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Krankenversicherung für Beamte

Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter

Leistungsstarker Gesundheitsschutz zu Ihrer Beihilfe

Krankenversicherung für Beamte: Die Beihilfeergänzungstarife der DKV

Als Beamter erhalten Sie Beihilfe. Doch diese deckt nur einen Teil der anfallenden Krankheitskosten ab. Die private Krankenversicherung der DKV springt dort für Sie ein, wo die Beihilfe nicht greift.

  • Genau nach Ihrem Bedarf: Stellen Sie das Leistungsspektrum Ihrer privaten Krankenversicherung individuell zusammen.
  • DKV Gesundheitstelefon: Ihre erste Anlaufstelle für medizinische Informationen. Hilft auch bei der Suche nach einem Arzt in Ihrer Nähe.
  • Beitragsrückerstattung:  Sie können eine Beitragsrückerstattung erhalten, wenn Sie u. a. keine Leistungen in Anspruch nehmen.

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FAQs zur privaten Krankenversicherung für Beamte

Durch die Beihilfe wird Ihnen nur ein Teil der Krankenkosten erstattet. Als Beamter sind Sie dazu verpflichtet, zusätzlich eine Krankenversicherung abzuschließen.

Für aktive Beamte liegt der Beihilfesatz meist bei 50 %. Das bedeutet, dass Sie die andere Hälfte der Kosten über eine Krankenversicherung abdecken müssen. Sind Sie verheiratet und haben Kinder, können Ehe- oder Lebenspartner und Kinder ebenfalls mitversichert werden. Partner erhalten meist 70 % und Kinder meist 80 % Beihilfe. Die verbleibenden Kosten werden ebenfalls über die Krankenversicherung abgedeckt.

Nein, Sie sind nicht automatisch privat versichert. Als Beamter oder Richter haben Sie Anspruch auf Beihilfe. Die Beihilfe übernimmt allerdings nur einen Teil der Krankenkosten. Daher sind Sie dazu verpflichtet, zusätzlich entweder eine private Krankenversicherung abzuschließen oder sich freiwillig gesetzlich zu versichern. Die meisten Beamten entscheiden sich für die private Krankenversicherung, da die Leistungen umfangreicher sind und die Beiträge in den meisten Fällen günstiger

Beihilfe ist das Krankensicherungssystem für Beamte und Richter. Der Beihilfesatz für aktive Beamte liegt meist bei 50 %. Damit ist ein Teil der Krankenkosten abgedeckt. Für den verbleibenden Teil müssen Beamte und Richter aus ihren laufenden Bezügen vorsorgen. Die meisten entscheiden sich für eine private Krankenversicherung, um diese Kosten abzudecken.

Ändert sich die Höhe Ihrer Beihilfe, z. B. durch die Geburt von Kindern, können Sie natürlich auch Ihre private Krankenversicherung (PKV) anpassen. Erhöht sich Ihr Beihilfesatz, werden die Beiträge Ihrer PKV möglicherweise gesenkt.

Bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) für Beamte profitieren Sie von günstigen Beiträgen und starken Zusatzleistungen. Sie können Ihren Schutz außerdem Ihren Bedürfnissen anpassen und die Leistungen versichern, die Ihnen wichtig sind. In den meisten Fällen bietet eine private Krankenversicherung umfangreichere Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Dazu kommt, dass die Beiträge für Beamte in der PKV meist günstiger sind.

In einer privaten Krankenversicherung (PKV) können Sie die Leistungen Ihren Bedürfnissen anpassen. Versichern Sie genau die Leistungen, die Ihnen wichtig sind, wie z. B. Chefarztbehandlung oder Ein- oder Zweibettzimmer. Diese Leistungen sind dann vertraglich garantiert. In einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die Leistungen vorgegeben und nicht individuell wählbar. Meist profitieren Sie bereits bei einem Grundschutz in der PKV von umfangreicheren Leistungen.

Ein weiterer Vorteil für Beamte in der PKV: Sind Sie beihilfeberechtigt, profitieren Sie von günstigeren Beiträgen. Denn die PKV versichert die verbleibenden Kosten, die nicht durch die Beihilfe abgedeckt sind.

Auch Ihr Ehe- oder Lebenspartner und Ihre Kinder haben in den meisten Fällen Anspruch auf Beihilfe. Voraussetzung ist, dass sie selbst wenig oder kein Einkommen haben und nicht in der GKV pflichtversichert sind. Der Beihilfesatz für Ehe- und Lebenspartner liegt meist bei 70 % und für Kinder meist bei 80 %. Durch die höheren Beihilfesätze profitieren sie von besonders günstigen Beiträgen in der PKV.

Zusätzlich zu der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)  gibt es länderspezifische Regelungen zur Beihilfe. Je nach Bundesland bestehen also Unterschiede, z. B. bei den Regelungen über Zuzahlungen, Wahlleistungen oder Kostendämpfungspauschalen. Näheres hierzu finden Sie auf der Webseite beihilferecht.de.

Der Beitrag der privaten Krankenversicherung (PKV) für Beamte hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu gehört z. B. Ihr Berufsstatus, Ihr Alter, die Höhe Ihres Beihilfesatzes und welche Leistungen Sie wählen. Ihren persönlichen Beitrag bei der DKV können Sie mit wenigen Klicks einfach online berechnen.

Die Beiträge für Ihre private Krankenversicherung (PKV) zahlen Sie als Beamter selbst. Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die Beiträge in der PKV für Beamte in den meisten Fällen deutlich günstiger.

Der Beitrag der privaten Krankenversicherung für Beamte ist von mehreren Faktoren abhängig. Dazu zählt z. B. Ihr Berufsstatus, also ob Sie Beamtenanwärter, Beamter oder Pensionär sind. Ebenfalls wichtig sind Ihr Alter, die Höhe Ihres Beihilfesatzes, Ihr Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss sowie die Leistungen, die Sie versichern.

Allgemein leistet die private Krankenversicherung (PKV) für verbleibende Krankheitskosten, die nicht durch die Beihilfe abgedeckt sind.

Ein großes Plus der PKV: Auch Wahlleistungen, die von der Beihilfe nicht erstattet werden, können mitversichert werden. So z. B. Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung, Sehhilfen oder privatzahnärztliche Zahnbehandlungen und Zahnersatz.

Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass Sie zu 100 % freie Arztwahl genießen. 

Ja, bei der PKV für Beamte können Beiträge zurückerstattet werden, wenn keine Leistungen bezogen wurden.

Die Beiträge Ihrer privaten Krankenversicherung können Sie als Vorsorgeaufwendung steuerlich geltend machen. Stand 2023 liegt der Höchstbetrag, den Sie geltend machen können, jährlich bei 1.900 € für Beamte.

Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung beantworten Sie üblicherweise Gesundheitsfragen. Dabei sind auch Vorerkrankungen anzugeben. Bei vielen Erkrankungen ist mit einem Risikozuschlag zu rechnen. Das bedeutet, dass Sie einen höheren Beitrag zahlen, Ihre Erkrankung dafür aber mitversichert ist. Ebenfalls möglich ist, dass Sie abgelehnt werden und kein Vertrag zustande kommt.

Ja, Ihre Familie können Sie mitversichern. Denn auch Ihr Ehe- oder Lebenspartner und Ihre Kinder haben Anspruch auf Beihilfe. Voraussetzung ist, dass sie selbst wenig oder kein Einkommen haben und nicht in der GKV pflichtversichert sind. Der Beihilfesatz für Ehe- und Lebenspartner liegt meist bei 70 % und für Kinder meist bei 80 %. Durch die höheren Beihilfesätze profitieren sie von besonders günstigen Beiträgen in der privaten Krankenversicherung.

Für die Beihilfe gilt, dass Sie ebenfalls im Ausland beihilfeberechtigt sind. Allerdings gibt es Unterschiede: Arztkosten, die innerhalb der EU entstehen, werden genauso behandelt, wie in Deutschland. Anders ist es, wenn Sie außerhalb der EU entstehen. In dem Fall sind die entstandenen Kosten nur bis zur Höhe von Vergleichskosten in Deutschland beihilfefähig.

Beamtenanwärter befinden sich im Vorbereitungsdienst. Rechtlich sind sie Beamte auf Widerruf. Das bedeutet, dass sie noch nicht auf Lebenszeit verbeamtet wurden. Dazu gehören z. B. angehende Lehrer, die sich im Lehramtsreferendariat befinden. 

Ja, auch Beamtenanwärter bzw. Beamte auf Widerruf können die private Krankenversicherung abschließen. Sobald Sie diesen Status haben, sind Sie ebenfalls beihilfeberechtigt

Während Ihres Referendariats sind Sie Beamtenanwärter bzw. Beamter auf Widerruf. Mit diesem Status haben Sie bereits Anspruch auf Beihilfe. Da die Beihilfe nur einen Teil der Krankheitskosten abdeckt, benötigen Sie eine Absicherung für die Restkosten (Tarif BA). In den allermeisten Fällen ist die private Krankenversicherung nicht nur leistungsstärker, sondern für Beihilfeberechtigte auch deutlich günstiger als die gesetzliche Krankenversicherung. 

Dies ist ein Produkt der DKV Deutsche Krankenversicherung AG.

 

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