Rechtsfrage des Tages:
Vielerorts haben die Weihnachtsmärkte bereits geöffnet. Damit ist es wieder Zeit für Bratwurst, Zuckerwatte und Glühwein. Und so manche Glühweintasse findet ihren Weg in eine private Sammlung. Ist es erlaubt, die Tassen mitzunehmen?
Antwort:
In den Innenstädten duftet es wieder bis Weihnachten nach Schmalzkuchen, gerösteten Mandeln und Bratwurst. Zu einem Weihnachtsmarktbesuch gehört dann auch ein heißes Getränk – mit oder ohne Alkohol. Ob Pharisäer, Schneemann oder Glühwein – die Heißgetränke werden meist in speziell gestalteten Tassen gereicht, die jedes Jahr anders aussehen können. Für so manchen Sammler gehört es dazu, eine solche Tasse vom Weihnachtsmarkt mit nach Hause zu nehmen. Rechtlich ist das meist nicht in Ordnung.
Glühwein bezahlt
Wenn Sie einen Glühwein oder Kinderpunsch kaufen, erwerben Sie den Becherinhalt. Der Becher selbst bleibt im Eigentum des Standbesitzers. Er wird Ihnen zur Verköstigung nur geliehen. Daran ändert auch das gezahlte Pfand nichts. Das Becherpfand soll lediglich dafür sorgen, dass die Kunden die Tassen nicht einfach irgendwo abstellen. Beim Pfand handelt es sich also um keinen Kaufpreis. Sie sollen nur einen Anreiz bekommen, die Tasse auch wirklich wieder abzugeben und sie nicht einfach zu entsorgen.
Eigentlich Diebstahl
Nehmen Sie die Tasse mit, wäre dies rechtlich ein Diebstahl oder eine Unterschlagung. Mit einer Strafanzeige müssen Sie jedoch meist nicht rechnen. Bei den Tassen handelt es sich in der Regel um geringwertige Sachen. Die Verfolgung deren Diebstahls erfolgt nur auf Strafantrag des Eigentümers. Standbesitzer kalkulieren aber jedes Jahr einen gewissen Schwund ein. Dieser wird zumindest teilweise durch das Pfand kompensiert. In der Regel ordern die Standbetreiber daher auch mehr Tassen als sie eigentlich für den Getränkeverkauf gerechnet haben.
Bitte mitnehmen!
Mancherorts ist es umgekehrt sogar erlaubt und gewollt, dass die Besucher die bunten Tassen mit nach Hause nehmen. Häufig werden für jedes Jahr spezielle Tassen mit individuellen Motiven gestaltet, dann auch mit der Jahreszahl versehen. Im nächsten Jahr ordern die Standbetreiber dann neue Tassen. Die Tassen des diesjährigen Weihnachtsmarktes bringen sie gern unters Volk, da sie ja im nächsten Jahr nicht mehr aktuell sind. In der Regel werden Sie am Stand auf die Kaufmöglichkeit hingewiesen.
Einfach fragen
Sind Sie sich unsicher, fragen Sie doch einfach am Stand nach. Auf größeren Weihnachtsmärkten können Sie die Motivtassen auch häufig offiziell kaufen. Möchten Sie also kein Risiko eingehen, können Sie Ihr Erinnerungsstück ganz legal erwerben. Eine Taschenkontrolle darf ein Standbesitzer übrigens ebenso wenig durchführen wie ein Detektiv im Supermarkt. Dafür müsste er die Polizei hinzuziehen. In der Praxis dürfte das aber eher selten passieren. Daher sollten Sie als Besucher auch so fair sein und die Tassen kaufen, statt sie einfach mitgehen zu lassen.
Auch interessant:
Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen
Hier finden Sie den umfassenden Privat-Rechtsschutz für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr.