Sehr viele Menschen wissen nicht, dass die gesetzlichen Leistungen der Pflegepflichtversicherung i. d. R. nicht ausreichen. Doch die Pflegepflichtversicherung ist nur als Teilversicherung konzipiert. Die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten und den gesetzlichen Leistungen tragen Sie als Pflegebedürftiger.
Das Problem: Je nach Pflegegrad können die monatlichen Kosten bei häuslicher Pflege durch einen Pflegedienst oder bei vollstationärer Pflege im ersten Jahr im Heim durchaus über 2.500 € monatlich betragen. Je nach Ausstattung und Lage des Heims können die Kosten aber auch deutlich höher ausfallen.
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 erhalten bei vollstationärer Pflege einen Leistungszuschlag. Dieser hängt von der Dauer des Heimaufenthalts ab.
Übrigens: Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie Investitionskosten werden nicht bezuschusst. Das bedeutet, Sie als Pflegebedürftiger müssen diese Kosten weiterhin komplett selbst zahlen.
Die Pflichtversicherung zahlt nur einen Teil. Die gesetzlichen Pflegeleistungen reichen in den meisten Fällen nicht aus. Das bedeutet, einen großen Teil der Kosten müssen Sie als Pflegebedürftiger übernehmen.
Pflege verschlingt ein Vermögen – Ihr Vermögen. Um den hohen Eigenanteil zu zahlen, müssen Sie Ihr eigenes Einkommen einsetzen. Reicht es nicht aus, müssen Sie auf Erspartes zurückgreifen. Und unter Umständen sogar das eigene Haus verkaufen. Oder Ihr Erbe wird durch die Kosten der Pflege reduziert oder sogar aufgebraucht.
Der Ehepartner ist unterhaltspflichtig. Können Sie Ihre Pflegekosten nicht (vollständig) selbst bezahlen, springt häufig das Sozialamt ein. Es fordert das Geld anschließend von den Unterhaltspflichtigen zurück. Dabei berücksichtigt das Sozialamt das Einkommen und Vermögen Ihres Ehepartners.
Die Ersparnisse müssen bis zu einer Schongrenze aufgebraucht werden. Bei einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 € kann das Sozialamt die Kinder zur Zahlung der Pflegekosten für Mutter oder Vater heranziehen. Sogar Schenkungen eines Elternteils innerhalb der letzten 10 Jahre vor Eintritt der Bedürftigkeit können zurückgefordert werden.
Die Lösung: Eine private Zusatzversicherung schützt Sie und Ihre Angehörigen vor hohen Belastungen. Außerdem hilft sie dabei, Vermögen und Erbe zu erhalten.