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Ratgeber Kapitallebensversicherung

Genau erklärt

Was verbirgt sich hinter dem Begriff Kapitallebensversicherung? Und was spricht für diese Art der Vorsorge?

Mann trägt Frau Huckepack. Beide freuen sich über ihr neues Haus und die Frau hält den Schlüssel in der Hand.

Unter einer Kapitallebensversicherung, auch kapitalbildende Lebensversicherung oder gemischte Lebensversicherung genannt, versteht man per Definition eine Versicherung für den Todes- und den Erlebensfall. Die Versicherungssumme wird sowohl im Todesfall während der Laufzeit als auch bei Erleben des Ablauftermins geleistet. Zusätzlich werden in beiden Fällen die bis zum Eintritt des Versicherungsfalls (Todes- oder Erlebensfall) durch Garantiezins und Überschussbeteiligung erzielten Erträge ausgezahlt.

Der Beitrag für eine Kapitallebensversicherung lässt sich in 3 Teile untergliedern:

  • Der Risikoanteil gleicht das Risiko vorzeitiger Versicherungsfälle aus.
  • Der Kostenanteil dient der Abgeltung von einmaligen Abschlusskosten und laufenden Kosten für die Verwaltung des Vertrags.
  • Der Sparanteil wird verzinslich angesammelt. Die Gewinne, die mit dem Sparanteil erzielt werden, bilden den größten Teil des Kapitalertrags, der mit einer Kapitallebensversicherung erreicht wird.

Steuerliche Vergünstigungen

Aufgrund ihrer Bedeutung für die private Altersvorsorge ist die Kapitallebensversicherung unter bestimmten Voraussetzungen steuerbegünstigt.

Auch wenn die komplette Steuerfreiheit der Vergangenheit angehört, gibt es die Möglichkeit, teilweise die Steuerpflicht zu vermeiden. Denn unter zwei  Voraussetzungen wird der Kapitalertrag – also die Differenz zwischen der Auszahlungssumme und den eingezahlten Beiträgen – bei Vertragsablauf nur zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz versteuert:

  • Die Vertragsdauer beträgt mindestens 12 Jahre.
  • Der Vertragsablauf erfolgt nach Vollendung des 62. Lebensjahrs.

Unter diesen Umständen wären also sogar beim höchsten Steuersatz von 45 % nur 22,5 % des Kapitalertrags an Steuern fällig – bei niedrigerem Steuersatz entsprechend weniger.

Von dem vollen Ertrag der Erlebensfallleistung sind vom Versicherer 25 % Kapitalertragsteuern einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen. Auf die so ermittelte Kapitalertragsteuer fällt Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an. Diese sind ebenfalls vom Versicherer an das zuständige Finanzamt abzuführen. Eine Freistellung des Solidaritätszuschlags ist durch das „Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags“ vom 10. Dezember 2019 auch bei Auszahlungen seit 2021 in den Fällen des Kapitalertragsteuerabzugs nicht vorgesehen.

Die Besteuerung des „hälftigen Ertrags“ ist zu beantragen. Dies geschieht im Rahmen der persönlichen Einkommensteuer-Erklärung. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer auf den vollen Ertrag rechnet das Finanzamt dann auf die spätere individuelle Einkommensteuerbelastung an. Im Rahmen der genannten Einkommensteuergrenzen des gesamten zu versteuernden Einkommens kann es dann ab seit 2021 im Rahmen des Steuerveranlagungsverfahrens auch zur Erstattung des mit dem Kapitalertragsteuerabzug abgeführten Solidaritätszuschlags kommen.

In allen anderen Fällen werden bei Auszahlung der Erlebensfallleistung aus der Kapitallebensversicherung ebenfalls 25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf den Kapitalertrag abgezogen. Durch die Kapitalertragsteuer auf den vollen Ertrag ist die Steuerpflicht grundsätzlich abgegolten (Abgeltungsteuer). In diesem Fall ist auch eine Angabe in der persönlichen Einkommensteuer-Erklärung nicht mehr notwendig. Das gilt dann auch für den Solidaritätszuschlag und die mögliche Kirchensteuer. Eine Freistellung des Solidaritätszuschlags ist durch das „Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags“ vom 10. Dezember 2019 auch bei Auszahlungen seit 2021 in diesen Fällen der Abgeltungsteuer nicht vorgesehen.

Der steuerpflichtige Kapitalertrag kann bis zur Höhe des maßgebenden Sparer-Pauschbetrags freigestellt werden. Dies geschieht durch einen beim Versicherer von Ihnen eingereichten Freistellungsauftrag.

Todesfallleistungen aus einer Kapitallebensversicherung sind einkommensteuerfrei. Für Kapitallebensversicherungen mit Vertragsabschluss vor dem 1.1.2005 gilt eine Einschränkung. Hier ist Todesfallleistung nur dann steuerfrei, wenn der Vertrag die damaligen Voraussetzungen einer steuerbegünstigten Kapitallebensversicherung bereits bei Vertragsabschluss erfüllte (Mindestlaufzeit 12 Jahre, laufende Beitragszahlung, Mindesttodesfallschutz).

Stabil in jeder Hinsicht

Die Kapitallebensversicherung ist als langfristige Kapitalanlage interessant. Sie sieht eine feste Laufzeit vor. Vorzeitige Kündigungen sind mit dem Verlust des Versicherungsschutzes und gegebenenfalls mit steuerlichen Nachteilen verbunden. Der Auszahlungsbetrag kann unter anderem bei vorzeitiger Kündigung sogar geringer ausfallen als die eingezahlten Beiträge. Vor allem zu Beginn der Laufzeit ist das der Fall, da die erhobenen Abschlusskosten durch die eingezahlten Beiträge noch nicht gedeckt sind.

Der konservative Charakter der Kapitallebensversicherungen bringt jedoch vor allem Vorteile: Denn die Versicherer unterliegen in Deutschland zahlreichen Reglementierungen und Kontrollen. So dürfen zum Beispiel nicht mehr als 35 % des verfügbaren Kapitals von Versicherern in Aktien angelegt werden. Für langfristige Anlagen, zu denen Kapitallebensversicherungen zweifelsohne gehören, ist das durchaus positiv. Denn gerade die letzten Jahre haben gezeigt, dass Aktien nicht nur viel Gewinn, sondern auch totalen Verlust bringen können. Durch den Garantiezins vom Sparanteil sind Versicherungsnehmer einer Kapitallebensversicherung davor geschützt.

Kritische Stimmen

In Deutschland ist die Kapitallebensversicherung gleichermaßen für die private Altersvorsorge wie auch für die Familienabsicherung beliebt. Wenngleich sie auch hierzulande zahlreiche Kritiker hat, die sie als unzeitgemäß bezeichnen. Diese Kritiker übersehen jedoch 2 grundlegende Vorteile der Kapitallebensversicherung:

  • Die Kapitallebensversicherung ist eine sichere Vorsorge. Durch staatliche Kontrolle ist es weitgehend ausgeschlossen, dass angespartes Kapital verloren geht.
  • Mit der Kombination aus Erlebensfall und Todesfallleistung erreichen Versicherungsnehmer einer Kapitallebensversicherung gleich 2 Ziele: private Altersvorsorge und Familienschutz.

Einen dritten Vorteil kann man der Kapitallebensversicherung durchaus auch noch zuschreiben. Denn sie diszipliniert. Wer einmal versucht hat, regelmäßig einen Betrag zur Seite zu legen, um zu sparen, kann davon berichten, wie schwierig das sein kann.

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