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Betriebsschließungsversicherung

Betriebsschließungsversicherung

Jedem kann es passieren – Sie können sich schützen

Wenn Sie mit Lebensmitteln arbeiten, wenden Sie viel Mühe auf, Ihren Kunden oder Gästen appetitliche und schmackhafte Ware zu bieten. Doch gerade mikroskopisch kleine Störenfriede können in Ihrer Branche schwerwiegende Auswirkungen haben.

Die aktualisierte ERGO Betriebsschließungs-Pauschalversicherung schützt Ihr Geschäft bzw. Ihren Betrieb für den Fall, dass eine versicherte Krankheit oder Krankheitserreger im versicherten Geschäft bzw. Betrieb auftritt. Die zuständige Behörde kann dann z. B. die Schließung des Betriebs oder die Vernichtung infizierter Vorräte und Waren anordnen. Die finanziellen Folgen solcher konkreten Anordnungen ersetzt die ERGO Betriebsschließungs-Pauschalversicherung.

  • Übernahme laufender Kosten
  • Erstattung entgangener Gewinne

Welche Leistungen werden im vereinbarten Umfang erbracht?

Leistungen

Die aktualisierte ERGO Betriebsschließungs-Pauschalversicherung schützt Ihr Geschäft oder Ihren Betrieb für den Fall, dass eine in § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 und § 7 Abs. 1 und Abs. 3 IfSG ausdrücklich genannte Krankheit oder ein ausdrücklich genannter Krankheitserreger im versicherten Geschäft bzw. Betrieb auftritt.

Nachgewiesener Schließungsschaden

Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird der nachgewiesene Schließungsschaden ersetzt, d. h. die fortlaufenden Kosten sowie der entgangene Betriebsgewinn. Diesen Schaden ersetzt ERGO während der behördlichen Anordnung einer Schließung. Und zwar für eine Dauer von bis zu 30 Schließungstagen (Haftzeit).

Erkrankte Mitarbeiter

Erkranken Mitarbeiter an den genannten Krankheiten oder Krankheitserregern, kann die Behörde ein Tätigkeitsverbot anordnen. In diesem Fall ersetzt ERGO Lohn oder Gehalt der betroffenen Mitarbeiter. Das gilt auch, wenn Sie als Betriebsinhaber erkranken.

Vernichtung von Vorräten und Waren

Ordnet die Behörde die Vernichtung von Vorräten und Waren an, ersetzt ERGO den nachgewiesenen Schaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme für Vorräte und Waren. Das gilt auch, wenn eine Behörde die Brauchbarmachung zur anderweitigen Verwertung anordnet.

Kosten der Desinfektion

Zusätzlich sind bis zu den vereinbarten Entschädigungsgrenzen auch die Kosten der Desinfektion von Betriebsräumen und -einrichtung sowie Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen versichert.

Für den Schließungsschaden ist eine Entschädigungsgrenze von 20 % der Versicherungssumme vereinbart. Bei behördlich angeordneten Tätigkeitsverboten ersetzt ERGO die Bruttolohn- und -gehaltsaufwendungen längstens für 6 Wochen. Auch dafür beträgt die Entschädigungsgrenze 20 % der Versicherungssumme.

Die wichtigsten Informationen zur ERGO Betriebsschließungs-Pauschalversicherung

In der aktualisierten ERGO Betriebsschließungs-Pauschalversicherung wird auf die in § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 und § 7 Abs. 1 und Abs. 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ausdrücklich genannten Krankheiten und ausdrücklich genannten Krankheitserreger verwiesen. Das gilt auch für Krankheiten und Krankheitserreger, die diesen laut einer Rechtsverordnung nach § 15 IfSG gleichgestellt sind.

Die §§ 6 und 7 des IfSG werden regelmäßig aktualisiert, d. h. neue Krankheiten und Krankheitserreger werden aufgenommen. Durch diese stetige Anpassung und die Berücksichtigung der Rechtsverordnungen nach § 15 IfSG erhält auch die ERGO Betriebsschließungs-Pauschalversicherung eine regelmäßige Aktualisierung der versicherten Krankheiten und Krankheitserreger. Aus medizinischer Sicht besteht somit immer der aktuellste Versicherungsschutz.

Es gibt Risiken, die für einen Versicherer nicht kalkulierbar sind. Die Erfahrungen der Coronakrise haben gezeigt, dass auch Schäden infolge einer Epidemie oder Pandemie nicht kalkulierbar sind. Daher sind Schäden als Folge einer Epidemie oder Pandemie ausgeschlossen.

Voraussetzung für Versicherungsschutz ist eine behördliche Einzelanordnung, also z. B. eine Verfügung oder Entscheidung, die die zuständige Behörde für den Einzelfall trifft. Diese Einzelanordnung muss auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes getroffen werden. Es besteht also kein Versicherungsschutz für behördliche Maßnahmen, wenn es sich dabei um Allgemeinverfügungen und Rechtsverordnungen handelt.

  • Fleischerhandwerksbetriebe wie z. B. Metzgereien
  • Lebensmittelgeschäfte, Supermärkte, Bäckereien, Fischgeschäfte
  • Konditoreien, Cafés, Eisdielen
  • Restaurants, Hotels, Großküchen
  • Hersteller von Nahrungs- und Genussmitteln
  • Milchverarbeitende Betriebe wie z. B. Molkereien, Käsereien
  • Betriebe des Gesundheitswesens, z. B. Arztpraxen
Lassen Sie sich ein individuelles Angebot erstellen vor Ort beim Berater oder online.

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Sie möchten eine persönliche Beratung? Ein ERGO Berater vor Ort ist für Sie da und spricht gern mit Ihnen über den passenden Versicherungsschutz.

Als ich vorübergehend mein Restaurant schließen musste, dachte ich, ich bin ruiniert. Aber die ERGO Betriebsschließungs-Pauschalversicherung hat mir die finanziellen Sorgen abgenommen.

Fälle aus der Praxis

Betriebsschliessungsversicherung Bäckerei

Das Gesundheitsamt schließt eine Bäckerei.

Dabei verhängt es Tätigkeitsverbote, da das Personal am Norovirus erkrankt ist.

Die ERGO Betriebsschließungs-Pauschalversicherung ersetzt 3.280 €.

Betriebsschließungsversicherung Metzgerei

In einer Metzgerei werden Salmonellen festgestellt.

Das Gesundheitsamt ordnet die Vernichtung der Vorräte und Waren an sowie die Desinfektion. Außerdem die Schließung für einen Tag.

Die ERGO Betriebsschließungs-Pauschalversicherung ersetzt 6.500 €.

Lassen Sie sich ein individuelles Angebot erstellen vor Ort beim Berater oder online.

Schließen Sie die notwendige Vorsorge ab

Sorgen Sie mit der ERGO Betriebsschließungsversicherung dafür, dass Sie in einer unangenehmen Situation vor finanziellen Schwierigkeiten sicher sind.

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Dies ist ein Produkt der ERGO Versicherung AG.