Beim Tarif Zahnersatz Sofort bekommen Sie von ERGO Leistungen ohne Wartezeit für folgenden Zahnersatz:
- Für Kronen: Unter Krone versteht man einen prothetischen Überzug von natürlichen Zähnen bzw. Implantaten mit Metall, Kunststoff oder Keramik.
- Für Brücken: Zum Ersatz fehlender Zähne (festsitzend).
- Für Prothesen: Das sind zahntechnische Werkstücke zum Ersatz einiger Zähne (Teilprothese, partielle Prothese) oder aller Zähne (Vollprothese). Meist auf Kunststoffbasis, bei Teilprothesen auch auf Metallbasis. Die Ersatzzähne können aus Porzellan gefertigt sein. Häufiger verwendet man allerdings Kunststoff.
- Für implantatgetragenen Zahnersatz: Werden Kronen, Brücken oder Prothesen auf ein Implantat gesetzt bzw. an einem Implantat befestigt, werden sie auch als implantatgetragener Zahnersatz bezeichnet. (Implantate sind künstliche Zahnwurzeln aus Keramik oder Titan, die in den Kieferknochen eingesetzt werden. Implantate selbst sind nicht versichert.)
Übrigens: Auch wenn Sie nicht mehr alle Zähne haben, lohnt sich die Versicherung Zahnersatz Sofort für Sie. Denn bestehende Prothesen und sogar fehlende Zähne sind mitversichert. Das bedeutet: Muss ein fehlender Zahn ersetzt werden, z. B. mit einer Brücke, bekommen Sie dafür Leistungen aus dem Tarif Zahnersatz Sofort.
Dabei gibt es nur eine Einschränkung: Zusammen mit der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung sowie den Erstattungen Dritter erhalten Sie von ERGO maximal die erstattungsfähigen Aufwendungen. Erstattungsfähig sind Gebühren im Rahmen der jeweils gültigen deutschen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) bis zu den dort festgelegten Höchstsätzen. Die Zahnarztrechnung wird also bis zu dem Maß übernommen, in dem Ihr Zahnarzt innerhalb der Gebührenordnung abrechnet.
Jahreshöchstsätze bestehen beim Zahnersatz Sofort nur während der ersten 2 Versicherungsjahre:
Im 1. Versicherungsjahr erhalten Sie maximal 1.000 €.
Im 1. und 2. Versicherungsjahr zusammen maximal 2.000 €.
Keine Leistungen aus dem Zahnersatz Sofort erhalten Sie bei:
- Behandlungen, die der Zahnerhaltung dienen, z. B. professionelle Zahnreinigung, Füllungen, Inlays und Onlays, Wurzelbehandlungen usw.
- Kieferorthopädischen Maßnahmen
- Zahnersatzmaßnahmen, deren Beginn länger als 6 Monate zurückliegt
- Zahnersatzmaßnahmen, die vor dem Versicherungsbeginn beendet wurden
- Gebührenanteile, die den Vorschriften der jeweils gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) nicht entsprechen oder die dort festgesetzten Höchstsätze überschreiten
- Zahnärztliche bzw. ärztliche Maßnahmen oder zahntechnische Laborarbeiten und Materialien, die das medizinisch notwendige Maß übersteigen. In diesen Fällen kann ERGO die Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen.
- Aufwendungen für die Heilbehandlung oder sonstige Leistungen, die in einem auffälligen Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen stehen
- Über die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) hinausgehende vereinbarte Abrechnungen
- Implantate
- Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
- Auf Vorsatz beruhende Versicherungsfälle einschließlich deren Folgen