Durch die Beihilfe wird Ihnen nur ein Teil der Krankenkosten erstattet. Als Beamter sind Sie dazu verpflichtet, zusätzlich eine Krankenversicherung abzuschließen.
Für aktive Beamte liegt der Beihilfesatz meist bei 50 %. Das bedeutet, dass Sie die andere Hälfte der Kosten über eine Krankenversicherung abdecken müssen. Sind Sie verheiratet und haben Kinder, können Ehe- oder Lebenspartner und Kinder ebenfalls mitversichert werden. Partner erhalten meist 70 % und Kinder meist 80 % Beihilfe. Die verbleibenden Kosten werden ebenfalls über die Krankenversicherung abgedeckt.