Erwerbsunfähigkeit
Es gibt keine gesetzliche Definition für Erwerbsunfähigkeit in privaten Versicherungsverträgen. Daher kann jeder Versicherer Erwerbsunfähigkeit nach seinen eigenen Kriterien definieren. Inhaltlich lehnen sich diese Definitionen häufig an der Formulierung der gesetzlichen Rente wegen voller Erwerbsminderung an.
Demnach sind Versicherte voll erwerbsgemindert, wenn sie diese Voraussetzungen erfüllen: Sie sind wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens 3 Stunden täglich irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen. Ihre bisherige berufliche Tätigkeit, Kenntnisse, Erfahrungen, Fähigkeiten und Qualifikationen spielen dabei keine Rolle.
Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit nur noch mindestens 3, auf jeden Fall aber weniger als 6 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts in jeder dort denkbaren Tätigkeit erwerbstätig sein können. Auch dabei werden weder die bisherige berufliche Tätigkeit noch Kenntnisse, Erfahrungen, Fähigkeiten oder Qualifikationen der Betroffenen berücksichtigt.
Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit
Umgangssprachlich wird Berufsunfähigkeit oft als Arbeitsunfähigkeit bezeichnet. Doch die beiden Begriffe bedeuten nicht dasselbe:
Arbeitsunfähig ist jemand, der aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung vorübergehend nicht mehr in der Lage ist, seiner bisherigen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Allerdings besteht die Aussicht, dass seine Arbeitskraft in absehbarer Zeit durch Behandlungen, Ruhigstellung oder Rehamaßnahmen vollständig wiederhergestellt werden kann.
Wenn die Arbeitsunfähigkeit sehr lange andauert, geht sie meistens in Berufsunfähigkeit über.
Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn jemand in seinem zuletzt ausgeübten Beruf wegen Unfall, Krankheit oder Invalidität voraussichtlich dauerhaft oder für einen langen Zeitraum nicht mehr arbeiten kann. Beispielsweise ununterbrochen mehr als 6 Monate.
Tipp: Die Berufsunfähigkeitsrente erhalten Sie bei ERGO schon ab 50 % Berufsunfähigkeit. Voraussetzung ist, dass diese voraussichtlich mindestens 6 Monate andauert. Und im Premium-Tarif der ERGO Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie bereits Arbeitsunfähigkeit absichern.
Dienstunfähigkeit
Der Begriff „Dienstunfähigkeit“ bezieht sich auf Beamte und Soldaten. Diese gelten als dienstunfähig, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht in der Lage sind, ihre Dienstpflichten zu erfüllen.
Wer innerhalb von 6 Monaten mehr als 3 Monate seinem Dienst nicht nachkommen konnte, kann bereits als dienstunfähig gelten, wenn keine Aussicht auf Wiederherstellung der Dienstfähigkeit innerhalb des nächsten halben Jahres besteht.
In der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) von ERGO ist Dienstunfähigkeit mitversichert.
Was muss ich als Beamter zur Dienstunfähigkeit wissen?
Was passiert, wenn ein Beamter dienstunfähig wird?
Wird ein Beamter dauerhaft dienstunfähig, kann der Dienstherr ihn vorzeitig in den Ruhestand versetzen. Geschieht dies vor Erreichen des Rentenalters, ist mit hohen finanziellen Einbußen zu rechnen.
Vor der Versetzung in den Ruhestand muss die Dienstunfähigkeit durch einen Amtsarzt festgestellt werden. Vermutet der Dienstherr, dass ein Beamter dauerhaft dienstunfähig ist, kann er eine amtsärztliche Untersuchung anordnen. Diese Anordnung muss hinreichend begründet sein und darf nicht willkürlich erfolgen.
Beamte können selbst einen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand stellen. Auch in diesem Fall muss die Dienstunfähigkeit durch einen Amtsarzt bescheinigt werden.
Welche Krankheiten führen zur Dienstunfähigkeit?
Psychische Erkrankungen gelten als häufigste Ursache für das Eintreten von Dienstunfähigkeit. Darauf folgen Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems sowie des Nervensystems. Auch Unfälle sind oftmals Auslöser für Dienstunfähigkeit.
Wie stellt der Amtsarzt die Dienstunfähigkeit fest?
Bei der Feststellung der Dienstunfähigkeit beurteilt der Amtsarzt, ob der Beamte gesundheitlich für den Dienst geeignet ist und ob er voraussichtlich bis zur Pensionierung arbeiten kann.
Wie hoch ist die Pension bei Dienstunfähigkeit?
Den Anspruch auf ein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit erlangen Beamte erst nach 5 Dienstjahren. Früher ist dies nur möglich, wenn die Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall verursacht wurde.
Grundsätzlich richtet sich die Höhe des Ruhegehalts nach den Dienstbezügen der letzten 2 Jahre und nach den geleisteten Dienstjahren.
Nach einer Dienstzeit von mindestens 5 Jahren besteht Anspruch auf eine Mindestversorgung bei Dienstunfähigkeit. Es wird dabei zwischen amtsabhängiger und amtsunabhängiger Mindestversorgung unterschieden: Die amtsabhängige Mindestversorgung liegt bei 35 % der letzten Bezüge. Die amtsunabhängige Mindestversorgung beträgt 65 % der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4. Dabei wird der für den Beamten vorteilhaftere Betrag gewährt.
Der Höchstsatz des Ruhegehalts liegt nach 40 Dienstjahren bei 71,75 % der letzten Gehaltsbezüge.
Selbst mit einer hohen Anzahl an geleisteten Dienstjahren entsteht eine große Versorgungslücke. Je weniger Dienstjahre, desto größer fallen auch die Einkommensverluste bei einer Dienstunfähigkeit aus.
Umso wichtiger ist es, frühzeitig vorzusorgen.