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Krankenvollversicherung
Noch bis zum 30.9. wechseln!

Krankenvollversicherung

Der Begleiter für Ihre Gesundheit

z. B. 298,50 € monatlich

Krankenvollversicherung Komfort:
Beitrag für eine/n 30-jährige/n Arbeitnehmer/in (Arbeitnehmeranteil) in den Tarifen BestMed BMK/2 und BMKD.

Ohne gesetzliche Pflegepflichtversicherung und gesetzlichen Beitragszuschlag.

Der volle Schutz. So, wie er zu Ihnen passt

Mit einer Krankenvollversicherung der DKV entscheiden Sie sich für Vorsorge, die Ihrer persönlichen Gesundheit dient. Denn das Leistungsspektrum können Sie sich selbst zusammenstellen.

Vertraglich garantierte Leistungen, faire Beiträge und eine erstklassige Versorgung – mit der privaten Krankenversicherung der DKV kann Ihnen die Gesundheitsreform egal sein!

Auf diesen umfassenden Schutz können Sie sich verlassen – ein Leben lang.

Leistungen

Wahlfreiheit

Stellen Sie sich das Leistungsspektrum Ihrer privaten Krankenversicherung nach Ihren Ansprüchen individuell zusammen.

Beitragsfreiheit

Ab dem 92. Tag eines Krankenhausaufenthalts zahlen Sie für Ihre private Krankenvollversicherung keine Beiträge mehr.

Beitragsrückerstattung

Die DKV leistet auch, wenn Sie gesund sind. Sie können eine Beitragsrückerstattung erhalten, wenn Sie u. a. keine Leistungen in Anspruch nehmen.

Die DKV Krankenvollversicherung – immer wieder ausgezeichnet

Bei DKV sind Sie in guten Händen.

Die Vollversicherungs-Tarife der DKV

Leistungsstark von Anfang an

Mit dem BestMed Basis Tarif BME genießen Sie umfassende Leistungen. Das gilt nicht nur im Krankheitsfall, sondern schon bei der ärztlichen Vorsorge oder bei zahnärztlicher Prophylaxe. Auch Naturheilverfahren sind mit abgedeckt. Sie kommen in den Genuss individueller Therapien.

  • 100 % Kostenübernahme für ärztliche Leistungen durch den Hausarzt
  • 100 % Kostenübernahme für Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe inkl. professioneller Zahnreinigung
  • 100 % Kostenübernahme für allgemeine Krankenhausleistungen und Belegarzt bei freier Krankenhauswahl

Noch mehr Freiheit für Ihre Gesundheit

Mit dem BestMed Komfort Tarif BMK & BMKD der DKV genießen Sie ein komfortables Leistungsversprechen mit zum Teil hohem Niveau. Dabei können Sie den Arzt Ihrer Wahl direkt aufsuchen. Das Gleiche gilt auch für Zahnärzte und Krankenhäuser.

Sie profitieren beispielsweise von:

  • 100 % Kostenübernahme für fachärztliche Leistungen auch ohne Erstbesuch beim Hausarzt
  • Bis zu 85 % Kostenübernahme für Zahnkronen, Einlagefüllungen, Zahnersatz und Implantate
  • Kostenübernahme für Chefarztbehandlung und Unterbringung im Zweibettzimmer

Absicherung auf höchstem Niveau

Mit dem exklusiven PremiumMed Tarif PMN der DKV genießen Sie erstklassigen Schutz, der höchsten Ansprüchen gerecht wird. Er garantiert Ihnen jederzeit stärkste Leistungen, Zugang zu modernen Therapien, Expertenberatung und vieles mehr.

  • 100 % Kostenübernahme für fachärztliche Leistungen inkl. 100 % für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
  • Bis zu 90 % Kostenübernahme für Zahnkronen, Zahnersatz und Implantate – ohne Zahnstaffel und bei Unfall 100 %
  • Kostenübernahme für Chefarztbehandlung und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer inkl. Zugang zu Top-Experten (sogenannte BestCare Leistungen)

Leistungsfall melden

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Rechnung einfach und schnell im ERGO Kundenportal selbst hochzuladen.  Alternativ nutzen Sie gern das Online-Formular:

Krankenversicherung

Online oder telefonisch melden

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Nicht sicher, was Sie benötigen?

Dann lassen Sie sich helfen. Die Experten von ERGO sind gern für Sie da.

FAQ – häufige Fragen zur DKV Krankenvollversicherung

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.

Ab 1. Januar 2027 steigen die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) und die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) zusätzlich um 300 Euro pro Monat. Dadurch könnten die Grenzen auf etwa 76.500 Euro (BBG) und 84.600 Euro (JAEG) steigen.

Das führt für viele gutverdienende Angestellte zu höheren Beiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Parallel profitieren Versicherte in der privaten Krankenvollversicherung von einem erhöhten Arbeitgeberzuschuss.

Ja. Durch die höhere Jahresarbeitsentgeltgrenze ist ab 2027 ein höheres Einkommen für den Wechsel in die private Krankenvollversicherung nötig.

TIPP: Wer noch zu den bisherigen Bedingungen mit der niedrigeren Einkommensgrenze von 76.500 Euro wechseln möchte, muss seine gesetzliche Krankenversicherung bis spätestens 30.09.2026 kündigen und kann dann rechtzeitig zum 01.12.2026 in die private Krankenvollversicherung wechseln.

Während die gesetzlichen Kassen Leistungen kürzen (z. B. beim Zahnersatz oder bei Zuzahlungen für Medikamente) und die Beiträge kontinuierlich steigen, bietet Ihnen die private Krankenvollversicherung von ERGO maximale Sicherheit. Einseitige Leistungskürzungen sind in der privaten Krankenversicherung nicht möglich. Zudem profitieren Sie je nach Tarif von Top-Leistungen wie Chefarztbehandlung, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und erstklassiger Zahnversorgung.

Die gesetzliche Krankenversicherung schränkt ihren Leistungskatalog immer weiter ein. Mit einer privaten Krankenvollversicherung bei ERGO umgehen Sie diese Einschränkungen komplett:

  • Keine Kürzungen bei Zahnersatz: Sie erhalten je nach Tarif starke Erstattungssätze (z. B. für Implantate und Inlays).
  • Keine höheren Zuzahlungen: Die gesetzlichen Erhöhungen bei Medikamenten und Heilmitteln betreffen Sie als Privatpatient nicht.
  • Medizinischer Fortschritt: Zugang zu modernen Behandlungsmethoden, alternativen Heilmethoden und Spezialisten, die von der GKV oft nicht bezahlt werden.

Die Selbstbeteiligung beträgt 680 € pro Kalenderjahr und gilt nur für ambulante Heilbehandlungen (bei Kindern und Jugendlichen 330 €). Erst wenn diese Summe erreicht ist, übernimmt die DKV weitere ambulante Kosten gemäß Tarif.

Ja, unbegrenzt in Europa, bis 1 Monat außerhalb Europas, verlängerbar bei Reiseunfähigkeit.

Beim Tarif BestMed BME 100 % für häusliche Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung und häusliche Behandlungspflege.

Dies ist ein Produkt der DKV Deutsche Krankenversicherung AG.

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Beitrag für eine/n 30-jährige/n Arbeitnehmer/in (Arbeitnehmeranteil) in den Tarifen BestMed BMK/2 und BMKD.

Ohne gesetzliche Pflegepflichtversicherung und gesetzlichen Beitragszuschlag.