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FTI in der Insolvenz

Was Reisende jetzt wissen müssen

Betroffene der Insolvenzanmeldung schauen mit Sorge auf ihre geplante Reise. Erfahren Sie, welche Rechte Sie haben.

Flugzeug fliegt vor blauem Himmel mit weißen Wolken

Update 17. Juni 2024

Die FTI Touristik GmbH hat nun mitgeteilt, alle Pauschalreisen auch ab dem 06. Juli 2024 zu stornieren. Dasselbe gilt für bestimmte Einzelleistungen. Betroffen sind alle Buchungen, die Kunden über die FTI Touristik GmbH, BigXtr Touristik GmbH und 5vorFlug vorgenommen haben. Bisher geleistete Zahlungen für Pauschalreisen sind über den DRSF abgesichert. Sofern Sie noch keine Zahlung vorgenommen haben, müssen Sie diese nicht mehr tätigen. Einzelleistungen sind leider nicht abgesichert.

Update 12. Juni 2024

Zum 10. Juni hat jetzt auch der französische Veranstalter FTI Voyages S.A.S. Insolvenz angemeldet. Pauschalurlauber stehen hier unter dem Schutz der Association Professionelle de Solidarité du Tourisme (APST).

Update 10. Juni 2024

Nach neuesten Informationen sind seitens des Veranstalters nunmehr alle Reisen bis einschließlich 5. Juli 2024 storniert worden. Dasselbe gilt für Einzelleistungen wie Transfer, Hotel- oder Mietwagenbuchungen. Für Pauschalreisende greift auch hier der Schutz des DRSF, für gebuchte Einzelleistungen leider nicht. Buchungen ab dem 6. Juli 2024 werden derzeit vom Unternehmen noch auf Durchführbarkeit geprüft.

Nach der Einleitung des Insolvenzverfahrens des Reiseveranstalters Thomas Cook im Jahr 2020 erschüttert die Mitteilung über einen Insolvenzantrag eines weiteren großen Veranstalters die Tourismuswelt. Was bedeuten die Nachrichten der Insolvenz der FTI Touristik GmbH für Reisende?

Was Sie zunächst wissen müssen

Die FTI Touristik GmbH hat am 3. Juni 2024 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Am 6. Juni folgte der Antrag der BigXtra Touristik GmbH. Alle über die Reiseanbieter gebuchten Leistungen sind betroffen, unabhängig davon, ob Sie im Reisebüro, über eine Online-Buchungsplattform oder die unternehmenseigenen Plattformen gebucht haben. Dazu gehören auch folgende Marken

  • FTI Deutschland, Österreich und Niederlande
  • 5vorFlug Deutschland
  • BigXtra Touristik GmbH

 

und die Mietfahrzeugmarken

  • DriveFTI und
  • Cars and Camper
  • Meeting Point Rent-a-Car

Haben Sie über eine Unternehmensplattform des betroffenen Unternehmens eine Reise eines anderen Anbieters gebucht, der nicht zur FTI Touristik GmbH gehört, sind Sie vom Insolvenzantrag nicht betroffen. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Reiseveranstalter.

Deutscher Reisesicherungsfonds (DRSF) hilft

Bereits vor dem Inkrafttreten des Reisesicherungsfondsgesetzes (RSG) im Juli 2021 mussten Anbieter von Pauschalreisen ihre Gäste für den Insolvenzfall absichern. Als der Reiseveranstalter Thomas Cook in die Insolvenz ging, stellte sich heraus, dass die Haftungsbegrenzung nicht ausreichte, um Reisende vollständig abzusichern. Mit dem neuen Gesetz wurden Reiseveranstalter mit einem Umsatz ab 10 Millionen Euro verpflichtet, sich bei einem zentralen Reisesicherungsfonds abzusichern. Seit November 2021 sichert nunmehr der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) Reisende verlässlich im Fall der Insolvenz des Veranstalters ab.

Schon unterwegs oder abgesagt

Sind Sie schon in Ihrer Pauschalreise eines Anbieters der FTI Touristik GmbH unterwegs, können Sie noch auf einen erholsamen Urlaub hoffen. Der Reiseveranstalter wird versuchen, zusammen mit dem DRSF die Reise wie geplant zu Ende zu führen. Sollte dies nicht möglich sein, wird für Sie eine Rückreise zum Abflugort organisiert. In diesem Fall werden Sie direkt kontaktiert.

Was ist eine Pauschalreise?

Bei einer Pauschalreise haben Sie mindestens zwei Reiseleistungen (z. B. Flug und Hotel) über einen Veranstalter gebucht oder neben einer Hauptleistung (z. B. Hotel) eine andere touristische Leistung wie beispielsweise einen persönlichen Tourguide mit gebucht, deren Kosten mindestens 25 Prozent des Reisepreises ausmachen. Haben Sie nur eine Einzelleistung, wie zum Beispiel ein Hotel, gebucht und kümmern sich selbst um Hin- und Rückflug, liegt keine Pauschalreise vor.

Wie Sie sicherlich schon bemerkt haben werden, wurden Reisen storniert, die jetzt aktuell starten sollten. Dasselbe gilt für Reisen, die bis einschließlich zum 10. Juni beginnen sollten, wobei sich diese Daten immer weiter verschieben. Pauschalreisende genießen den Schutz des DRSF und werden von dort bereits geleistete Zahlungen zurückerhalten. Der DRSF will dazu Betroffene direkt kontaktieren.

 

Gebuchte Einzelleistungen

Haben Sie nur Einzelleistungen und keine Pauschalreise gebucht, greift der DRSF leider nicht. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie über das betroffene Unternehmen nur das Hotel, einen Mietwagen oder Flughafentransfer gebucht haben. Wurden die Leistungen bereits storniert oder werden noch storniert, werden Sie sich dazu zu gegebener Zeit an den Reiseveranstalter wenden müssen. Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, werden Sie Ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden können. Ob Sie allerdings mit einer Erstattung rechnen dürfen, kann noch nicht abgeschätzt werden.

Spätere Reisen

Sollte Ihre Pauschalreise ab dem 11. Juni 2024 starten, können Sie derzeit möglicherweise noch in den Urlaub fahren. Hier versucht der Veranstalter, die Reisen wie geplant durchzuführen. Achtung! Diese Daten werden sich vermutlich häufiger verschieben. Wir halten Sie in unseren Updates zu Beginn des Beitrags auf dem Laufenden. Wird Ihre Reise doch storniert, sollen Sie vom DRSF Ihre Zahlungen zurückerhalten. Haben Sie keine Pauschalreise, sondern nur eine Einzelleistung wie einen Mietwagen, eine Hotelübernachtung oder einen Ausflug gebucht, greift der DRSF leider wiederum nicht und Sie müssen sich an die FTI Touristik GmbH wenden. Weitere Informationen finden Sie auf der speziell eingerichteten Seite der FTI Touristik GmbH.

 

Service für unsere Kunden

Sind Sie auch von der Insolvenz der FTI betroffen?

Dann rufen Sie uns unter der Hotline 0800-3273271 an. Unter der Menüauswahl -1 werden Sie direkt mit einem Anwalt verbunden. 

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