Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 16. August 2015
Vielen Dank für Ihre äußerst gute Bewertung. Eine Aufstockung von Versicherungsleistungen ist nur gegen eine höhere Beitragszahlung möglich. Denn der dieser wurde mit genau den Leistungen kalkuliert, die auch versichert sind. Sie haben aber die Möglichkeit, den Zahnarzt darauf anzusprechen, ob er die Behandlung nicht zu geringeren Faktor der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet. Leider schreiben Sie nicht, welche Begründung Sie nicht verstanden haben. Sie können uns hierzu anrufen. Wir sind gern für Sie da. Ihr ERGO Team
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 16. August 2015
Schnelle und unkomplizierte Abwicklung.
Bewertung Leistungsabrechnung Krankenversicherung vom 16. August 2015
Zügige Bearbeitung der Leistungsabrechnung ohne großen schriftlichen Aufwand