Selbstständige, die einem Heilberuf nachgehen, sind gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Dazu gehören u. a. Ärzte, Apotheker, Hebammen, Physiotherapeuten und Pfleger. Die Berufshaftpflichtversicherung sichert Selbstständige gegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden ab, die bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit, z. B. durch Falschbehandlung eines Patienten, entstehen können.
Hebammen können sich von der Versicherungspflicht befreien, wenn sie keine aktive Geburtshilfe, sondern nur Tätigkeiten wie die Versorgung nach der Geburt von Mutter und Baby übernehmen.
Selbstständige Krankenpfleger sind ebenfalls nicht dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflicht abzuschließen, können sich jedoch freiwillig absichern.
Für Krankenpfleger und Hebammen ist es wiederum Pflicht, eine Rentenversicherung abzuschließen.
Apotheker benötigen zusätzlich eine Produkthaftpflichtversicherung. Wenn sie Medikamente zum Versand anbieten, schreibt der Staat außerdem noch eine Transportversicherung vor.