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Künstlername eintragen lassen

Was ist erlaubt?

Haben Sie sich einen Künstlernamen gegeben, können Sie diesen unter bestimmten Voraussetzungen in Ihren Ausweis eintragen lassen.

Ausschnitt eines Personalausweises.

Rechtsfrage des Tages:

Viele Künstler treten nicht unter ihrem eigenen Namen auf, sondern haben sich einen lustigen oder einprägsamen Namen gegeben. Können Sie diesen Namen als Künstlernamen in Ihren Personalausweis eintragen lassen?

Antwort:

Gründe, sich ein Pseudonym zuzulegen, können vielfältig sein. Den einen geht es darum, die eigene Identität zu schützen. Andere suchen sich einen auffälligen Namen, um im Gedächtnis zu bleiben. Ein Künstlername ist dabei ein Name, der im Zusammenhang mit künstlerischen oder freischaffenden Tätigkeiten verwendet wird und vom bürgerlichen Namen abweicht.

Eintragung im Ausweis

Was früher nicht möglich war, ist heute wieder zulässig: die Eintragung eines Künstlernamens im Personalausweis. Bei der Suche nach einem geeigneten Künstlernamen müssen Sie besonderes Augenmerk auf fremde Namens-, Marken- und Persönlichkeitsrechte legen. Haben Sie sich einen schmissigen Namen ausgesucht, sollten Sie genau prüfen, ob Sie rechtlich damit jemandem auf die Füße treten. Soll der Name etwas exotischer ausfallen, können Sie auch bestimmte Sonderzeichen verwenden. Wichtig ist, dass diese Zeichen im Zeichensatz "String.Latin" der Bundesdruckerei enthalten sind. Ansonsten ist eine Eintragung im Personalausweis nicht möglich.

Freischaffend und berühmt

Für die Eintragung müssen Sie einen Antrag bei der Meldebehörde stellen. Dabei müssen Sie der Behörde nachweisen, dass Sie unter dem Namen künstlerisch oder freischaffend tätig sind und einen gewissen Bekanntheitsgrad erreicht haben. Es gilt der Grundsatz: je mehr, desto besser. Die Nachweise können vielfältig sein. Denkbar sind beispielsweise Nachweise einer Künstleragentur, Zeitungsartikel, Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse zur Abrechnung unter dem Künstlernamen, Flyer, Domainregistrierungen und so weiter. Bei der Entscheidung darüber, ob die Nachweise zur Glaubhaftmachung ausreichen, steht der Behörde ein Ermessen zu.

Künstlernamen nutzen

Haben Sie Ihr Ziel erreicht und Ihr Künstlername prangt in Ihrem Ausweis, können Sie auch rechtsverbindlich unter diesem Namen auftreten. Allerdings muss Ihnen der Künstlername eindeutig zugeordnet werden können. Dies bedeutet, dass Sie zum Beispiel auch Verträge unter Ihrem Künstlernamen abschließen können oder unter diesem Namen klagen und verklagt werden können. Eine Ausnahme gilt nur für den Kauf einer Immobilie, da im Grundbuch der Künstlername nur als Zusatz zum Familiennamen eingetragen werden darf.

Namensschutz

Unabhängig von der Eintragung genießt auch ein Künstlername den Namensschutz des § 12 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dies gilt allerdings nur, wenn Sie unter dem Namen eine gewisse Bekanntheit erlangt haben. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, da jemand anderes behauptet, den Namen schon länger zu führen, kann eine Eintragung im Personalausweis aus Beweisgründen freilich sehr hilfreich sein. 

Eintragung als Marke

Sie haben auch die Möglichkeit, sich Ihren Künstlernamen als Marke schützen zu lassen. Dafür müssen Sie sich an das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) wenden. Ihr Künstlername muss von anderen Marken hinreichend unterscheidbar sein und darf nicht schon einem Dritten zustehen. Gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung darf Ihr Künstlername auch nicht verstoßen. Haben Sie die Eintragung erreicht, steht Ihnen das alleinige Recht zur Nutzung der Marke zu. Gegen unberechtigte Nutzer können Sie Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen.

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