- Keine Gesundheitsfragen und keine Wartezeiten
- Monatliches Kündigungsrecht
- 50 % weniger Beitrag in den ersten 6 Monaten in "Dental-Schutz"
Wählen Sie erst Ihre Leistungen für Zahnerhalt und dann die für Zahnersatz:
Gut zu wissen
Für wen ist individueller Zahnschutz besonders wichtig?
Für Aktive wie Laura (24)
Laura hat kerngesunde Zähne. Doch nach einem Sportunfall benötigt sie zwei Implantate – leider keine Regelversorgung. Glücklicherweise ist sie mit den Dental-Schutz 100 Premium finanziell auf der sicheren Seite. So übernimmt ERGO ihren Eigenanteil von 4.309 € komplett.
Für Sparer wie Dennis (42)
Dennis weiß aus Erfahrung: Gerade bei Zahnersatz übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht alle Kosten. Doch hohe Zuzahlungen kann und will er sich nicht leisten. Deshalb hat er den günstigen Dental-Schutz 75. Damit wird einfacher Zahnersatz komplett übernommen und bei höherwertiger Versorgung muss er höchstens ein Viertel der Rechnung zahlen.
Für Gepflegte wie Flavia (34)
Ein gepflegtes Äußeres ist Flavia wichtig. Regelmäßige Zahnreinigung ist daher ein Muss für sie – selbst, wenn die Krankenkasse nicht zahlt. Bei Füllungen oder Zahnersatz will sie sich nicht mit der Regelversorgung begnügen. Gut, dass Flavia sich das Beste für ihre Zähne leisten kann: Mit Dental-Vorsorge Premium und Dental-Schutz 100 wird alles Wichtige gezahlt.
Zum Glück hat sich Flavia im ERGO Kundenportal registriert: Ihre Zahnarztrechnung kann sie schnell und einfach selbst hochladen. Ein paar Tage später hat sie das Geld auch schon auf ihrem Konto.
Das sagen ERGO Kunden
Kundenbewertungen zur Zahnversicherung
Bewertung nach
Leistungsfall melden
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Leistungsfall einfach und schnell im ERGO Kundenportal zu melden oder Rechnungen hochzuladen. Prophylaxe-Rechnungen können Sie direkt selbst regulieren.
Alternativ nutzen Sie gern das Online-Formular:
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Versichern, wenn es eigentlich schon zu spät ist: Sind Sie schon in Behandlung beim Zahnarzt? Dann lassen Sie Ihre Zahnzusatzversicherung* zahlen! Auch wenn Ihnen bereits ein höchstens 6 Monate alter Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt vorliegt.
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FAQ – das fragen ERGO Kunden
Es geht ums Geld: Eine Zahnzusatzversicherung sichert Ihnen Zuschüsse für teure Behandlungen beim Zahnarzt. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Zahnerhalt und Zahnersatz: Eine Zusatzversicherung zum Zahnerhalt hilft Ihnen, Ihre eigenen Zähne möglichst lange gesund zu halten. Ist der eigene Zahn nicht mehr zu retten, kommt hochwertiger Zahnersatz zum Einsatz. Damit Sie wirksam vor hohen Kosten geschützt sind, sollten Sie rechtzeitig vorsorgen.
Zahnersatz
Der Begriff Zahnersatz meint alle Maßnahmen, die zum Ersatz fehlender natürlicher Zähne dienen. Dazu zählen die Planung, Herstellung und Einarbeitung des Zahnersatzes. Außerdem wird zwischen festsitzendem und herausnehmbarem Zahnersatz unterschieden. Häufig kommt eine Kombination aus beidem zum Einsatz. Denn auch bestes Putzen und Top-Zahnpflege helfen nicht unbegrenzt: Nahezu jeder Patient braucht irgendwann einmal Zahnersatz – ob Kronen, Brücken oder Implantate. Dann kann es beim Zahnarzt richtig teuer werden. Gut, wenn Sie rechtzeitig vorsorgen. So bleibt in späteren Jahren ein schönes Lächeln für Sie bezahlbar.
Zahnerhalt
Die eigenen Zähne sind immer die besten. Bei guter Pflege können sie bis ins hohe Alter ihren Dienst tun. Viele Maßnahmen zum Erhalt der Zähne zahlt die gesetzliche Krankenkasse nicht oder nur teilweise. Das bedeutet, dass Sie aus der eigenen Tasche zuzahlen müssen. Mit der Zahnerhaltversicherung können Sie sich beste Materialien und Zahnbehandlungen leisten. Denn hochwertige Füllungen aus Gold, Keramik oder Kunststoff halten länger und sehen besser aus als die kostengünstigste Versorgung. Außerdem erhalten Sie hohe Zuschüsse für professionelle Zahnreinigung, Wurzel- und Parodontosebehandlungen und sogar Knirscherschienen.
Bitte senden Sie die Originalrechnungen Ihres Zahnarztes an die ERGO Krankenversicherung AG. Verwenden Sie dazu bitte die Kostenübersicht für Zahnarztrechnungen.
Erstattungsfähig sind Gebühren im Rahmen der jeweils gültigen deutschen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) bis zu den dort festgelegten Höchstsätzen. Für die Teile einer Liquidation, die den Vorschriften der jeweils gültigen Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte nicht entsprechen oder deren Höchstsätze überschreiten, besteht keine Leistungspflicht. Die Zahnarztrechnung wird also bis zu dem Maß übernommen, in dem Ihr Zahnarzt innerhalb der Gebührenordnung abrechnet.
Ja, das Bonusheft ist für eine Leistung aus der Zahnzusatzversicherung der ERGO Krankenversicherung AG nicht ausschlaggebend. Es ist nur wichtig, um die Höhe der Leistung durch die Krankenkasse festzulegen.
Dies ist ein Produkt der ERGO Krankenversicherung AG.