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Brut- und Setzzeit – Hund an die Leine nehmen!

Zum Schutz von Wildtieren

Ob Rehkitze, Jungfüchse oder Vögel im Nest – der Jagdtrieb des Hundes endet für den Nachwuchs von Wildtieren oft tödlich.

Zwei junge Männer spazieren Hand in Hand mit einem angeleinten Hund durch eine hügelige Graslandschaft bei Sonnenschein.

Sie gehen gerne mit Ihrem Hund im Wald spazieren? In der sogenannten Brut- und Setzzeit gilt für Hunde Anleinpflicht! Damit schützen Sie Jungtiere, die für Hunde eine leichte Beute sind, aber auch Ihren Hund vor einem Abschuss durch den Jäger. Wie lange die Brut- und Setzzeit dauert und einige Tipps zum Schutz von Hunden und Wildtieren, lesen Sie in folgendem Ratgeber.

Das Wichtigste in Kürze

  • Von April bis Mitte Juli (z. T. schon ab 1. März) herrscht Brut- und Setzzeit. Ihr Hund muss in freier Landschaft an die Leine.
  • Die Leinenpflicht schützt trächtige Wildtiere und deren Nachwuchs, die durch frei laufende Hunde gefährdet sind.
  • Sie schützen mit der Leinenpflicht auch Ihren Hund – vor dem Jäger und wütenden Muttertieren.
  • Eine Verletzung der Leinenpflicht wird mit hohen Bußgeldern geahndet.

Was bedeutet „Brut- und Setzzeit“?

Die Brut- und Setzzeit ist die Zeit, in der Wildtiere ihre Jungen ausbrüten bzw. aufziehen. Währenddessen sind sie besonders gefährdet durch Störungen von außen: durch den Menschen, aber auch durch Hunde, die frei umherlaufen und in Kontakt mit ihnen kommen.

Die Brut- und Setzzeit dauert in den meisten Bundesländern vom 1. April bis zum 15. Juli. Teilweise beginnt sie auch schon etwas früher: Anfang oder Mitte März.

Wichtig:

In Deutschland gilt in der Brut- und Setzzeit eine Leinenpflicht im Wald, aber auch auf Wiesen und Feldern. Wer seinen Hund in der Brut- und Setzzeit frei laufen lässt, muss im Schadensfall mit einem hohen Bußgeld rechnen.

Gilt während der Brut- und Setzzeit Leinenpflicht?

Ja, die meisten Bundesländer haben eine Brut- und Setzzeit festgelegt. In manchen gilt sogar ganzjährig Leinenpflicht für Wälder, Nationalparks und Parkanlagen, in denen Wildtiere ihren Nachwuchs großziehen.

Wenn Sie einen Spaziergang in der Brut- und Setzzeit planen, informieren Sie sich am besten vorab (z. B. beim Ordnungsamt), ob in Ihrem Bundesland die Brut- und Setzzeit schon begonnen hat und welche Vorschriften zum Leinenzwang für Sie jeweils gelten. Die Einhaltung der Schutzzeit wird von Förstern und Jägern überwacht.

Warum muss mein Hund während der Brut und Setzzeit an die Leine?

Ihr Hund muss in der Brut- und Setzzeit an die Leine, um das Wohl der gerade geschlüpften bzw. geborenen Jungtiere nicht zu gefährden. Dazu gehören typische Bodenbrüter wie Rebhuhn, Fasan, Ente oder Gans, die ihre Nester leicht zugänglich am Boden platzieren, sowie Rehkitze, Frischlinge oder Fuchswelpen.

Mit der Leinenpflicht verhindern Sie das Verletzen der Jungtiere sowie Schäden an Vogelnestern. Vertriebene Vogeleltern können das Gelege nicht mehr ausreichend warmhalten. Jungtiere, die zudem einmal in Kontakt zu einem Hund standen, werden oft von den Elterntieren verstoßen und verenden.

Die Leinenpflicht für Hunde schützt dabei nicht nur Jungtiere, die bereits auf der Welt sind, sondern auch trächtige Tiere, die von frei laufenden Hunden quasi zu Tode gejagt werden oder durch den Stress eine Fehlgeburt erleiden.

Es spielt auch keine Rolle, ob und wie gut Ihr Hund auf Kommandos hört. Geht der Jagdtrieb dann doch mal mit ihm durch, tragen Sie die Verantwortung.

Tipp:

Wenn Ihr Hund gerne und viel bellt, sollten Sie in dieser Zeit möglichst nicht im Wald und auf Feldern spazieren gehen, da sich viele Tiere vom Bellen gestört fühlen.

Was bedeutet Leinenpflicht?

Leinenpflicht bedeutet, dass der Hund angeleint sein muss und nicht frei in alle Richtungen laufen kann. Bei der Anleinpflicht, auch Leinenzwang genannt, ist es für Hundehalter Pflicht, ihren Hund an eine speziell für Hunde geeignete Leine zu nehmen.

Die Leine sollte ausreichend kurz sein, damit Sie ihn nah bei sich halten und jederzeit unter Kontrolle haben. Reißfeste Materialien sorgen dafür, dass die Leine auch bei starkem Ziehen nicht reißt. Eine Schlaufe erleichtert Ihnen das Festhalten. Innerhalb von Park- und Grünanlagen sowie auf Straßen und Fußwegen sind Hunde immer an die Leine zu nehmen.

Für den Hund bedeutet die Leinenpflicht immer eine Einschränkung. Er sollte daher regelmäßig die Möglichkeit zum leinenfreien Herumtoben haben ‒ etwa auf ausgewiesenen Hundeplätzen, wo Hunde mit Artgenossen herumtollen dürfen.

Außerhalb der Brut- und Setzzeit dürfen Sie Ihren Hund auf Feldwegen und Wiesen frei laufen lassen: sofern er in Sichtweite bleibt, auf Kommando zuverlässig zurückkommt und sich freiwillig an die Leine nehmen lässt.

Was bedeutet freie Landschaft?

Meist gilt die Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit explizit für die freie Landschaft. Das bedeutet Waldgebiete, aber auch Felder, Gewässer, Wiesen, freie unbebaute Flächen sowie andere offene Gebiete, die zwischen Wohnanlagen liegen. An diesen Stellen dürfen Hunde außerhalb der Brut- und Setzzeit frei laufen.

Gehen Sie mit Ihrem Hund gerne am See baden? Auch Seenlandschaften gelten als freie Landschaft. An deren Rändern ziehen viele Wasservögel in der Brutzeit ihren Nachwuchs groß. Daher ist auch hier Vorsicht geboten.

Wichtig:

In öffentlichen Grünanlagen sind ebenfalls viele Tiere mit der Aufzucht ihres Nachwuchses beschäftigt. Nehmen Sie deshalb Ihren Hund an die Leine.

Was passiert, wenn ich mich nicht an die Leinenpflicht halte?

Halten Sie sich nicht an die Leinenpflicht und werden dabei erwischt, kann das für Sie teuer werden. Es drohen Bußgelder in empfindlicher Höhe zwischen 30 und 2.500 Euro, die genaue Höhe liegt im Ermessen der lokalen Behörden.

Am teuersten wird es, wenn Ihr Hund ein Tier gerissen oder zu Tode gehetzt hat, hier kann das Bußgeld auch vier- oder fünfstellig ausfallen. Der Entzug des Hundes ist bei mehrfachen Verstößen ebenfalls möglich.

Wie schütze ich meinen Hund und die Wildtiere?

Wildtiere schützen Sie am besten, wenn Sie sich konsequent an die Leinenpflicht innerhalb der Brut- und Setzzeit halten. Darüber hinaus können Sie sich von bekannten Brutgebieten fernhalten, etwa Naturschutzgebieten und Stellen, wo viele Wildtiere leben. Denn lautes Hundegebell und das Herumstöbern in Gebüschen kann Wildtiere in der Aufzucht empfindlich stören.

Ihren Hund schützen Sie vor dem Abschuss durch den Jäger, aber auch vor wütenden Wildschweinmüttern, indem Sie ihn in Wäldern, auf Wiesen und Feldern sowie rund um Seen und Flüsse immer an der Leine eng bei sich halten.

Spiel und Beschäftigung sind trotz Leine möglich. Sie können mit ihrem Hund eine Fahrradtour machen. Er läuft dabei locker neben Ihrem Rad her. Kleine Hunde schaffen das Tempo meist nicht, können aber im Fahrradkorb als Passagier ihren Spaß haben – beim nächsten Halt wird dann ausgiebig getobt.

Alternativ zur Fahrradtour können Sie Ihren Hund an die Leine nehmen und mit ihm eine Runde joggen gehen. Eingezäunte Freilaufflächen im Park oder im eigenen Garten bieten ebenfalls Raum für Bewegung und Spiel.

Fazit

Vergessen Sie nicht, ein wildernder Hund darf vom Jäger erschossen werden. Nehmen Sie ihn in der Brut- und Setzzeit also lieber an die Leine, um ein solches Unglück zu vermeiden. Auch die Mutter von Wildschweinfrischlingen ist Ihrem Hund nicht wohlgesonnen und kann ihn schwer verletzen, wenn sie ihren Nachwuchs in Gefahr sieht. Bleiben Sie im Wald auf den Wegen und lassen Sie Ihren Hund auch nicht an der Schleppleine laufen. Sollte trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch einmal etwas passieren, schützt Sie eine Hundehaftpflichtversicherung.

FAQ: Die wichtigsten Fragen zur Brut- und Setzzeit

Ohne Leine laufen lassen dürfen Sie Ihren Hund auf Hundeauslaufplätzen und auf Freiflächen außerhalb der Brut- und Setzzeit. Nicht jedoch in Naturschutzgebieten oder außerhalb der Sichtweite des Halters. In Parkanlagen, Stadtwäldern und Nationalparks (z. B. Harz) gilt oft ganzjährig Leinenzwang.

Eine Schleppleine erfüllt die Leinenpflicht kaum, denn der Halter hat aufgrund der Länge keinen direkten Einfluss auf das Verhalten seines Hundes. Kommt es zu einem Zwischenfall, können Sie nicht mehr rechtzeitig eingreifen! Als angeleint gilt daher nur ein Hund, der an einer maximal zwei Meter langen, reißfesten Leine gesichert ist ‒ je nach Bundesland können hier unterschiedliche Vorschriften gelten. Auf Freiflächen und außerhalb der Brut- und Setzzeit kann die Schleppleine eine gute Möglichkeit sein, Ihrem Hund einen größeren Radius zu gewähren, aber noch komplett in Sichtweite zu bleiben.

Innerhalb der Brut- und Setzzeit sind frei laufende Hunde im Wald nicht erlaubt. Zudem sollten Hunde möglichst auf den Waldwegen und in Sichtweite des Halters bleiben. Das ist auch für die Sicherheit anderer Waldbesucher wichtig. Der Hund darf nicht so weit entfernt sein, dass er Ihre Kommandos nicht mehr hört.

Begegnen Sie einem Hund, der Sie möglicherweise angreifen will? Bleiben Sie ganz ruhig und laufen Sie auf keinen Fall weg. Machen Sie sich groß und meiden Sie den direkten Blickkontakt. Warten Sie ab, ob der Halter den Hund zurückruft. Geht der Hund zum Angriff über, können Sie sich mit einem Stock oder einem anderen Gegenstand wehren.

Als wildernd wird ein Hund bezeichnet, der ohne Halter unterwegs ist und dabei Wild hetzt, verletzt oder tötet.

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