Für gesetzlich Versicherte ist eine Zusatzversicherung fürs Krankenhaus sehr sinnvoll. Die Zahlen sprechen für sich: 16,6 Mio. Patienten wurden 2020 in deutschen Krankenhäusern behandelt. Das ist fast jeder Vierte. Die häufigsten Gründe für Krankenhausaufenthalte sind dabei:
- Herzerkrankungen wie Herzinfarkt oder Herzinsuffizienz
- Schlaganfall bzw. Hirninfarkt
- Schädel-Hirn-Trauma
- Rückenschmerzen bzw. Bandscheibenvorfall
- Lungenentzündung
- Arthrose des Kniegelenks
Das Risiko, in die Klinik zu müssen, ist also sehr real. Und wer möchte dann nicht bestens behandelt und top versorgt werden? Als Kassenpatient benötigen Sie dafür allerdings eine private stationäre Zusatzversicherung fürs Krankenhaus.
Diese ist auch Voraussetzung dafür, dass Sie Krankenhaus und Arzt frei wählen können. Die freie Wahl wiederum ist die Grundlage für beste Heilungschancen. Denn die haben Sie im richtigen Krankenhaus für Ihre Erkrankung oder Unfallverletzung.
Wie sinnvoll ist eine Krankenhauszusatzversicherung für Schwangere?
Geburten sind der häufigste Grund, warum Frauen ins Krankenhaus müssen. Dabei möchten Sie sich natürlich im Krankenhaus wohlfühlen. Genauso wichtig ist es, dass Sie optimal versorgt werden. Idealerweise mit freier Krankenhauswahl, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und mit Chefarztbehandlung. Damit sind Sie Privatpatientin im Krankenhaus (Tarif KGZ1/2).
Wichtig für Schwangere: Grundsätzlich ist die Entbindung im Tarif KGZ1/2 versichert. Aber es gibt eine Wartezeit von 8 Monaten. Das bedeutet: Seit Versicherungsbeginn müssen mindestens 8 Monate vergangen sein. Erst dann deckt Ihr Versicherungsschutz auch die Entbindung ab.
Wie sinnvoll ist eine Krankenhauszusatzversicherung für Babys?
Leider kommt nicht jedes Kind gesund zur Welt. Und nicht jedes Neugeborene kann kurz nach der Geburt nach Hause. Deshalb ist schon für Babys eine Krankenhauszusatzversicherung sinnvoll – am besten ab der Geburt.
Hat mindestens ein Elternteil selbst eine Krankenhauszusatzversicherung bei der DKV, und das seit mindestens 3 Monaten? Dann hat auch Ihr Baby Versicherungsschutz. Übrigens: Beim Tarif KSU entfällt die 3-Monats-Regelung.
Der Versicherungsschutz für Ihr Baby gilt ab der Vollendung der Geburt – ohne Wartezeit und ohne Risikozuschläge. Dazu müssen Sie es nur innerhalb von 2 Monaten zur Versicherung anmelden, gerechnet ab dem Tag nach der Geburt. Dabei muss der Versicherungsschutz gleichwertig oder niedriger sein als der eines versicherten Elternteils.
Wie sinnvoll ist eine Krankenhauszusatzversicherung für Kinder?
Schwere Erkrankungen kommen nicht erst mit dem Alter. Auch Kinder können betroffen sein. Daher ist auch für sie eine Zusatzversicherung fürs Krankenhaus sinnvoll. Dann hat Ihr kleiner Schatz den besten Schutz und bekommt die beste Behandlung. Und das für wenig Geld. Denn je jünger der Versicherte, desto günstiger ist im Regelfall die Krankenhauszusatzversicherung für Kinder der DKV.
Wie sinnvoll ist eine Krankenhauszusatzversicherung für Familien?
Sie selbst begnügen sich im Krankenhaus nicht mit dem Grundschutz, den die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen? Dann möchten Sie für Ihre Familie sicher auch eine bessere Versorgung. In diesem Fall ist es sinnvoll, Ihren Partner und Ihre Kinder gleich mit abzusichern. Bei den Krankenhauszusatzversicherungen der DKV ist das möglich. Für nähere Informationen rufen Sie einfach an. Oder wenden Sie sich an Ihren ERGO Berater.
Wie sinnvoll ist eine Krankenhauszusatzversicherung für Privatversicherte?
Die stationären Zusatzversicherungen der DKV können nur gesetzlich Versicherte abschließen. Eine Ausnahme sind die Tarife KKHT und KBCK. Diese Tarife der Krankenhauszusatzversicherung können unter bestimmten Voraussetzungen auch von Privatversicherten abgeschlossen werden.
Darüber hinaus bietet die DKV auch eine private Krankenvollversicherung an. Dabei können Sie Leistungen wählen, die denen der privaten Krankenhauszusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte entsprechen.
Wie sinnvoll ist eine Krankenhauszusatzversicherung für Rentner? Gibt es eine Altersgrenze?
Ab dem 60. Lebensjahr steigen die Krankheitskosten. Gleichzeitig häufen sich die Klinikaufenthalte. Deshalb ist auch für Ältere bzw. Rentner eine Zusatzversicherung fürs Krankenhaus sehr sinnvoll.
Die Krankenhauszusatzversicherungen der DKV können Sie grundsätzlich auch noch in höherem Alter abschließen – es gibt keine Altersgrenze.
Aber Achtung: Für Chefarztbehandlung und Ein- bzw. Zweibettzimmer (KombiMed Tarif KGZ1/2) müssen Sie Gesundheitsfragen beantworten. Sind Sie gesundheitlich beeinträchtigt, kann die DKV Sie womöglich nicht versichern. Deshalb empfiehlt es sich, die Versicherung möglichst schon in jüngeren Jahren abzuschließen.