Steuerliche Förderung in der Direktversicherung
In die Direktversicherung kann ein steuerfreier Höchstbetrag von bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG West) eingezahlt werden. Die Sozialabgabenfreiheit der Beiträge ist auf 4 % begrenzt.
Der umfassende Förderrahmen ist auch für Besserverdiener, Fach- und Führungskräfte interessant, um die Altersversorgung aufzustocken oder die Berufsunfähigkeit steuerlich gefördert abzusichern.