Steht bei Ihnen eine Zahnersatz-Behandlung an, dann erstellt der Zahnarzt eine Patienteninformation zum Zahnersatz für Sie, die eine Zusammenfassung aller Informationen enthält. Unter anderem ist der voraussichtliche Festzuschuss der Krankenkasse vermerkt. Sind Sie damit einverstanden und unterschreiben diese Information, dann erstellt der Zahnarzt den Heil- und Kostenplan und übermittelt diesen direkt an die Krankenkasse.
Die Krankenkasse prüft und genehmigt den Heil- und Kostenplan daraufhin und teilt mit, wie hoch der Festzuschuss tatsächlich ausfallen wird. Sie erhalten ein Genehmigungsschreiben samt Information zum Festzuschuss per Post, die behandelnde Zahnarztpraxis erhält die Genehmigung elektronisch.
Am besten melden Sie sich bereits mit der ausgehändigten Patienteninformation zum Zahnersatz zu Beginn der Behandlung bei der ERGO, um mit den Beratern die Kostenübernahme des Restbetrages, der nicht durch den Festzuschuss der Krankenkasse gedeckt ist, zu sprechen. Die Berater erklären Ihnen dann das weitere Vorgehen und zu welchem Zeitpunkt Sie welche Dokumente einreichen müssen.