Menü Menü

Telefon

E-Mail

Schaden

Telefon

Gebührenfrei in Deutschland

0800 3746 - 095

Aus dem Ausland
+49 211 477 - 7100

Gerne rufen wir Sie kostenlos zurück:

Bitte um Rückruf
E-Mail
 
E-Mail schreiben
Schaden melden

Melden Sie Ihren Schaden einfach und schnell:

Per Telefon Online melden
Private Pflegeversicherung

Selbstbestimmt auch bei Pflegebedürftigkeit

Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II)

Was Sie über das zweite Pflegestärkungs-Gesetz wissen sollten
Ab dem 1. Januar 2017 – 20 Jahre nach Einführung der Pflegeversicherung – erhalten Pflegebedürftige bessere Leistungen. So rückt beispielsweise das neue Begutachtungsverfahren den Menschen mit all seinen Fähigkeiten und seiner Selbständigkeit in den Mittelpunkt. Bis dato achteten Gutachter hauptsächlich auf körperliche, nicht auf psychische Beschwerden. Von dieser Reform werden viele Versicherte profitieren.

Das Gesundheitsministerium schätzt, dass aus dem sogenannten Zweiten Pflegestärkungs-Gesetz (PSG II) in den nächsten Jahren 500.000 Menschen erstmals Anspruch auf Pflegeleistungen haben werden. Viele der neuen Antragsteller auf Pflegeleistungen leiden unter einer geistigen oder psychischen Beeinträchtigung, beispielsweise Demenz.

Pflegestärkungsgesetz im Überblick

  • Durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff erhalten auch geistig oder psychisch beeinträchtigte Menschen gleichberechtigten Zugang zu Pflegeleistungen. Bisher haben Gutachter hauptsächlich auf körperliche Beschwerden geachtet und den täglichen Pflegeaufwand in Minuten ermittelt. Diese einseitige Betrachtungsweise gehört ab dem 1. Januar der Vergangenheit an. Bei dem neuen Begutachtungsassessment (NBA) steht der gesamte Mensch im Mittelpunkt – mit all seinen Fähigkeiten und dem Grad seiner Selbstständigkeit im Alltag.

  • Das bisherige Pflegestufen-System ist für diese ganzheitliche Betrachtung nicht geeignet. Künftig ersetzen deshalb fünf Pflegegrade die drei Pflegestufen. Der individuellen Pflegebedürftigkeit kann somit viel besser Rechnung getragen werden. Menschen, die bereits pflegebedürftig sind, können der Umstellung ganz beruhigt entgegenblicken: Die Umstellung auf das neue System geschieht automatisch. So muss beispielsweise niemand erneut einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen. Außerdem genießen alle Pflegebedürftigen Besitzstandschutz. Das bedeutet: jede bereits pflegedürftige Person erhält mindestens die gleichen Leistungen wie vor der Reform. In vielen Fällen erhöht sich die Leistung sogar.

  • Das gilt auch für alle DKV Kunden - egal ob mit privaten Pflegepflicht- oder mit einer Pflegezusatzversicherung. Wir passen alle Tarife automatisch an die neue Gesetzgebung an und überführen Pflegestufen in Pflegegrade. Durch das neue Begutachtungsassessment erhöht sich für jeden DKV Kunden außerdem die Chance, künftig früher – und somit länger – Leistungen aus seiner Pflegeversicherung zu erhalten.

    Für ein selbstbestimmtes Leben bei Pflegebedürftigkeit ist eine ergänzende Pflegezusatzversicherung allerdings auch in Zukunft unverzichtbar. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung deckt trotz des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes weiterhin nur etwa einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten ab.

  • Beispiel: Anette K. hat keine motorischen Einschränkungen. Aber sie leidet unter beginnender Demenz und Diabetes. Immer öfter vergisst sie wichtige Insulininjektionen. Auch Mahlzeiten nimmt sie nicht mehr regelmäßig ein. Bisher war sie keiner Pflegestufe zugeordnet. Und erhielt auch keine Leistung. Ab dem 1.1.2017 betrachtet das neue Begutachtungsverfahren ihre gesamte Lebenssituation. Sie kann einen Pflegegrad erhalten. Und damit auch finanzielle Unterstützung aus der Pflegeversicherung.

Das könnte Sie auch interessieren

Pflegezusatzversicherung
Pflegezusatzversicherung
  • Für jeden Bedarf die richtige Lösung
  • Pflege mit staatlicher Förderung
Pflegerente
Pflegerentenversicherung
  • Attraktive Kapitalmarktchancen
  • Einmal einzahlen, ein Leben lang abgesichert