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Rundumzusatzversicherung

Rundumzusatzversicherung

Rundum behandelt werden wie ein Privatpatient

Rundum zusatzversichert

Diese Kombination aus Zusatzversicherungen für Zähne, ambulanten und stationären Behandlungen in nur einem Tarif ist einzigartig am Markt. Gönnen Sie sich im Krankheitsfall die bestmögliche Behandlung mit dem Rundumpaket, Tarif BestMed BMG.

  • Ambulant: 100 % beim Arzt inkl. GKV-Vorleistung. Für privatärztliche Behandlung, Arzneimittel, Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen.
  • Im Krankenhaus: 100 % im Krankenhaus (inkl. GKV-Vorleistung) für Chefarztbehandlung, Privatkliniken und Unterbringung im Zweibettzimmer.
  • Beim Zahnarzt: 85 % beim Zahnarzt (inkl. GKV-Vorleistung) für Einlagefüllungen, Zahnkronen und Zahnersatz.

Die Vorteile der DKV Rundumzusatzversicherung

Vorteile

Bessere Versorgung ambulant

Entscheiden Sie selbst, von welchem Arzt Sie sich behandeln lassen möchten. Mit dem Rundumpaket erhalten Sie volle Kostenerstattung auch für Privatärzte. Auch für Heilpraktiker bis zu 80 % (bis 1.000 € im Jahr). Die Kostenerstattung für Arzneimittel erspart Ihnen Zuzahlungen und umfasst auch Medikamente, die nicht verschreibungspflichtig sind. Immer wenn vorhanden, müssen die Leistungen der GKV bei der Erstattung berücksichtigt werden.

Bessere Versorgung stationär

Suchen Sie sich das Krankenhaus aus, in dem Sie behandelt werden wollen. Mit dem Rundumpaket stehen Ihnen auch Privatkliniken offen. Im Krankenhaus können Sie sich vom Chefarzt behandeln lassen und im ruhigen Zweibettzimmer für eine baldige Genesung Kraft schöpfen. Die Leistungen der GKV sind bei der Erstattung zu berücksichtigen.

Bessere Versorgung beim Zahnarzt

Ist einmal Zahnersatz nötig, erhalten Sie dafür mit der Rundumzusatzversicherung bis zu 85 % der Kosten erstattet. Um Ihre Zähne bestmöglich erhalten zu können, nutzen Sie 100 % Kostenübernahme für Zahnbehandlungen und professionelle Zahnreinigung. Welcher Zahnarzt Sie behandelt, können Sie unabhängig vom Vorhandensein einer GKV-Kassenzulassung selbst bestimmen. Die Leistungen der GKV sind bei der Erstattung zu berücksichtigen.

Leistungsfall melden

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Rechnung einfach und schnell im ERGO Kundenportal selbst hochzuladen.  Alternativ nutzen Sie gern das Online-Formular:

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Dies ist ein Produkt der DKV Deutsche Krankenversicherung AG.

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