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Auslandskrankenversicherung

Auslandskrankenversicherung

Schnell gesund werden – egal wo

z. B. ab 9,90 € jährlich

Die Vorteile der Auslandskrankenversicherung der DKV

  • Weltweit geschützt – auch bei Pandemien sowie bei Reisehinweisen und -warnungen des Auswärtigen Amtes
  • Ebenfalls versichert: COVID-19-Erkrankungen

Im Ausland sind ärztliche Behandlungen, Medikamente oder gar ein Krankenhausaufenthalt meist eine kostspielige Privatangelegenheit. Sichern Sie deshalb sich und Ihre Familie im Ausland ab – mit einer Reisekrankenversicherung der DKV.

Leistungen der Reisekrankenversicherung

Leistungen

Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport

Zu Hause erholt man sich am besten. Deswegen werden Sie bereits zurückgeholt, wenn der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Sind Sie transportfähig, organisiert und bezahlt die DKV für Sie den Rücktransport aus dem Ausland mit dem passenden Transportmittel.

Ambulante und stationäre Heilbehandlungen

Sie erkranken während einer Reise im Ausland oder erleiden dort einen Unfall? Dann übernimmt die DKV die Kosten für Ihre medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland.

Zahnbehandlungen

Sie müssen wegen akuter Beschwerden im Ausland zum Zahnarzt? Die DKV übernimmt die Kosten für schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen.

Such-, Rettungs- und Bergungskosten

Müssen Sie aufgrund eines Unfalls im Ausland gesucht, gerettet oder geborgen werden, übernimmt die DKV die Kosten bis 10.000 €.

Zusätzlich für Familien

Einmalige Pauschalleistung bei einem Krankenhausaufenthalt

Sie erhalten eine Pauschale von 500 € je bestimmter Erkrankung bei vollstationärer notwendiger Behandlung – unabhängig von einer Auslandsreise.

Digitale Sprechstunde über TeleClinic-App

Nutzen Sie die digitale Sprechstunde während einer Auslandsreise über die TeleClinic App. Der ausgewählte Arzt entscheidet, ob in Ihrem Fall nach allgemein anerkannten fachlichen Standards ein digitaler Arztbesuch oder ein persönlicher ärztlicher Kontakt erforderlich ist. Hierzu kommt es insbesondere auf vorliegende Erkrankungen und Beschwerden an.

Für wen ist eine Reisekrankenversicherung besonders wichtig?

Reiseversicherung für Singles

Für Singles

Lisa, 27, macht mit ihren Mädels Urlaub in Tunesien. Doch bald ist erst mal Schluss mit lustig: Bei einem missglückten Sprung in den Hotelpool schlägt sie sich einen Frontzahn aus. Zum Glück hat Lisa die Auslandskrankenversicherung der DKV. Die übernimmt die Kosten für die schmerzstillende Zahnbehandlung und den provisorischen Zahnersatz.

Reiseversicherung für Familien

Für Familien

Familie Ö. hat für 2 Wochen ein Haus in Dänemark gemietet. Gleich am ersten Tag fällt die kleine Dunya die Treppe zum Schlafzimmer hinunter. Neben einer gebrochenen Hand trägt sie eine Gehirnerschütterung davon. Das tut weh. Die Kosten aber nicht: Dunyas Behandlung im Krankenhaus in Kopenhagen zahlt die Auslandskrankenversicherung der DKV.

Reiseversicherung für Senioren

Für Senioren

Beim Verlassen der gerade in Warschau gelandeten Maschine hat Kurt nur Augen für den tollen Sonnenuntergang. Das wird ihm zum Verhängnis: Er stürzt die Gangway hinunter und zieht sich einen komplizierten Oberschenkelhalsbruch zu. Der soll zu Hause in Leipzig behandelt werden. Den Krankenrücktransport organisiert und bezahlt die DKV.

Wissenswertes im Überblick

FAQ – das fragen ERGO Kunden

Eine Auslandskrankenversicherung ist generell vor einer Reise ins außereuropäische Ausland wichtig. Egal, ob Sie Single sind oder Ihre ganze Familie absichern wollen. Denn Medikamente, ärztliche Behandlungen oder Krankenhausaufenthalte können auch im Ausland sehr schnell enorm teuer werden. Die Auslandsreisekrankenversicherung lohnt sich für jede einzelne Reise und für jeden Ihrer Mitreisenden.

Wenn Sie im Urlaub krank werden oder sich bei einem Unfall verletzen, leisten die gesetzlichen Krankenkassen im Ausland nur eingeschränkt – oder gar nicht. Dann werden Sie automatisch als Privatpatient behandelt. Das bedeutet meist, dass Sie die Rechnung sofort bezahlen müssen. Oft wird sogar Vorkasse verlangt

Selbst in Europa sind Sie davor nicht geschützt. Denn selbst wenn Ihre Krankenversicherungskarte zugleich eine „Europäische Krankenversicherungskarte“ ist, übernimmt Ihre Krankenkasse nicht alle Kosten. Normalerweise zahlt sie nur so viel, wie die Behandlung in Deutschland gekostet hätte. Dann entsteht eine sogenannte Versicherungslücke. Oft ein echtes Problem. Vor allem, wenn es um mehrere Tausend Euro für einen Krankenhausaufenthalt geht.

Außerhalb Europas, z. B. in den USA, Thailand oder Ägypten, haben Sie meist überhaupt keine Chance auf Kostenübernahme. Denn i. d. R. haben solche Länder kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland. Den teuren Rücktransport in die Heimat können Sie sich dann womöglich nicht leisten. Dagegen sind die 9,90 € für die Jahres-Auslandsreisekrankenversicherung der DKV ein Klacks. Und selbst, wenn Sie gleich die ganze Familie versichern wollen, zahlen Sie nur 27,90 €.

Gut zu wissen: Die Auslandskrankenversicherung leistet, wenn Sie während des Urlaubs krank werden. Erkranken Sie schon davor und können deshalb die Reise nicht antreten, ist das ein Fall für die Reiserücktrittsversicherung. Dasselbe gilt, wenn Sie die Reise wegen Krankheit oder Unfall abbrechen müssen. Für alle Fälle abgesichert sind Sie mit dem RundumSorglos-Schutz. Dieser enthält sowohl die Auslandskranken- als auch die Reiserücktrittsversicherung. Und zusätzlich eine Reisegepäckversicherung, falls Ihr Gepäck unterwegs abhandenkommt.

Wenn Sie für bis zu 8 Wochen am Stück ins Ausland reisen, brauchen Sie eine Auslandskrankenversicherung. Bei der Jahres-Reisekrankenversicherung ist die Anzahl der Reisen nicht begrenzt.

Auf diese Absicherung sollten Sie nicht verzichten. Schließlich kann auch auf Reisen ein medizinischer Notfall eintreten. Sie müssen sich noch nicht einmal beim Wandern das Bein brechen. Es reicht ja schon, wenn Sie hartnäckige Zahnschmerzen bekommen. Oder sich im Flugzeug einen Infekt einfangen. Wenn Sie keine Auslandskrankenversicherung haben, müssen Sie oft die kompletten Kosten für die Behandlung selbst tragen.

Achtung: Diese Reiseversicherung der DKV leistet für Reisen, auf denen Sie weniger als 8 Wochen am Stück im Ausland verbringen. Sind Sie länger unterwegs, brauchen Sie einen Reiseschutz für Langzeitaufenthalte.

Die Jahres-Auslandsreisekrankenversicherung der DKV gilt auf der ganzen Welt. Sie sind damit also überall geschützt. Ganz egal, ob Sie in Europa bleiben oder ans andere Ende der Welt reisen – etwa nach Ägypten, Australien, Kuba, Russland, Thailand oder in die USA: Auf diese Auslandskrankenversicherung können Sie zählen.

Im Allgemeinen ist die Auslandsreisekrankenversicherung keine gesetzliche Pflicht. Doch es gibt Länder mit besonderen Einreisebestimmungen. Dazu gehört z. B. Kuba. Als Deutscher benötigen Sie dort ein Visum. Das Visum wiederum erhalten Sie nur, wenn Sie eine Auslandsreisekrankenversicherung haben.

Dass die Auslandskrankenversicherung Pflicht in solchen Ländern ist, ist keine Willkür. Im Gegenteil: Diese Versicherung ist ohnehin ein absolutes Muss. Vor allem, wenn Sie außerhalb Europas Urlaub machen. Das Gesundheitssystem ist in vielen anderen Ländern wesentlich teurer als in Deutschland. Und Patienten werden nur behandelt, wenn sie auch zahlen können. Eine Reisekrankenversicherung gibt Ihnen diese Sicherheit.

Spontan sein erlaubt: Auch kurz vor der Ausreise können Sie die Auslandskrankenversicherung noch abschließen. Wichtig ist nur, dass Sie noch in Deutschland sind. Vergessen Sie also nicht, die Auslandskrankenversicherung abzuschließen, bevor Sie Ihre Reise antreten.

Tipp: Bei der Jahres-Auslandskrankenversicherung sind beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres versichert. Sie brauchen also nicht vor jedem Urlaub an die Reiseversicherung zu denken.

Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Auslandskrankenversicherung in folgenden Fällen:

  • Für medizinisch notwendige ärztliche Behandlungen
  • Für verordnete Arznei- und Verbandmittel
  • Für verordnete Heil- und Hilfsmittel
  • Für schmerzstillende, konservierende Zahnbehandlungen
  • Für stationäre Krankenhausaufenthalte – alternativ 30 € Krankenhaustagegeld
  • Bei stationären Aufenthalten von Kindern für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus
  • Für Such-, Rettungs- und Bergungskosten
  • Für medizinisch sinnvolle und vertretbare Krankenrücktransporte

Ist ein Rücktransport in der Jahres-Reisekrankenversicherung mitversichert?

Die Auslandskrankenversicherung bezahlt den Krankenrücktransport, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Auch die Kosten für den Rücktransport Ihrer Begleitperson übernimmt die Auslandskrankenversicherung. Vorausgesetzt, die Begleitperson ist mitversichert.

Damit Sie rundum abgesichert sind, enthält die Jahres-Auslandskrankenversicherung der DKV umfangreiche Assistanceleistungen. Im Todesfall etwa kümmert sich ein Dienstleister der Auslandskrankenversicherung um den Rücktransport des Leichnams. Statt einer Überführung kann auch die Bestattung im Ausland organisiert werden.

 

Ist eine Zahnbehandlung inbegriffen?

Ja, auch Zahnbehandlungen sind in dieser Auslandskrankenversicherung mitversichert. Damit die Versicherung zahlt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Heilbehandlung muss aus medizinischer Sicht notwendig sein.
  • Ziel der Zahnbehandlung muss es sein, die Schmerzen zu stillen und den Zahn zu konservieren.

Speziell für Zahnersatz gilt weiterhin:

  • Es muss sich um ein einfaches Provisorium handeln.
  • Oder bestehender Zahnersatz wird repariert.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, zahlt Ihre Auslandskrankenversicherung die Zahnbehandlung zu 100 %.

Wenn Sie Kinder haben, lohnt sich eine Auslandskrankenversicherung für Familien. Die Kinder sind dann bis zu ihrem 25. Geburtstag darin mitversichert.

Während einer Schwangerschaft sind in der Einzel- und in der Familienversicherung mitversichert:

  • Schwangerschaftskomplikationen
  • Frühgeburten bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche
  • Fehlgeburten und medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche

Neugeborene sind erst nach der Geburt versichert. In der Einzelversicherung muss das Neugeborene nachgemeldet werden und ist nur für diese eine Reise versichert. In der Familienversicherung ist das Kind mit der Geburt auch bei zukünftigen Reisen mitversichert.

Das Wichtigste ist Ihre Versicherungsnummer. Auch die Nummer des 24-Stunden-Notrufs der Auslandsreisekrankenversicherung sollten Sie parat haben: +49 221 5789 4005

Bei ambulanten Behandlungen bekommen Sie meist eine Rechnung, die Sie sofort bezahlen müssen. Am einfachsten geht das per Kreditkarte. Lassen Sie sich unbedingt eine Rechnung ausstellen, die die folgenden Angaben enthält:

  • Name des Patienten
  • Name und Fachrichtung des behandelnden Arztes
  • Datum der Behandlung
  • Grund der Behandlung
  • Erbrachte Leistungen

Sie haben Arznei- oder Hilfsmittel gekauft? Dann ist die ärztliche Verordnung erforderlich. Legen Sie auch einen Zahlungs- und Reisenachweis bei. Das kann Ihr Flugticket sein, eine bestätigte Hotelreservierung oder Ihr Kontoauszug.

Tipp: Noch einfacher gehts mit der DKV GesundheitsApp.

Wenn Sie ins Krankenhaus müssen: Rufen Sie bitte so schnell wie möglich den 24-Stunden-Notruf der Auslandskrankenversicherung der DKV an. Dasselbe gilt vor einem Rücktransport aus dem Ausland. Unter +49 221 5789 4005 erfahren Sie dann, wie es weitergeht.

Praktisch: Die Kosten für stationäre Aufenthalte zahlt Ihre Auslandskrankenversicherung direkt an das Krankenhaus.

Als private Vorsorgeversicherung können Sie Ihre Reisekrankenversicherung grundsätzlich in der Steuererklärung angeben. Soweit die Theorie. Damit Sie die Beiträge für Ihre private Auslandskrankenversicherung tatsächlich von der Steuer absetzen können, müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein. Das klappt in der Praxis selten. Doch die Jahres-Auslandskrankenversicherung der DKV ist so günstig, dass Sie das sicher verschmerzen können.

Tragen Sie die Kosten für Ihre private Reiseversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Haben Sie die Auslandskrankenversicherung für eine Geschäftsreise abgeschlossen? Dann vermerken Sie die Beiträge in der Steuererklärung als Werbungskosten in Anlage N, als Selbstständiger in Anlage S.

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