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Geldwerter Vorteil

Mit Dienstwagen, -handy & Co.

Erhalten Sie neben Ihrem Lohn Sachwerte und Dienstleistungen? Durch Nutzung der Freibeträge können Sie so Steuern sparen.

Ein Mann im Anzug öffnet ein schwarzes Auto mit einem Funkschlüssel.

Geldwerte Vorteile kommen zustande, wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber neben dem regulären Lohn zusätzliche Leistungen gewährt. Besonders beliebt sind Dienstwagen und elektronische Geräte. Aber Vorsicht: Hier gelten bestimmte Freibeträge, sonst wird zusätzliche Lohnsteuer fällig. Hier finden Sie die wichtigsten Infos rund um Zusatzleistungen und geldwerte Vorteile.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Sparen Sie als Arbeitnehmer durch zusätzliche Leistungen Ihres Arbeitgebers Geld, entsteht für Sie ein sogenannter geldwerter Vorteil.
  • Geldwerte Vorteile unterliegen meist der Lohnsteuer, allerdings gelten gewisse Freibeträge und Freigrenzen. Deren Höhe hängt von der Art der Zusatzleistung ab.
  • Überschreitet der geldwerte Vorteil den Freibetrag, wird die entsprechende Summe auf den Bruttolohn aufgeschlagen und automatisch versteuert.

Was ist ein geldwerter Vorteil?

Geldwerte Vorteile entstehen durch Zusatzleistungen, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern gewähren. Beliebte Beispiele hierfür sind der Firmenwagen oder das Diensthandy. Diese Form der Vergütung wird auch als Sachlohn, Sachbezug oder vermögenswerter Vorteil bezeichnet. Das steckt dahinter:

  • Ein geldwerter Vorteil entsteht, wenn der Arbeitgeber seinen Angestellten Gegenstände oder Dienstleistungen unentgeltlich oder günstiger überlässt.
  • Der Vorteil: Arbeitnehmer müssen für diese Dinge nichts oder zumindest weniger bezahlen und sparen damit Geld. Konkret stellt der eingesparte Betrag den geldwerten Vorteil dar.
  • Aus steuerrechtlicher Sicht zählen geldwerte Vorteile ebenso wie die direkte Vergütung zum Arbeitslohn. Daher unterliegen sie der Lohnsteuer.
  • Allerdings gelten bestimmte Freibeträge und Freigrenzen. Werden diese berücksichtigt, bleibt der geldwerte Vorteil oft steuerfrei.
  • Einen rechtlichen Anspruch auf Zusatzleistungen des Arbeitgebers, die geldwerte Vorteile bringen, gibt es für Arbeitnehmer nicht.

Durch welche Sachleistungen entstehen geldwerte Vorteile?

Generell entstehen durch alle Sachwerte, die Sie zusätzlich zum regulären Lohn von Ihrem Arbeitgeber kostenlos oder günstiger erhalten, geldwerte Vorteile. Dazu gehören z. B.:

  • Firmenwagen und Dienstfahrräder
  • Diensthandy, Dienstlaptops etc.
  • Dienstwohnung
  • Arbeitskleidung und Werkzeug
  • Gutscheine (z. B. Tank- oder Restaurantgutscheine), Essensmarken und Jobtickets
  • Zuschüsse zur Kinderbetreuung
  • Mitarbeiterrabatt und Bonusmeilen
  • Fort- und Weiterbildung
  • betriebliche Gesundheitsförderung und Altersvorsorge
  • Nutzung von betriebseigenen Ladesäulen für E-Fahrzeuge
  • Vermögensbeteiligung

Wie wird der geldwerte Vorteil berechnet?

Ein geldwerter Vorteil ergibt sich aus den konkreten Einsparungen, die Sie dank der Zusatzleistung Ihres Arbeitgebers machen.

Beispiel:

  • Als Mitarbeiter eines Supermarktes erhalten Sie 20 % Mitarbeiterrabatt.
  • Sie kaufen im Wert von 75 € ein.
  • Durch den Rabatt von 20 % sparen Sie 15 €. Die Ersparnis von 15 € ist in diesem Fall der geldwerte Vorteil.

Geldwerter Vorteil – Freibetrag und Freigrenze

Je nach Art der Sachleistungen gelten bei geldwerten Vorteilen unterschiedliche Freibeträge und Freigrenzen. Erst wenn diese überschritten werden, müssen Sie geldwerte Vorteile versteuern.

Vorsicht

Freigrenze und Freibetrag sind unterschiedliche Begriffe im Lohnsteuerrecht. Wenn der geldwerte Vorteil die Freigrenze übersteigt, wird der gesamte Betrag versteuert. Bei einem Freibetrag wird hingegen lediglich der Betrag versteuert, der über den Freibetrag hinausgeht.

Generell gilt für Sachbezüge eine Freigrenze von 50 € monatlich. Das schließt z. B. diese Leistungen mit ein:

  • Gutscheine, die Sie beim Arbeitgeber oder bei Dritten einlösen können (z. B. Tank- und Restaurantgutscheine)
  • Zuschüsse zum Mitgliedsbeitrag für Fitnessstudios oder Sportvereine
  • wenn bei einem Arbeitgeberdarlehen von mehr als 2.600 € durch niedrigere Zinsen ein Zinsvorteil für den Arbeitnehmer entsteht

Für Gelegenheitsgeschenke zu besonderen Anlässen wie Geburtstag oder Hochzeit gilt eine Freigrenze von 60 €.

Freibeträge bei geldwerten Vorteilen

In der Freibetrags-Tabelle finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Freibeträge:

Sachwert Freibetrag
Gesundheitsförderung 600 € pro Jahr
Mitarbeiterrabatt (zzgl. 4 % Rabattfreibetrag, d. h. zur Berechnung nehmen Sie nur 96 % des Originalpreises) und Bonusmeilen 1.080 € pro Jahr
Mahlzeiten in der Kantine 9,60 € pro Tag (4,13 € für Mittag- und Abendessen; 2,17 € für Frühstück)
Vermögensbeteiligung 2.000 € pro Jahr
einmalige Beihilfen, z. B. zur Kinderbetreuung 600 € pro Jahr

Gut zu wissen

Die einzelnen Freibeträge sind miteinander kombinierbar. Sie können also z. B. sowohl den Personalrabatt bis zu 1.080 € als auch die Gesundheitsförderung in Höhe von 600 € steuerfrei nutzen.

Wann sind geldwerte Vorteile steuerfrei?

Darüber hinaus sind Sachbezüge in den meisten Fällen steuerfrei, wenn sie vorrangig im Interesse des Betriebs sind oder nicht privat genutzt werden. Normalerweise fällt bei diesen Sachwerten keine Steuer an:

  • die leihweise Überlassung von elektronischen Geräten
  • Arbeitskleidung (auch Reinigung)
  • Fort- und Weiterbildung; Führerscheinkosten, wenn berufsbedingt erforderlich
  • Parkplätze während der Arbeitszeit, auch angemietete Stellplätze in unmittelbarer Nähe zum Firmengelände
  • Kinderbetreuung für nicht-schulpflichtige Kinder
  • Jobticket
  • Dienstwohnung, wenn die Miete weniger als 25 € pro m² beträgt und der Arbeitnehmer mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Vergleichsmiete zahlt
  • Getränke und Snacks am Arbeitsplatz
  • Jobrad (auch E-Bike bis zu einer Leistung von 25 km/h)
  • Umzugskostenzuschuss für beruflich bedingte Umzüge

Geldwerter Vorteil – Firmenwagen

Eine besonders beliebte Zusatzleistung ist der Dienstwagen. Ein geldwerter Vorteil beim Firmenwagen ergibt sich allerdings erst dann, wenn das Fahrzeug auch für private Fahrten genutzt wird. Nur in diesem Fall müssen Sie darauf Steuern zahlen.

Vorsicht

Als private Fahrt zählt auch die Fahrt von Ihrem Wohnort zu Ihrer ersten Tätigkeitsstätte.

Zur Versteuerung gibt es 2 Methoden, über die meist der Arbeitgeber entscheidet:

1. Die Pauschalierungsmethode oder 1-%-Regelung: Diese lohnt sich meist bei häufigen privaten Fahrten.

2. Die Nachweismethode oder Fahrtenbuchmethode: Sie lohnt sich bei geringer Privatnutzung und Gesamtfahrleistung sowie bei Gebrauchtwagen.

Die gewählte Methode gilt für ein Kalenderjahr. In den meisten Fällen wird die 1-%-Regelung für den Firmenwagen gewählt, da sie mit deutlich geringerem Aufwand verbunden ist.

Wie funktioniert die 1-%-Regelung beim Firmenwagen?

Die 1-%-Regelung ist eine pauschale Versteuerungsmethode, die unabhängig von den tatsächlich gefahrenen Kilometern gilt. Der monatlich zu versteuernde Betrag setzt sich dabei aus 2 Teilen zusammen:

1. 1 % des inländischen Bruttolistenpreises Ihres Dienstautos

2. 0,03 % dieses Listenpreises für jeden Kilometer zwischen Ihrem Wohnort und Ihrem Arbeitsplatz

Info

Der Listenpreis eines Wagens setzt sich aus der unverbindlichen Preisempfehlung, der Umsatzsteuer sowie eventuellen Sonderausstattungen zusammen. Er gilt auch bei Gebrauchtfahrzeugen als Berechnungsgrundlage, unabhängig von den tatsächlichen Anschaffungskosten.

Für Elektro/Hybridautos gibt es zudem steuerliche Vorteile. Abhängig vom Bruttolistenpreis, dem Anschaffungszeitpunkt und den Anschaffungskosten können Sie hier mit einer 0,25-% bzw. einer 0,5%-Regelung Vergünstigung in Anspruch nehmen.

Beispiel für die 1-%-Regelung

Ihr Dienstfahrzeug hat einen Bruttolistenpreis von 42.000 €. Die einfache Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und Ihrem Arbeitsplatz beträgt 15 km.

  • Zunächst müssen Sie 1 % des Listenpreises versteuern, also 420 € monatlich.
  • Außerdem versteuern Sie für die Entfernung zum Arbeitsplatz 0,03 % des Listenpreises, also 12,60 € (0,03 % von 42.000 €) pro Kilometer. Diese multiplizieren Sie mit der Anzahl der Kilometer: 12,60 € x 15 = 189 €.
  • Insgesamt müssen Sie monatlich 609 € (420 € + 189 €) versteuern.

Wie kann ich mit der Fahrtenbuchmethode einen Firmenwagen versteuern?

Bei der Fahrtenbuchmethode müssen Sie jede einzelne Fahrt in Papierform oder elektronisch genau dokumentieren. Während für private Fahrten die Kilometerangabe reicht, sind für Dienstfahrten exakte Angaben zu Datum, Kilometerstand, Reiseziel und Anlass erforderlich.

Zur Berechnung des geldwerten Vorteils benötigen Sie die Gesamtkosten, die dem Arbeitgeber während des Kalenderjahres für das Firmenauto entstehen (z. B. für Treibstoff, Kfz-Steuern und Abschreibung der Anschaffungskosten), die Jahresfahrleistung und die privat gefahrenen Kilometer.

Beispielrechnung:

  • Für das Dienstfahrzeug trägt der Arbeitgeber 11.800 € an Gesamtkosten im Kalenderjahr.
  • Der Arbeitnehmer ist in diesem Kalenderjahr insgesamt 24.500 km mit dem Dienstwagen gefahren, davon 2.300 km privat.
  • Die Gesamtkosten teilen Sie durch die gefahrenen Kilometer: 11.800 € / 24.500 km = 0,48 € pro Kilometer.
  • Diesen Betrag multiplizieren Sie mit der Kilometeranzahl für Privatfahrten: 0,48 € x 2.300 km = 1.104 €.
  • Der geldwerte Vorteil beträgt somit 1.104 € (92 € monatlich), die der Arbeitnehmer für den Firmenwagen versteuern muss.

Bei welchem Gehalt lohnt sich ein Firmenwagen?

Ob ein Firmenwagen sinnvoll ist und sich steuerlich für Sie lohnt, ist weniger eine Frage des Gehaltes. Viel wichtiger sind folgende Punkte:

  • Häufigkeit der Dienstfahrten
  • Entfernung zwischen Ihrem Zuhause und Ihrem ersten Arbeitsort
  • Listenpreis des Dienstwagens
  • Vereinbarung mit dem Arbeitgeber hinsichtlich privater Fahrten, der Übernahme von Treibstoffkosten, Nutzung durch Familienmitglieder und Urlaubsfahrten ins Ausland

Generell lohnt sich ein Firmenwagen vor allem dann, wenn Sie berufsbedingt viel unterwegs sind.

Wer muss den geldwerten Vorteil versteuern?

Ebenso wie das Gehalt wird der geldwerte Vorteil über die Lohnsteuer besteuert. Dies geschieht in der Regel automatisch, d. h. als Arbeitnehmer müssen Sie sich darum nicht kümmern.

Alternativ kann der Arbeitgeber einige Sachleistungen pauschal mit 30 % versteuern. Das bedeutet, er übernimmt die Versteuerung für Sie. In diesem Fall ist der Sachlohn für Sie als Arbeitnehmer steuerfrei.

Wo gebe ich geldwerte Vorteile in der Steuererklärung an?

Geldwerte Vorteile können Sie über die Anlage N in Ihrer Steuererklärung angeben. Das kann sich vor allem dann auszahlen, wenn Sie durch eine falsch gewählte Versteuerungsmethode für Ihren Dienstwagen zu viel Steuern gezahlt haben.

Werden geldwerte Vorteile auf die Rente angerechnet?

Grundsätzlich können geldwerte Vorteile auch die künftigen Rentenzahlungen erhöhen. Allerdings sollten Sie beachten:

  • Sozialabgaben entfallen nur dann auf geldwerte Vorteile, wenn sie den Freibetrag übersteigen und damit auch der Lohnsteuer unterliegen.
  • Die Auswirkungen auf die Rentenbeiträge sind daher vergleichsweise gering, da geldwerte Vorteile meist nur anteilig versteuert werden bzw. nur anteilig abgabepflichtig sind.
  • Für Ihren Arbeitgeber sind Sachleistungen innerhalb der Freigrenzen und Freibeträge ebenfalls nicht sozialabgabepflichtig.

Eine Anrechnung auf die Rente ist daher geringer als bei einer Gehaltserhöhung. Berücksichtigt Ihr Arbeitgeber die Freigrenzen und Freibeträge, bleiben Sachleistungen für die Rente ganz ohne Auswirkung.

Sind geldwerte Vorteile gut oder schlecht?

Generell gelten Zusatzleistungen des Arbeitgebers, durch die geldwerte Vorteile entstehen, als wirksame Maßnahme, um Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden und die Motivation zu erhöhen. In vielen Fällen wirken sich geldwerte Vorteile günstiger auf die Steuerbelastung aus als eine Lohnerhöhung.

Ein Nachteil dabei ist, dass diese Zusatzleistungen mit geldwerten Vorteilen – anders als Gehaltserhöhungen – zweckgebunden oder feststehend sind. Sie erhalten also kein Geld zur freien Verfügung, sondern bestimmte Leistungen, die vom Arbeitgeber angeboten werden. Zudem ergeben sich keine oder geringere Auswirkungen auf die Rentenhöhe und Sozialleistungen (z. B. Krankengeld).

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Der Artikel ersetzt keine (Steuer-)Rechtsberatung durch einen Steuerberater.