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Lebensversicherungen und Hartz IV

Heikles Thema

Was passiert mit der Lebensversicherung, wenn Arbeitslosigkeit oder sogar Hartz IV droht?

Frau sitzt nachdenklich am Tisch und hält einen Stift in der Hand.

Was passiert mit kapitalbildenden Lebensversicherungen, wenn Sie einmal in die Arbeitslosigkeit rutschen oder sogar Hartz IV (Arbeitslosengeld II) beantragen müssen? Bei dieser Frage gibt es viel Unsicherheit und noch mehr Befürchtungen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um Ihr Vermögen und Hartz IV.

Die Lebensversicherung bei Arbeitslosengeld I

Das Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung bei der Bundesagentur für Arbeit. Die Zahlung wird durch Beitragseinnahmen finanziert. Geleistet wird das ALG I für die Hälfte der Dauer der vorangegangenen versicherungspflichtigen Beschäftigung – höchstens für 12 Monate.

Nach Vollendung des 50. Lebensjahrs wird das ALG I je nach Dauer der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung maximal 15 Monate lang gezahlt. Ab dem 55. Lebensjahr maximal 18 Monate lang und ab dem 58. Lebensjahr maximal 24 Monate lang.

Auf Ihre Lebensversicherungen und Rentenversicherungen hat das Arbeitslosengeld I keinerlei Auswirkung. Weder eigenes Vermögen noch das Einkommen oder Vermögen Ihres Partners spielt bei der Bewilligung oder Berechnung der Höhe des ALG I eine Rolle.

Auswirkungen von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) auf die Lebensversicherung

Heikler ist das Arbeitslosengeld II (ALG II), auch Hartz IV genannt. Denn das ist eine steuerfinanzierte Fürsorgeleistung, die grundsätzlich nicht zeitlich begrenzt ist. Das ALG II wird jeweils für 6 Monate gewährt. Für die Bewilligung gelten verschiedene Auflagen.

Ist eine Lebensversicherung Vermögen?

Ein Grundsatz besteht darin, dass Hartz-IV-Empfänger ihren Lebensunterhalt im Bedarfsfall zunächst aus vorhandenem Vermögen finanzieren müssen. Erst wenn dies bis auf festgesetzte Freibeträge aufgebraucht ist, besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld II.

Zum verwertbaren Vermögen gehören unter anderem auch Kapitallebensversicherungen. Die Altersvorsorge wird allerdings nicht berücksichtigt, wenn sie einen gewissen Höchstbetrag nicht übersteigt.

Gut zu wissen: Lebensversicherungen, die verbindlich bis zum Rentenalter festgelegt sind, müssen nicht aufgebraucht werden, bevor Sie Hartz IV beziehen können.

Wie wird die Lebensversicherung bei Hartz IV angerechnet?

Der Hartz-IV-Freibetrag für Altersvorsorge errechnet sich aus vollendeten Lebensjahren mal 750 €.

Beispielrechnung für einen 45-Jährigen: 45 mal 750 = 33.750 €

Dabei gelten Höchstbeträge, die vom Geburtsjahrgang abhängen:

  • Geburtsjahrgänge bis 1957: 48.750 €
  • Geburtsjahrgänge 1958 bis 1963: 49.500 €
  • Geburtsjahrgänge ab 1964: 50.250 €

Liegt der Zeitwert, also der aktuelle Rückkaufswert einer Kapitallebensversicherung, oberhalb des Freibetrags für Altersvorsorge, muss die Differenz aufgebraucht werden. Erst dann wird das Arbeitslosengeld II bewilligt. Allerdings darf die Auflösung einer Versicherung nur dann verlangt werden, wenn dem Hartz-IV-Empfänger dadurch ein Verlust von höchstens 10 % der bezahlten Eigenbeiträge entsteht.

Wann muss ein Hartz-IV-Empfänger seine Versicherung nicht auflösen?

Dient die Lebensversicherung der Altersvorsorge des Hartz-IV-Empfängers, muss er sie nicht auflösen. Ebenso, wenn es aufgrund der wirtschaftlichen Lage zu erheblichen Verlusten kommen würde.

Verwertungsausschluss einer Lebensversicherung

Ein Hartz-IV-Empfänger hat die Möglichkeit, für seine Lebensversicherung einen Verwertungsausschluss zu beantragen. Das Guthaben muss dann nicht verwertet werden, bevor er staatliche Unterstützung erhält.

Bei einem Verwertungsausschuss verzichtet der Hartz-IV-Empfänger bis zum Ruhestand darauf, seine Versicherung zu kündigen, zu beleihen, zu verpfänden oder abzutreten. Durch diese Änderung gilt die Lebensversicherung nicht mehr als verwertbares Vermögen und muss somit auch nicht aufgebraucht werden. Stattdessen dient sie der Altersvorsorge, die auch bei Hartz IV in einem bestimmten Rahmen unangetastet bleibt.

Durch entsprechende Vereinbarungen zum Verwertungsausschluss sind auch gewisse Teilkündigungen in Höhe des Differenzbetrags möglich. Dadurch wird ein großer Teil der privaten Altersvorsorge vor dem Zugriff des Staates gerettet. Auch andere Altersvorsorgemaßnahmen wie die Riester-Rente sind durch dieses Sozialrecht geschützt.

Kündigung der Lebensversicherung ist unwirtschaftlich

Wenn der Verlust bei einer vorzeitigen Kündigung der Lebensversicherung zu hoch ist, ist dies wirtschaftlich nicht zumutbar. Mit dieser Regelung sollen Hartz-IV-Empfänger vor der Vergeudung ihres Vermögens geschützt werden.

Hat eine Person jahrzehntelang in eine Lebensversicherung einbezahlt und bezieht nur wenige Monate vor dem Renteneintritt Hartz IV, greift die besondere Härte: Die Lebensversicherung wird auch in diesem Fall nicht zu den Vermögenswerten gezählt.

Lohnt sich der Abschluss einer Lebensversicherung bei drohender Arbeitslosigkeit?

Lassen Sie sich bei der Planung Ihrer Altersvorsorge nicht von Ängsten vor Langzeitarbeitslosigkeit verunsichern. Denn es gibt Möglichkeiten, auch in diesem Fall die Absicherung für Ihren Ruhestand zu bewahren. Gerade den Verwertungsausschluss müssen Sie erst beantragen, wenn er nötig ist. Ist er erst einmal vereinbart, lässt er sich jedoch nicht mehr rückgängig machen.

Tipp

Fragen Sie Ihre Versicherung um Rat, wenn Sie Arbeitslosengeld II beantragen. Das lohnt sich auf jeden Fall.

Bei ERGO finden Sie günstige und lukrative Formen der privaten Altersvorsorge. So ersparen Sie sich im Alter den leidigen Gang zum Sozialamt. Und können sicher sein, dass Ihnen Ihre Altersvorsorge auch im schlimmsten Fall nicht ohne Weiteres genommen werden kann.

Mit einer Lebensversicherung etwa können Sie neben Ihrer eigenen Zukunft auch gleich Ihre Familie absichern. Und mit einer privaten Rentenversicherung sorgen Sie günstig und effektiv für einen finanziell sorglosen Ruhestand vor.

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