Das bisherige Pflegestufen-System ist für diese ganzheitliche Betrachtung nicht geeignet. Künftig ersetzen deshalb fünf Pflegegrade die drei Pflegestufen. Der individuellen Pflegebedürftigkeit kann somit viel besser Rechnung getragen werden. Menschen, die bereits pflegebedürftig sind, können der Umstellung ganz beruhigt entgegenblicken: Die Umstellung auf das neue System geschieht automatisch. So muss beispielsweise niemand erneut einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen. Außerdem genießen alle Pflegebedürftigen Besitzstandschutz. Das bedeutet: jede bereits pflegedürftige Person erhält mindestens die gleichen Leistungen wie vor der Reform. In vielen Fällen erhöht sich die Leistung sogar.