„Eltern haften für ihre Kinder! Gilt das auch im Internet?“
Kinder machen Eltern glücklich. Aber sie bereiten ihnen auch immer wieder neue Sorgen. Unsere Rechts- und Verbraucher-Experten von ERGO und D.A.S. haben sechs praktische Tipps für alle Fälle zusammengestellt.
1
„Worauf müssen Tagesmütter unbedingt achten?“
Tagesmütter müssen unbedingt eine Privat-Haftpflichtversicherung haben. Arbeiten sie allerdings gegen Bezahlung, greift diese eventuell nicht. Das ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. ERGO gewährt unabhängig vom Verdienst Tagesmüttern Versicherungsschutz in der Privat-Haftpflichtversicherung.
2
„Haften Eltern auch im Internet immer für ihre Kinder?“
Die Kinder laden irgendwas im Internet herunter, plötzlich flattern Schadensersatzforderungen ins Haus – ein Alptraum-Szenario. Aber der Bundesgerichtshof hat bereits erklärt: Es besteht für Eltern keine Kontrollpflicht der Computer ihrer minderjährigen Kinder. Eine angemessene Aufklärung über illegale Angebote und das Verbot von deren Nutzung reiche aus.
3
„Muss ich im Kinderpass das Bild regelmäßig aktualisieren?“
Ein Kinderreisepass ist sechs Jahre lang gültig. Gesetzlich ist es nicht vorgeschrieben, die Lichtbilder in bestimmten Zeitintervallen aktualisieren zu müssen. Aller dings kann sich aus einer gravierenden optischen Veränderung des Kindes eine Ungültigkeit ergeben: Wenn eine einwandfreie Identitätsfeststellung nicht mehr möglich ist. Fazit: Es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an.
4
„Straße oder zu Hause – wo ist mein Kind wirklich in Gefahr?“
Drei Viertel aller Väter und Mütter halten den Straßenverkehr für das größte Risiko. Aber „nur“ 14 Prozent aller Kinderunfälle ereignen sich dort. Fast zwei Drittel aller Verletzungen zieht sich der Nachwuchs im eigenen Haus oder in der Freizeit zu. Stürze sind mit über 50 Prozent die häufigste Ursache. Nicht selten kommt es dabei zu schweren Kopfverletzungen. Experten raten dringend, die eigene Wohnung auf mögliche Gefahrenquellen wie ungesicherte Treppen oder etwa Herdplatten in Griffweite zu untersuchen.
5
„Darf mein Kind auch ohne Fahrradprüfung mit dem Rad zur Schule fahren? “
Das Bestehen dieser Prüfung ist sinnvoll, aber keine rechtliche Voraussetzung für das Benutzen eines Fahrrads im Straßenverkehr. Das Gesetz kennt auch kein Mindestalter für Radler. Es gibt jedoch Sonderregelungen für die Benutzung von Rad- und Gehwegen für Kinder und jüngere Jugendliche. Ob und wann Sie Ihre Kinder mit dem Fahrrad unbeaufsichtigt in die Öffentlichkeit lassen, ist allein Sache der Erziehungsberechtigten. Das gilt natürlich auch für den Weg zur Schule.
6
„Müssen Kinder volljährig sein, um ohne Eltern allein in den Urlaub fahren zu dürfen?“
Nein, auch Kinder und Jugendliche unter 18 dürfen ohne ihre Eltern verreisen. Es gibt in Deutschland kein Gesetz, das bestimmt, dass Jugendliche bis zum Erreichen der Volljährigkeit lediglich mit den Eltern auf Tour gehen dürfen. Allerdings sollte man auf die Einreisebestimmungen des Ziellandes und die Beförderungsbedingungen von Fluggesellschaften etc. achten. Ohne elterliche Reisevollmacht sind nicht selten Schwierigkeiten vorprogrammiert. Auch beim Abschluss von Verträgen braucht es das elterliche Einverständnis.