Die Vorteile der ERGO Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
- Schließt die Versorgungslücke bei Berufsunfähigkeit
- Optimale Lösungen für Angestellte und Selbstständige
- Mit Varianten für Studenten, Azubis und Schüler
Berufsunfähigkeit ist eines der größten existenziellen Risiken. Sie trifft jeden 4. Berufstätigen in Deutschland – in allen Branchen und in jeder Phase des Lern- und Arbeitslebens. Doch der gesetzliche Schutz greift nur dann, wenn Sie keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehen können. Und reicht nicht aus, um den Lebensstandard zu halten. Sorgen Sie daher zusätzlich vor: mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, die bei Krankheit oder Unfall leistet. Bei ERGO finden Sie attraktive Angebote.
Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung
Leistungen
Optional
Gut zu wissen
Für wen ist eine BU besonders wichtig? Beispiele aus dem Versicherungsalltag:
Hannah M., Schülerin, 9. Klasse Gymnasium
Hannah stürzt bei einem Reitunfall so schwer, dass sie eine mehrmonatige Reha braucht. In der Zeit, in der sie deshalb nicht zur Schule gehen kann, unterstützt die ERGO BU Hannah mit einer Rentenzahlung von monatlich 1.250 €. Und auch, wenn es in Hannahs künftigem Arbeitsleben zu Problemen aufgrund des Reitunfalls kommt, steht ERGO an ihrer Seite.
Sigrid K., Verwaltungsangestellte
Erst kann sie sich schlecht konzentrieren, dann gar nicht mehr am PC sitzen. Die Diagnose: Multiple Sklerose. Gut, dass Sigrid eine ERGO BU abgeschlossen hat. Denn sie kann mindestens ein halbes Jahr nicht arbeiten und muss sich immer wieder ambulant und stationär behandeln lassen. Dank 1.300 € monatlicher BU-Rente hat sie wenigstens keine finanziellen Sorgen.
Leon O., Auszubildender in einem Sanitärfachbetrieb
Bei einer Motorradtour zieht er sich einen komplizierten Bruch zu. Bald ist klar: Er kann nicht mehr in seinem körperlich herausfordernden Ausbildungsberuf arbeiten. Zum Glück hat Leon eine ERGO BU. Rückendeckung während der Genesung und während der beruflichen Neuorientierung geben ihm 1.250 € BU-Rente. Er lernt jetzt Bürokaufmann. Und freut sich auf die Zukunft.
Leistungsfall melden
Beantragen Sie Leistungen einfach online. Ganz bequem in wenigen Schritten.
Das könnte Sie auch interessieren:
Risikolebensversicherung
Wer zahlt die Miete oder Kredite, wenn Ihnen etwas passiert? Schützen Sie Ihre Familie.
Unfallversicherung
Individueller Schutz im Baukastensystem für finanzielle und praktische Hilfe nach einem Unfall, z. B. im Haushalt.
Nicht sicher, was Sie benötigen?
Dann lassen Sie sich helfen.
Ihr ERGO Berater
Per Chat
Wissenswertes im Überblick
FAQ – das fragen ERGO Kunden
- Berufstätige – sowohl Angestellte als auch Selbstständige
- Schüler, Studierende und Auszubildende
Der Beruf sichert das Einkommen – und finanziert so das Leben ganzer Familien. Doch was ist, wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann? Wenn über eine lange Zeit kein Geld mehr in die Kasse kommt?
Eine Berufsunfähigkeit verändert das ganze Leben. Sie kann jeden treffen. Und das in jeder Lebensphase. Selbst Auszubildende oder Studierende und sogar Schüler können von Berufsunfähigkeit bedroht sein.
Im Krankheitsfall sind Angestellte durch die gesetzliche Krankenversicherung und später durch die Erwerbsminderungsrente teilweise abgesichert. Bei Gewerbetreibenden oder Freiberuflern greifen diese Sicherheitsnetze bedingt bis gar nicht. Umso mehr sind Selbstständige auf ihre Arbeitskraft angewiesen. Neben dem Lebensunterhalt müssen sie zudem Rücklagen für die Zukunft erwirtschaften.
Doch wird ein Selbstständiger berufsunfähig, fallen die Grundlagensicherung plus die Absicherung der Zukunft weg. Deshalb ist besonders für Selbstständige eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll. Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird auch als Arbeitsunfähigkeitsversicherung bezeichnet.
Erwerbsunfähigkeit
Es gibt keine gesetzliche Definition für Erwerbsunfähigkeit in privaten Versicherungsverträgen. Daher kann jeder Versicherer Erwerbsunfähigkeit nach seinen eigenen Kriterien definieren. Inhaltlich lehnen sich diese Definitionen häufig an der Formulierung der gesetzlichen Rente wegen voller Erwerbsminderung an.
Demnach sind Versicherte voll erwerbsgemindert, wenn sie diese Voraussetzungen erfüllen: Sie sind wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens 3 Stunden täglich irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen. Ihre bisherige berufliche Tätigkeit, Kenntnisse, Erfahrungen, Fähigkeiten und Qualifikationen spielen dabei keine Rolle.
Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit nur noch mindestens 3, auf jeden Fall aber weniger als 6 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts in jeder dort denkbaren Tätigkeit erwerbstätig sein können. Auch dabei werden weder die bisherige berufliche Tätigkeit noch Kenntnisse, Erfahrungen, Fähigkeiten oder Qualifikationen der Betroffenen berücksichtigt.
Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit
Umgangssprachlich wird Berufsunfähigkeit oft als Arbeitsunfähigkeit bezeichnet. Doch die beiden Begriffe bedeuten nicht dasselbe:
Arbeitsunfähig ist jemand, der aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung vorübergehend nicht mehr in der Lage ist, seiner bisherigen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Allerdings besteht die Aussicht, dass seine Arbeitskraft in absehbarer Zeit durch Behandlungen, Ruhigstellung oder Rehamaßnahmen vollständig wiederhergestellt werden kann. Und dass er dann seinen Beruf wieder ausüben kann.
Eine Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn jemand in seinem zuletzt ausgeübten Beruf wegen Unfall, Krankheit oder Invalidität voraussichtlich dauerhaft nicht mehr arbeiten kann. Beispielsweise ununterbrochen mehr als 6 Monate.
Wenn die Arbeitsunfähigkeit sehr lange dauert, geht sie i. d. R. in Berufsunfähigkeit über.
Tipp: Im Premium-Tarif der Berufsunfähigkeitsversicherung von ERGO können Sie bereits eine Arbeitsunfähigkeit absichern.
Dienstunfähigkeit
Der Begriff „Dienstunfähigkeit“ bezieht sich auf Beamte und Soldaten. Diese gelten als dienstunfähig, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht in der Lage sind, ihre Dienstpflichten zu erfüllen.
Wer innerhalb von 6 Monaten mehr als 3 Monate seinem Dienst nicht nachkommen konnte, kann bereits als dienstunfähig gelten, wenn keine Aussicht auf Wiederherstellung der Dienstfähigkeit innerhalb des nächsten halben Jahres besteht.
In der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) von ERGO ist Dienstunfähigkeit mitversichert.
Was muss ich als Beamter zur Dienstunfähigkeit wissen?
Was passiert, wenn ein Beamter dienstunfähig wird?
Wird ein Beamter dauerhaft dienstunfähig, kann der Dienstherr ihn vorzeitig in den Ruhestand versetzen. Geschieht dies vor Erreichen des Rentenalters, ist mit hohen finanziellen Einbußen zu rechnen.
Vor der Versetzung in den Ruhestand muss die Dienstunfähigkeit durch einen Amtsarzt festgestellt werden. Vermutet der Dienstherr, dass ein Beamter dauerhaft dienstunfähig ist, kann er eine amtsärztliche Untersuchung anordnen. Diese Anordnung muss hinreichend begründet sein und darf nicht willkürlich erfolgen.
Beamte können selbst einen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand stellen. Auch in diesem Fall muss die Dienstunfähigkeit durch einen Amtsarzt bescheinigt werden.
Welche Krankheiten führen zur Dienstunfähigkeit?
Psychische Erkrankungen gelten als häufigste Ursache für das Eintreten von Dienstunfähigkeit. Darauf folgen Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems sowie des Nervensystems. Auch Unfälle sind oftmals Auslöser für Dienstunfähigkeit.
Wie stellt der Amtsarzt die Dienstunfähigkeit fest?
Bei der Feststellung der Dienstunfähigkeit beurteilt der Amtsarzt, ob der Beamte gesundheitlich für den Dienst geeignet ist und ob er voraussichtlich bis zur Pensionierung arbeiten kann.
Wie hoch ist die Pension bei Dienstunfähigkeit?
Den Anspruch auf ein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit erlangen Beamte erst nach 5 Dienstjahren. Früher ist dies nur möglich, wenn die Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall verursacht wurde.
Grundsätzlich richtet sich die Höhe des Ruhegehalts nach den Dienstbezügen der letzten 2 Jahre und nach den geleisteten Dienstjahren.
Nach einer Dienstzeit von mindestens 5 Jahren besteht Anspruch auf eine Mindestversorgung bei Dienstunfähigkeit. Es wird dabei zwischen amtsabhängiger und amtsunabhängiger Mindestversorgung unterschieden: Die amtsabhängige Mindestversorgung liegt bei 35 % der letzten Bezüge. Die amtsunabhängige Mindestversorgung beträgt 65 % der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4. Dabei wird der für den Beamten vorteilhaftere Betrag gewährt.
Der Höchstsatz des Ruhegehalts liegt nach 40 Dienstjahren bei 71,75 % der letzten Gehaltsbezüge.
Selbst mit einer hohen Anzahl an geleisteten Dienstjahren entsteht eine große Versorgungslücke. Je weniger Dienstjahre, desto größer fallen auch die Einkommensverluste bei einer Dienstunfähigkeit aus.
Umso wichtiger ist es, frühzeitig vorzusorgen.
Berufsunfähigkeit kann auch in jungen Jahren Thema werden. Deswegen ist es ratsam, bereits Schüler, Studierende oder Berufseinsteiger abzusichern. Die Beiträge sind dann oft geringer. Und die Gesundheitsprüfung sollte kein Problem sein. So besteht finanzieller Schutz, wenn an das Erlernen oder Ausüben eines Berufs gar nicht erst zu denken ist.
Schließen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung deshalb am besten frühzeitig ab:
- ERGO BU für Schüler von 10 bis 21 Jahren
- ERGO BU für Auszubildende und Studenten von 15 bis 30 Jahren
- ERGO BU für Arbeitnehmer und Selbstständige ab 15 Jahre
Die Berufsunfähigkeitsversicherung greift, wenn ein Arzt eine mindestens 50%ige Berufsunfähigkeit für den zuletzt ausgeübten Beruf diagnostiziert. Bei einer Absicherung im Premium-Tarif kann auch eine Arbeitsunfähigkeit abgesichert werden. Im Fall einer Berufsunfähigkeit erhält der Versicherte die vereinbarte monatliche Berufsunfähigkeitsrente.
Berufsunfähigkeit kann durch einen Unfall oder eine Erkrankung eintreten. Häufige Ursachen sind inzwischen nicht mehr nur körperliche Einschränkungen. Neben Rückenproblemen oder Herz-Kreislauf-Beschwerden nehmen psychische Erkrankungen zu: Burn-out etwa führt immer öfter zum vorzeitigen Ausscheiden aus dem Berufsleben.
Sie denken über eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige oder für Angestellte nach? Dann sollten Sie einige Besonderheiten beachten:
Manche Berufsunfähigkeitsversicherungen enthalten die Vertragsklausel "abstrakte Verweisung". Damit können Sie im Fall der Berufsunfähigkeit auf einen anderen als Ihren ausgeübten Beruf verwiesen werden. Einzige Voraussetzung: Sie sind zumindest theoretisch aufgrund Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten in der Lage, einen anderen Beruf auszuüben, der Ihrer Lebensstellung entspricht. Das bedeutet für Sie, dass Sie dann keine Berufsunfähigkeitsrente bekommen.
Achten Sie also darauf, dass Ihr Vertrag den Ausschluss der abstrakten Verweisung enthält. Bei ERGO sind Sie auf der sicheren Seite, denn ERGO verzichtet auf die abstrakte Verweisung. Doch nicht alle Versicherer sind so kulant. Das sehen Sie sofort, wenn Sie die ERGO Berufsunfähigkeitsversicherung im Test bzw. im Vergleich betrachten.
Ein weiterer Vorteil bei ERGO: Kunden erhalten bereits Leistungen, wenn ein Arzt die Prognose stellt, dass die Berufsunfähigkeit für voraussichtlich 6 Monate besteht.
Sie müssen Gesundheitsfragen beantworten. Der Grund: Nur mit Gesundheitsfragen wird der Tarif für alle bezahlbar, die ihre Arbeitskraft schützen wollen.
Die Gesundheitsfragen beziehen sich auf einen möglichen stationären Aufenthalt in Kliniken sowie den allgemeinen Gesundheitszustand. Geben Sie dabei unbedingt alle Vorerkrankungen wahrheitsgemäß an. Das ist die Grundlage für Ihren Berufsunfähigkeitsschutz.
Die Höhe der späteren Auszahlung ist entscheidend und wirkt sich auf die Beiträge aus. Außerdem richten sich die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung nach Alter, Gesundheitszustand und dem ausgeübten Berufsfeld.
Gerade in Bezug auf den Gesundheitszustand gilt deswegen der Tipp: Je früher Sie sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden, desto leichter bestehen Sie die Gesundheitsfragen.
Übrigens: Es lohnt sich besonders, Schüler gegen Berufsunfähigkeit zu versichern. Denn auch bei ihnen kann eine Krankheit oder ein Unfall plötzlich alles verändern. Die Schüler-BU ab 10 Jahren sichert genau dieses Risiko ab. Und je früher Sie mit der Vorsorge beginnen, desto günstiger der Beitrag.
Kann ich die BU von der Steuer absetzen?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt als Sonderleistung. Sie kann wie andere Versicherungen auch bis zu einem bestimmten Betrag in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Selbstständige sind für ihre Krankenversicherung selbst verantwortlich. Auch sollten sie das Thema Altersvorsorge überdenken: Wer keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, erhält später keine Rente aus diesem Topf. Eine Alternative bietet z. B. die Rürup-Rente. Sie ist attraktiv, wenn in der Ansparphase ein höheres steuerpflichtiges Einkommen zur Verfügung steht. Besonders lohnt sie sich für Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Wenn Sie Berufsunfähigkeitsversicherungen vergleichen, werden Sie auf weitere mögliche Lücken in der finanziellen Absicherung hingewiesen:
- Ein privates Krankentagegeld hilft Ihnen, die Zeit der Erkrankung bis zur Berufsunfähigkeit zu überbrücken.
- Auch eine Unfallversicherung ist nützlich: Die gesetzliche Unfallversicherung ist für Selbstständige freiwillig. Wer dennoch einzahlt, erhält nicht immer Leistungen. Denn nach Unfällen in der Freizeit zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht.
- Im schlimmsten Fall braucht es eine Risikolebensversicherung. Damit sorgen Sie für die Familie vor: Die Lebenshaltungskosten und der Lebensstandard sind abgesichert. Das auf Kredit gekaufte Auto oder das Haus kann noch finanziert werden. Auch im Todesfall.
Dies ist ein Produkt der ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG.