Nach der Einleitung des Insolvenzverfahrens des Reiseveranstalters Thomas Cook im Jahr 2020 erschüttert die Mitteilung über einen Insolvenzantrag eines weiteren großen Veranstalters die Tourismuswelt. Was bedeuten die Nachrichten der Insolvenz der FTI Touristik GmbH für Reisende?
Was Sie zunächst wissen müssen
Die FTI Touristik GmbH hat am 3. Juni 2024 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Am 6. Juni folgte der Antrag der BigXtra Touristik GmbH. Alle über die Reiseanbieter gebuchten Leistungen sind betroffen, unabhängig davon, ob Sie im Reisebüro, über eine Online-Buchungsplattform oder die unternehmenseigenen Plattformen gebucht haben. Dazu gehören auch folgende Marken
- FTI Deutschland, Österreich und Niederlande
- 5vorFlug Deutschland
- BigXtra Touristik GmbH
und die Mietfahrzeugmarken
- DriveFTI und
- Cars and Camper
- Meeting Point Rent-a-Car
Haben Sie über eine Unternehmensplattform des betroffenen Unternehmens eine Reise eines anderen Anbieters gebucht, der nicht zur FTI Touristik GmbH gehört, sind Sie vom Insolvenzantrag nicht betroffen. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Reiseveranstalter.
Deutscher Reisesicherungsfonds (DRSF) hilft
Bereits vor dem Inkrafttreten des Reisesicherungsfondsgesetzes (RSG) im Juli 2021 mussten Anbieter von Pauschalreisen ihre Gäste für den Insolvenzfall absichern. Als der Reiseveranstalter Thomas Cook in die Insolvenz ging, stellte sich heraus, dass die Haftungsbegrenzung nicht ausreichte, um Reisende vollständig abzusichern. Mit dem neuen Gesetz wurden Reiseveranstalter mit einem Umsatz ab 10 Millionen Euro verpflichtet, sich bei einem zentralen Reisesicherungsfonds abzusichern. Seit November 2021 sichert nunmehr der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) Reisende verlässlich im Fall der Insolvenz des Veranstalters ab.
Schon unterwegs oder abgesagt
Sind Sie schon in Ihrer Pauschalreise eines Anbieters der FTI Touristik GmbH unterwegs, können Sie noch auf einen erholsamen Urlaub hoffen. Der Reiseveranstalter wird versuchen, zusammen mit dem DRSF die Reise wie geplant zu Ende zu führen. Sollte dies nicht möglich sein, wird für Sie eine Rückreise zum Abflugort organisiert. In diesem Fall werden Sie direkt kontaktiert.
Wie Sie sicherlich schon bemerkt haben werden, wurden Reisen storniert, die jetzt aktuell starten sollten. Dasselbe gilt für Reisen, die bis einschließlich zum 10. Juni beginnen sollten, wobei sich diese Daten immer weiter verschieben. Pauschalreisende genießen den Schutz des DRSF und werden von dort bereits geleistete Zahlungen zurückerhalten. Der DRSF will dazu Betroffene direkt kontaktieren.
Gebuchte Einzelleistungen
Haben Sie nur Einzelleistungen und keine Pauschalreise gebucht, greift der DRSF leider nicht. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie über das betroffene Unternehmen nur das Hotel, einen Mietwagen oder Flughafentransfer gebucht haben. Wurden die Leistungen bereits storniert oder werden noch storniert, werden Sie sich dazu zu gegebener Zeit an den Reiseveranstalter wenden müssen. Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, werden Sie Ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden können. Ob Sie allerdings mit einer Erstattung rechnen dürfen, kann noch nicht abgeschätzt werden.
Spätere Reisen
Sollte Ihre Pauschalreise ab dem 11. Juni 2024 starten, können Sie derzeit möglicherweise noch in den Urlaub fahren. Hier versucht der Veranstalter, die Reisen wie geplant durchzuführen. Achtung! Diese Daten werden sich vermutlich häufiger verschieben. Wir halten Sie in unseren Updates zu Beginn des Beitrags auf dem Laufenden. Wird Ihre Reise doch storniert, sollen Sie vom DRSF Ihre Zahlungen zurückerhalten. Haben Sie keine Pauschalreise, sondern nur eine Einzelleistung wie einen Mietwagen, eine Hotelübernachtung oder einen Ausflug gebucht, greift der DRSF leider wiederum nicht und Sie müssen sich an die FTI Touristik GmbH wenden. Weitere Informationen finden Sie auf der speziell eingerichteten Seite der FTI Touristik GmbH.
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