Traditionen rund um den ersten Tag des Wonnemonats gibt es viele. Vor allem in Süddeutschland gehört es zur althergebrachten Tradition, einen Maibaum aufzustellen. In vielen Orten gehört es auch dazu, den Nachbarn einer anderen Gemeinde den Baum zu stehlen. Wieder herausgegeben wird er in der Regel erst nach zähen Auslöseverhandlungen gegen Bezahlung in Form von Bier und Brotzeiten.

Echter Diebstahl?

Leider klappt der Spaß nicht immer reibungslos. Gelegentlich ist in der Presse von erbosten Menschen zu lesen, die mit einer Strafanzeige drohen, statt über die Auslöse zu verhandeln. Tatsächlich sind dies aber meist Fälle, bei denen die Langfinger feststehende Traditionen nicht beachtet oder einen Schaden angerichtet haben. Rein juristisch ist der Fall des Maibaumklaus gar nicht so leicht zu lösen. Zwar könnten Sie an einen Diebstahl denken. Dieser setzt aber voraus, dass der Täter sich das Diebesgut auf Dauer aneignen will. Beim Stehlen des Maibaumes geht es aber eigentlich nicht darum, den Maibaum zu behalten. Vielmehr soll dieser nach der Auslöse zurückgegeben werden.

Maibaumklau als Erpressung?

In Betracht käme daher eher ein Fall der Erpressung oder Nötigung. Aber selbst, wenn Sie von der Drohung mit einem empfindlichen Übel ausgehen würden: Verwerflich dürfte dieses Verhalten aufgrund der Tradition und des bayerischen Brauchtums nur in den seltensten Fällen sein. Letztlich könnte noch ein Hausfriedensbruch vorliegen. Dabei kommt es vor allem auf die Art und Weise des Eindringens in den geschützten Raum an. Wird die Tradition des Maibaumstehlens vor Ort gelebt, kann auch ein Einverständnis vorliegen.

Nicht übertreiben

Wie Sie sehen, ist dieses Brauchtum durchaus eine juristische Grauzone. In den meisten Fällen wird es glücklicherweise auf die Frage einer Strafbarkeit nicht ankommen. Halten sich die "Diebe" an die ungeschriebenen Gesetze der Tradition, dürften alle ihren Spaß haben. Nur wenn jemand dabei verletzt wird oder mutwillig Sachen beschädigt oder zerstört werden, hört der Spaß auf. Dann kann auch durchaus das Auge des Gesetzes mal genauer hinschauen.

Maibaum als Liebesbeweis

Neben dem großen Maibaum auf dem Dorfplatz gibt es auch den Brauch, dass junge Männer ihrer Liebsten ein kleines Bäumchen als Gunstbeweis vor die Tür stellen. So unromantisch das klingt: Einfach so im Wald einen Baum schlagen dürfen Sie nicht. Für viele Gehölze besteht zudem in der Zeit vom 1. März bis 30. September ein Fällverbot. Alternativ können Sie einen kleinen Maibaum kaufen und heimlich vor dem Haus der Herzdame platzieren. Denken Sie aber auch an die richtige Ladungssicherung, wenn Sie das Bäumchen mit dem Auto transportieren wollen.

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