Die Reiserücktrittsversicherung springt ein, wenn Sie eine gebuchte Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten können. Versichert sind z. B. schwere unerwartete Erkrankungen oder Unfallverletzungen, Tod, Schwangerschaftskomplikationen, erheblicher Schaden am Eigentum und betriebsbedingte Kündigung.
Mit dieser Versicherung werden Ihnen entstehende Stornierungskosten erstattet. Die sog. Stornosten bemessen sich anteilig am Reisepreis und können je nach Zeitpunkt und Anbieter bis zu 100 % des Reisepreises betragen. Sie sollten Ihre Reiserücktrittsversicherung entweder am Tag der Reisebuchung oder bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abschließen.
Absichern können Sie sich als Einzelperson, Paar oder Familie. Da das Risiko zu erkranken oder einen Unfall zu erleiden für Personen über 65 Jahren höher ist als bei jüngeren, ist der Versicherungsbeitrag bei jüngeren Menschen etwas niedriger.