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Taschengeld

Das erste eigene Geld

Spielzeug, Süßigkeiten oder das lang ersehnte Handy – mit Taschengeld können Kinder kaufen, was sie sich wünschen.

Hände öffnen einen Geldbeutel voller Euro-Scheine.

Taschengeld bedeutet für Kinder die Möglichkeit, sich unabhängig von elterlicher Vernunft ihre Wünsche zu erfüllen – und ganz nebenbei lernen sie, mit Geld umzugehen. Doch damit der gewünschte Lerneffekt eintritt, darf es nicht zu viel und nicht zu wenig Taschengeld sein. Hier erfahren Sie mehr über Zweck, Regeln und was die Taschengeldtabelle für welches Alter vorsieht.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Kinder sollten ab einem Alter von 4–6 Jahren Taschengeld bekommen; ein guter Zeitpunkt ist der Schulbeginn.
  • Die Höhe des Taschengelds bei Kindern richtet sich v. a. nach dem Alter. Einen Überblick bietet die Taschengeldtabelle des Deutschen Jugendinstituts.
  • Eltern sollten das Taschengeld regelmäßig und ungefragt auszahlen sowie die Ausgaben des Kindes nicht kontrollieren.

Ab wann sollen Kinder Taschengeld bekommen?

Taschengeld ist wichtig für die finanzielle Bildung von Kindern. Frühestens mit 4 Jahren sollten Kinder eigenes Geld bekommen, üblicherweise ab der Einschulung. Im Grundschulalter lernen Kinder rechnen und entwickeln ein Verständnis für Zahlen – mit eigenem Taschengeld sammeln sie erste praktische Erfahrungen mit Geld.

Warum ist Taschengeld sinnvoll?

Mit Taschengeld erfüllen sich Kinder persönliche Wünsche, unabhängig von Eltern oder anderen Verwandten. Es ist ein wichtiges Instrument, um Kindern Selbstständigkeit zu ermöglichen – v. a. aber hilft es, ein Gefühl für den Umgang mit Geld zu bekommen. Sie lernen Sparen, Einteilen und Vorausdenken und erwerben weitere Fähigkeiten:

  • Prioritäten setzen und Entscheidungen treffen, z. B., indem sie auf etwas verzichten, um sich etwas anderes leisten zu können
  • Preise vergleichen
  • Ausgaben planen
  • das Konzept von Knappheit verstehen sowie den Umstand, dass nicht alle Wünsche erfüllt werden
  • über Anschaffungen und Entscheidungen reflektieren

Wichtig dabei ist, dass das Taschengeld regelmäßig und in vereinbarter Höhe kommt – unabhängig von Faktoren wie Schulnoten, gutem/schlechtem Benehmen oder anderen Einkünften. Nur so werden Kinder selbstständig und übernehmen Eigenverantwortung.

Wie soll das Taschengeld ausgezahlt werden?

Bei Kindern unter 10 Jahren empfiehlt es sich, das Taschengeld wöchentlich auszuzahlen. Ältere Kinder können schon länger vorausplanen und ihr Taschengeld auch monatlich erhalten.

Tipp:

Legen Sie einen Termin fest, wann Sie das Taschengeld auszahlen (z. B. jeden Freitag oder immer am 1. des Monats).

Bargeld ist sinnvoll, damit das Kind ein Verständnis für Geld entwickelt. Zumindest jüngeren Kindern sollten Sie das Taschengeld daher bar auszahlen. Für Kinder ab 7 Jahren bieten viele Banken Kinderkonten an, auf die Sie das Taschengeld überweisen. Praktisch:

  • Kinderkonten können nicht überzogen werden
  • Mit zunehmendem Alter erweitern sich oftmals die Funktionen, z. B. Online-Banking
  • Eltern haben die Kontrolle über das Konto und können die Kontobewegungen einsehen oder einzelne Funktionen einschränken

Wichtig ist dabei, dass Sie die Nutzung nicht zu stark einschränken, z. B. die Abhebung auf eine bestimme Summe beschränken. Dies würde dem Sinn des Taschengelds widersprechen und die Selbstständigkeit des Kindes untergraben.

Wie viel Taschengeld sollen Kinder in welchem Alter bekommen?

Dabei gibt es keine allgemeinen Regeln. Meist wird Taschengeld bei Kindern nach Alter gestaffelt, z. B. kann das Taschengeld mit 14 Jahren 35 € im Monat betragen, mit 15 Jahren dann 45 €. Wie viel Taschengeld Kinder bekommen, hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab:

  • Alter des Kindes
  • Entwicklungsstand des Kindes
  • finanzielle Situation bzw. Einkommen der Eltern
  • Regelungen innerhalb der Familie, was Kinder vom Taschengeld bezahlen sollen
  • regionale Lebenshaltungskosten (z. B. sind Kosten für Eis, Eintritte usw. in vielen Städten oft höher als in ländlichen Regionen)

Die Höhe des Taschengelds gilt es sorgfältig anhand der individuellen Situation abzuwägen: Zu wenig Geld bietet zu wenig Spielraum, zu viel verhindert den gewünschten Lerneffekt. Wichtig: Verrechnen Sie das Taschengeld nicht mit Geldgeschenken oder einem Nebenverdienst.

Tipp:

Sprechen Sie mit Ihrem Kind offen über die Faktoren, die zur Höhe des Taschengelds führen. So kann es nachvollziehen, weshalb es vielleicht weniger Geld bekommt als ältere Geschwister oder Freunde aus der Schule.

Taschengeldtabelle – Wie viel Taschengeld empfiehlt das Jugendamt?

Die Jugendämter orientieren sich meist an den Empfehlungen, die das Deutsche Jugendinstitut alle 4 Jahre herausgibt. Laut der Aktualisierung vom Herbst 2024 sollen Kinder und Jugendliche ein Taschengeld in dieser Höhe bekommen:

Alter Taschengeldhöhe
unter 6 Jahren 1 – 2 €/Woche
6 Jahre 2 – 2,50 €/Woche
7 Jahre 2,50 – 3 €/Woche
8 Jahre 3 – 3,50 €/Woche
9 Jahre 3,50 – 4 €/Woche
10 Jahre 20 – 22,50 €/Monat
11 Jahre 22,50 – 25 €/Monat
12 Jahre 25 – 27,50 €/Monat
13 Jahre 27,50 – 30 €/Monat
14 Jahre 30 – 40 €/Monat
15 Jahre 40 – 50 €/Monat
16 Jahre 50 – 60 €/Monat
17 Jahre 60 – 70 €/Monat
ab 18 Jahren 70 – 75 €/Monat

 

Taschengeld für Jugendliche und junge Erwachsene

Auch bei älteren und volljährigen Kindern ist die Taschengeldfrage oftmals relevant. Für Jugendliche gilt:

  • Die Taschengeldempfehlung bezieht sich nur auf Jugendliche, die wirtschaftlich noch von den Eltern abhängen (also kein eigenständiges Gehalt beziehen). Bei Jugendlichen in einer Ausbildung sind individuelle Vereinbarungen sinnvoll.
  • Schüler- und Ferienjobs hingegen sollten die Höhe des Taschengelds nicht beeinflussen, damit das Kind nicht für Fleiß bestraft wird.
  • Auch volljährige Kinder, die noch zur Schule gehen, sollten weiterhin Taschengeld bekommen.

Haben Kinder Anspruch auf Taschengeld?

Regeln zum Taschengeld bei Kindern sind nicht gesetzlich verankert. Damit haben Kinder keinen Anspruch auf Taschengeld. Als Eltern oder Erziehungsberechtigte entscheiden Sie frei, ob und wie viel Taschengeld Sie Ihren Kindern auszahlen.

Info:

Vor dem Gesetz sind Kinder unter 6 Jahren nicht geschäftsfähig, unter 18 Jahren dürfen sie nur mit Einverständnis der Eltern Käufe tätigen. Allerdings enthält das BGB mit § 110 den sog. Taschengeldparagrafen. Darin wird geregelt, dass Zahlungen mit Taschengeld trotzdem rechtswirksam sind. Daraus entsteht jedoch keine Verpflichtung, Kindern Taschengeld zu zahlen.

Was sollen Kinder vom Taschengeld bezahlen?

Kurz gesagt: alles, was sie gerne hätten, aber nicht unmittelbar zum Leben brauchen. Das umfasst z. B. Süßigkeiten, Spielzeug, Accessoires oder Sammelkarten.

Das Taschengeld bei Kindern ist hingegen nicht für Kleidung, Nahrung, Bücher oder andere notwendige Ausgaben gedacht. Ausnahme: Ihr Kind möchte etwas Besonderes, z. B. eine bestimmte Markenmütze oder statt einem normalen Fahrrad ein spezielles Mountainbike. Solche Käufe kann das Kind vom Taschengeld bezahlen oder sich finanziell daran beteiligen.

Hinweis:

Für Dinge des täglichen Gebrauchs können Sie bei Bedarf das sog. Budgetgeld einführen. Es ist z. B. für Kleidung, den Handyvertrag oder Kosmetika gedacht. Kinder ab ca. 14 Jahren können auch selbstständig darüber verfügen.

Tipps für Eltern

Taschengeld sollte Kindern zur freien Verfügung stehen – und das bedeutet, dass es keine Vorschriften gibt, was Kinder damit machen. Tatsächlich betreffen die meisten Regeln rund ums Taschengeld die Eltern. Ein paar Tipps zum richtigen Umgang mit Taschengeld:

Das sollten Eltern tun

  • Kinder beraten, sofern Beratung erwünscht ist

  • rechtzeitig über Online-Shopping und kostenpflichtige Apps bzw. Abos aufklären

  • auf Nachfrage Tipps zum Sparen geben

  • nur bei absoluter Notwendigkeit Regeln aufstellen, z. B. den Kauf von gefährlichen Waren wie Messern oder Alkohol verhindern

     

 

Das sollten nicht Eltern tun

  • Käufe bewerten oder unaufgefordert kommentieren
  • Fehlkäufe verhindern, denn auch durch Fehlinvestitionen lernt das Kind
  • das Taschengeld als pädagogisches Mittel einsetzen (z. B. kürzen bei Fehlverhalten) oder an Bedingungen knüpfen (z. B. an eine gute Note in der nächsten Klassenarbeit)
  • das Taschengeld regelmäßig vorstrecken oder spontan erhöhen, wenn es vorzeitig aufgebraucht ist
  • Auflagen machen, z. B., dass eine Hälfte gespart wird

 

Achten Sie darauf, dass Sie das Taschengeld unaufgefordert und stets zum vereinbarten Zeitpunkt auszahlen – nur so kann Ihr Kind seine Ausgaben sinnvoll planen. Darüber hinaus können Sie Ihr Kind zum Sparen ermuntern und z. B. ein Sparschwein bereitstellen oder ein Sparkonto eröffnen.

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