Zum Inhalt springen

Privatinsolvenz

Wie Sie sich von Schulden befreien können

Was tun, wenn einem die Schulden über den Kopf wachsen? Hier erfahren Sie, wie Sie aus der Schuldenfalle herauskommen.

Mann sitzt verzweifelt vor einem Laptop und hält Rechnungen in der Hand.

Wenn die Schulden zu groß werden, ist Privatinsolvenz anzumelden häufig die beste Lösung: Denn mit einem Insolvenzverfahren erreichen Sie nach 3 Jahren die Restschuldbefreiung, um so aus der privaten Schuldenfalle herauszukommen. Ist Ihr Konto ständig im Minus und auf dem Schreibtisch stapeln sich offene Rechnungen und Mahnungen? Das stellt nicht nur eine große Belastung dar, sondern wirkt sich auf das soziale Umfeld und gesamte Leben aus. Die Begriffe Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung stehen im Raum. Dann droht auch Privatpersonen Insolvenz. Hier finden Sie alles Wichtige zum Thema: Dauer, Vorgehensweise, Kosten und Ablauf des Insolvenzverfahrens – bis hin zur Restschuldbefreiung.

Das Wichtigste zur Privatinsolvenz vorab

  • Als Privatinsolvenz wird umgangssprachlich die gerichtliche Schuldenregulierung bei einer natürlichen zahlungsunfähigen Person bezeichnet. Sie darf keine selbstständige Tätigkeit ausführen.
  • Nach einem Schuldenbereinigungsverfahren kann ein Insolvenzgericht ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchführen.
  • In der sogenannten Wohlverhaltensphase versucht der Schuldner – in zumutbaren Einkommensgrenzen – seine vorhandenen Schulden abzutragen.
  • Das Verfahren dauert 3 Jahre. Unter Aufsicht eines Treuhänders muss der Schuldner strenge Auflagen erfüllen. Am Ende entscheidet das Insolvenzgericht, ob er von der Restschuld befreit wird. Danach gilt er als schuldenfrei.
  • Nach weiteren 6 Monaten wird der Schufa-Eintrag gelöscht.
  • Die Verfahrenskosten muss der Schuldner selbst tragen.

Was ist eine Privatinsolvenz?

Ist eine natürliche Person nicht mehr in der Lage, anfallende Rechnungen zu zahlen, kann diese in die Privatinsolvenz gehen. Um das zu beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Nicht jeder kann das Insolvenzverfahren nutzen, um danach von der Restschuld befreit zu werden. All dies regelt die Insolvenzverordnung (InsO).

Wann gilt man als zahlungsunfähig?

Als zahlungsunfähig gilt, wer innerhalb von 3 Wochen nicht in der Lage ist, 90 % seiner Gesamtschulden zu bezahlen. Einen konkreten Betrag gibt der Gesetzgeber nicht vor.

Juristische Personen, z. B. eine GmbH oder AG, sind bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit dazu verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Andernfalls machen sie sich durch Insolvenzverschleppung strafbar. Für Privatpersonen gilt das nicht. Sie können sich also nicht der Insolvenzverschleppung schuldig machen. Dennoch kann der Insolvenzantrag der richtige Weg sein, um aus den Schulden herauszukommen.

Wie hoch müssen die Schulden für eine Privatinsolvenz sein?

Es gibt keine bestimmte Mindesthöhe an Schulden. Dauern die finanziellen Probleme über Monate an und übersteigen mehrere tausend Euro? Dann sollten Sie möglicherweise einen Schuldnerberater aufsuchen und ein Insolvenzverfahren in die Wege leiten.

Was sind die Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz?

  • Sie sind mit Ihrem aktuellen Einkommen nicht in der Lage, Ihre offenen Zahlungen (laufende Kosten und bestehende Schulden) zu begleichen.
  • Sie sind eine Privatperson und üben keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit aus.
  • Waren Sie in der Vergangenheit selbstständig, darf es höchstens 19 Gläubiger geben. Außerdem dürfen keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen (z. B. von ehemaligen Mitarbeitern) bestehen.

Was sind die Voraussetzungen für ein Privatinsolvenzverfahren?

Wer faktisch privatinsolvent ist, kann ein Privatinsolvenzverfahren beantragen. Damit ein Insolvenzverfahren vor dem Insolvenzgericht eröffnet wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Nach der in Deutschland gültigen Insolvenzverordnung sind 3 Arten der Insolvenz festgelegt:

  • Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO)
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO)
  • Überschuldung (§ 19 InsO)

Besteht einer dieser Eröffnungsgründe, sind 2 weitere Voraussetzungen nötig:

  • Sie müssen den Antrag auf Privatinsolvenz beim für Sie örtlich zuständigen Amtsgericht Ihres Wohnbereichs einreichen: entweder per Post oder persönlich. Online können Sie die Insolvenz nicht anmelden. Bei der Vorbereitung kann eine Schuldnerberatung oder ein Fachanwalt für Insolvenzrecht helfen.
  • Die Verfahrenskosten müssen durch Ihr Vermögen gedeckt sein. Ist das nicht der Fall, stellen Sie einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten.

Wann kann eine Privatinsolvenz abgelehnt werden?

Das Insolvenzgericht kann ein Insolvenzverfahren ablehnen und damit verhindern. Dies ist der Fall, wenn Ihr bestehendes oder pfändbares Vermögen wahrscheinlich nicht ausreicht, das Insolvenzverfahren zu bezahlen. In der Fachsprache heißt es dann: Das Insolvenzverfahren wird mangels Masse abgewiesen.

Es ist jedoch möglich, eine Stundung der Verfahrenskosten zu beantragen. Diesen Antrag reichen Sie zusammen mit dem Insolvenzantrag ein. Dann kann das Gericht einen Zahlungsaufschub bis zur Restschuldbefreiung genehmigen.

Sind die grundlegenden Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz nicht gegeben, lehnt das Gericht Ihren Antrag ebenfalls ab.

Wer darf keine Privatinsolvenz beantragen?

Die Insolvenzverordnung regelt, wer einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen kann. Nicht möglich ist das in diesen Fällen:

  • Wer eine selbstständige, wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt hat oder ausübt, kann keine Privatinsolvenz beantragen. Ausnahme: Sie waren selbstständig, aber schulden maximal 19 Firmen oder Personen Geld. Dabei dürfen keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.
  • Wenn der finanzielle Engpass nur geringfügig oder vorübergehend besteht oder in Kürze wieder zu Ende ist.
  • Wenn Sie Ihre Schulden nicht zahlen wollen, aber dazu in der Lage sind, dürfen Sie ebenfalls keine Privatinsolvenz beantragen.

Ist Privatinsolvenz eine Straftat?

Nein, sie ist keine Straftat. Allerdings gibt es sogenannte Insolvenzstraftaten, die Sie begehen können. Diese Straftaten sollten Sie unbedingt vermeiden, da sonst auch die Restschuldbefreiung entfällt. Hier die Wichtigsten im Überblick:

  • (vorsätzlicher oder nicht vorsätzlicher) Bankrott – das Vermögen des Schuldners wird verfälscht dargestellt, zerstört, beiseitegeschafft, verheimlicht, er ist überschuldet oder er tätigt Spekulationsgeschäfte, Wetten, unrentable Wertpapiergeschäfte
  • Gläubiger- und Schuldnerbegünstigung
  • Insolvenzverschleppung – verspätete Stellung des Insolvenzantrags (gilt nur für juristische Personen, z. B. eine GmbH oder AG)
  • Untreue (Geld veruntreut, wer sich vorsätzlich ihm anvertraute, fremde Vermögenswerte aneignet, um sich zu bereichern)
  • Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
  • Steuerhinterziehung
  • Betrug (Eingehungsbetrug): Der Schuldner bestellt Waren oder Dienstleistungen, obwohl er weiß, dass er die Rechnung nicht zahlen kann.

Welche Vor- und Nachteile hat eine Privatinsolvenz?

Wie immer im Leben gibt es auch hier Licht und Schatten. Der große Vorteil ist natürlich, dass überschuldete Menschen die Möglichkeit haben, am Ende alle Schulden über Bord zu werfen. Doch mit einem Insolvenzverfahren sind auch strenge Auflagen verbunden.

Welche Vorteile hat eine Privatinsolvenz?

Sie birgt die Chance, komplett schuldenfrei zu werden, obwohl Sie nur einen Teil der Schulden abzahlen. Denn die Gläubiger erhalten bei einem Insolvenzverfahren meistnur einen Teil ihrer Forderungen. Im Klartext heißt das:

  • Nach der 3-jährigen Wohlverhaltensphase und der Restschuldbefreiung sind Sie schuldenfrei.
  • Anders als früher dauert eine Privatinsolvenz heute nur noch 3 Jahre. Das ist ein überschaubarer Zeitraum.
  • Sie müssen nur die Summe abzahlen, die Ihnen möglich ist.
  • Die Pfändungsgrenzen sichern Ihren Lebensunterhalt.
  • Danach ist ein finanzieller Neustart möglich.

Was für Nachteile hat eine Privatinsolvenz?

Wer Privatinsolvenz beantragt und am Ende eine Restschuldbefreiung erreichen möchte, muss die folgenden Bedingungen und Nachteile während der 3-jährigen Wohlverhaltensphase akzeptieren:

  • Ihr Arbeitgeber wird über das Insolvenzverfahren informiert, weil er einen Teil des Gehalts an Ihren Treuhänder überweisen muss.
  • Kredite oder Einkäufe auf Raten sind normalerweise nicht erlaubt.
  • Der Schufa-Eintrag kann den Abschluss neuer Verträge erschweren, z. B. für ein Handy.
  • Sie dürfen selbst keine Zahlungen an Ihre Gläubiger veranlassen. Dies ist Aufgabe des Treuhänders.
  • Es besteht eine Auskunfts- und Mitteilungspflicht für Sie. Bei Umzug, Arbeitsplatzwechsel oder Vermögensänderungen müssen Sie unverzüglich Ihren Treuhänder und das zuständige Gericht informieren.
  • Die Kosten des Insolvenzverfahrens zahlen Sie als Schuldner selbst.
  • Die Vorgaben müssen Sie einhalten. Sonst wird Ihnen die Restschuld nicht erlassen.
  • Das Verfahren dauert 3 Jahre – in dieser Zeit müssen Sie sich einschränken.

Ist eine Privatinsolvenz sinnvoll?

Meistens bauen sich Schulden über einen längeren Zeitraum auf. Den Zeitpunkt zu erkennen, wann Sie sie aus eigener Kraft nicht mehr begleichen können, ist schwierig. Hierfür sind Schuldnerberatungen eine gute Anlaufstelle, denn sie kennen die Insolvenzverordnung genau. Oftmals bieten sie Beratung kostenlos an. Sind Sie nicht mehr in der Lage, Ihre Rechnungen zu zahlen oder Schulden abzubauen? Dann ist der Antrag auf Privatinsolvenz möglicherweise die richtige Lösung. Das Gute ist, dass Sie nach dem Insolvenzverfahren alle Schulden los sind. Auch dann, wenn Sie nur einen Teil zurückzahlen konnten.

Gut zu wissen

Für Privatpersonen besteht keine Pflicht, bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit Insolvenz anzumelden. Sie können also keine Insolvenz verschleppen. Juristische Personen, z. B. eine GmbH oder AG, müssen hingegen einen Insolvenzantrag stellen. Andernfalls machen sie sich der Insolvenzverschleppung schuldig.

Ablauf: Was passiert bei einer Privatinsolvenz?

Ein solches Verfahren dauert mehrere Jahre. Ohne Unterstützung durch einen Schuldnerberater oder Rechtsanwalt ist es kaum zu meistern. Die gesetzlichen Regelungen der Insolvenzverordnung sind umfangreich und für Laien schwer zu überblicken. Mit professioneller Hilfe und diesen Schritten schaffen Sie es bis zur Restschuldbefreiung.

Vorbereitungsphase

Bevor Sie Privatinsolvenz anmelden, suchen Sie sich einen anerkannten Schuldnerberater oder Rechtsanwalt. Er unterstützt Sie beim Verfahren. Sie ermitteln zusammen sämtliche Schulden, die bestehen. Gemeinsam erstellen Sie eine Übersicht zu Unterhaltsverpflichtungen, vorhandenem Vermögen, Einkommen, Immobilien oder Lebensversicherungen. Auch Nachweise darüber sollten vorliegen.

Außergerichtliche Einigung – Schuldenbereinigungsplan

Zuerst müssen Sie ein Schuldenbereinigungsverfahren anstreben. Erst danach ist es möglich, ein Insolvenzverfahren einzuleiten. Das heißt, dass Sie gemeinsam mit Ihrem Schuldnerberater oder Anwalt einen Schuldenbereinigungsplan erarbeiten. Diesen legen Sie Ihren Gläubigern vor.

Zur außergerichtlichen Einigung kommt es nur, wenn alle Gläubiger zustimmen. Für Sie als Schuldner ist eine außergerichtliche Einigung von Vorteil: Es entstehen keine Kosten für Treuhänder oder Gericht.

Wird der Plan abgelehnt, benötigen Sie einen Nachweis über den außergerichtlichen Einigungsversuch. Ihr Anwalt oder Schuldnerberater kann den Nachweis für Sie ausstellen.

Antrag auf Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens

Konnten Sie keine Einigung erzielen, stellen Sie beim zuständigen Insolvenzgericht den Antrag auf Privatinsolvenz. Hierzu füllen Sie das vom Gericht bereitgestellte Antragsformular aus und reichen folgende Unterlagen ein:

  • Nachweis über außergerichtlichen Einigungsversuch
  • Schuldenbereinigungsplan
  • Aufstellung Ihrer Gläubiger und deren Forderungen
  • Übersicht Ihres Vermögens
  • Antrag auf Restschuldbefreiung
  • bei Bedarf Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten
  • Versicherung, dass Ihre Angaben richtig und vollständig sind

Das Gericht prüft, ob die Voraussetzungen gemäß Insolvenzverordnung zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegeben sind. Trifft dies zu, folgt ein weiterer Einigungsversuch über das Gericht.

Gerichtlicher Einigungsversuch

Vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kann das Gericht versuchen, eine Einigung mit den Gläubigern zu finden. Ihnen wird dazu erneut ein Schuldenbereinigungsplan vorgelegt. Jetzt reicht es aus, wenn mindestens 50 % der Gläubiger zustimmen. Wenn es gut läuft, stimmen mindestens 50 % der Gläubiger zu. Dann halten Sie sich an den Schuldenbereinigungsplan, bis dieser erfüllt ist. Danach gelten Sie als schuldenfrei und es kommt nicht zum Insolvenzverfahren.

Bleibt der gerichtliche Einigungsversuch ohne Erfolg, wird das Insolvenzverfahren eröffnet.

Ob dieser Einigungsversuch überhaupt unternommen wird, entscheidet das Gericht. Sieht es darin keine Erfolgschancen, kann das Insolvenzverfahren auch direkt eröffnet werden.

Insolvenzverfahren

Damit das Insolvenzverfahren eröffnet wird, müssen Sie tatsächlich zahlungsunfähig sein oder Ihnen droht Zahlungsunfähigkeit. Zusätzlich müssen die Kosten des Verfahrens gedeckt sein oder Ihrem Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten wurde stattgegeben. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird das Insolvenzverfahren eröffnet.

Gut zu wissen

Nach Einleitung eines Insolvenzverfahrens wird dieses über Insolvenzbekanntmachungen veröffentlicht.

Mit Eröffnung des Verfahrens wird ein Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter ernannt. Im Idealfall können Sie selbst jemanden vorschlagen. Andernfalls bestimmt das Gericht Ihren Treuhänder.

Er übernimmt von nun an die Kommunikation mit den Gläubigern – die Gläubiger dürfen sich nur noch an ihn wenden. Sie erhalten also keine Zahlungsaufforderungen mehr und dürfen selbst keine Schulden mehr begleichen. Dies ist jetzt Aufgabe des Treuhänders: Er verwaltet und verwertet Ihr Vermögen. Das heißt, dass er Ihr Vermögen, also die Insolvenzmasse, gleichmäßig auf die Gläubiger verteilt. Dazu gehört auch der pfändbare Teil Ihres Einkommens während der 3-jährigen Wohlverhaltensphase, die mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnt.

Wohlverhaltensphase von 3 Jahren

Für Insolvenzanträge, die nach dem 30.9.2020 gestellt wurden, beträgt die Dauer der Privatinsolvenz 3 Jahre. Vorher waren es bis zu 6 Jahre, bis die Restschuld erlassen wurde.

In der 3-jährigen Wohlverhaltensphase verwaltet Ihr Treuhänder Ihr gesamtes Vermögen und den pfändbaren Teil Ihres Einkommens.

Damit die Restschuldbefreiung nach 3 Jahren möglich ist, müssen Sie als Schuldner bestimmten Obliegenheiten bzw. Pflichten nachkommen. Diese regelt die Insolvenzverordnung § 295:

  • Sie sind dazu verpflichtet, einer angemessenen Arbeit nachzugehen. Bei Arbeitslosigkeit müssen Sie nachweisen, dass Sie keine zumutbare Stelle abgelehnt haben und sich aktiv um Arbeit bemühen.
  • Ergeben sich Änderungen Ihrer finanziellen, beruflichen oder wohnlichen Situation, müssen Sie diese umgehend Ihrem Treuhänder und dem Gericht mitteilen.
  • Gewinne aus Spielen oder der Lotterie sind vollständig an den Treuhänder abzugeben.
  • Erbschaften oder Schenkungen stehen dem Treuhänder zur Hälfte zur Verwertung zu. Ausnahme sind übliche Gelegenheitsgeschenke.
  • Sonstige Einnahmen aus Versicherungen, Steuerrückerstattungen und ähnliches müssen Sie ebenfalls melden und ggf. an Ihren Treuhänder abgeben.
  • Sie dürfen keine Zahlungen an die Gläubiger tätigen, sondern nur an Ihren Treuhänder. Er ist für die Verteilung zuständig.
  • Ihre Ausgaben müssen einer bescheidenen Lebensführung entsprechen. Sie dürfen keine neuen Schulden machen. Unnötige Luxusgüter oder gar Urlaube auf Kredit kommen nicht infrage.

Ihr Insolvenzverwalter erstattet dem Gericht jährlich Bericht, ob Sie Ihren Pflichten nachkommen. Sie füllen dazu einen Fragebogen aus, den er Ihnen zusendet.

Kommen Sie den Auflagen nicht nach, kann das Gericht die angestrebte Restschuldbefreiung nach 3 Jahren ablehnen.

Insolvenzplanverfahren

Auch während des Insolvenzverfahrens ist es möglich, nochmals zu versuchen, eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen. Im Idealfall wird das Insolvenzverfahren dann vorzeitig beendet. Hat sich Ihre finanzielle Situation geändert, kann sich ein neuer Versuch durchaus lohnen.

Restschuldbefreiung

Nach 3-jähriger Wohlverhaltensphase entscheidet das zuständige Gericht, ob Sie von der Restschuld befreit werden. Bis Oktober 2020 mussten dazu noch mindestens 35 % der Schulden beglichen werden. Inzwischen gibt es keine Vorgabe mehr. Das bedeutet, dass Sie während der 3 Jahre so viel zurückzahlen, wie Ihnen möglich ist.

Haben Sie die Obliegenheiten erfüllt, folgt üblicherweise die Restschuldbefreiung durch das Gericht. Damit ist das Insolvenzverfahren vollständig abgeschlossen und Sie gelten als schuldenfrei.

Gut zu wissen

Die Restschuldbefreiung befreit Sie nicht von offenen Unterhaltszahlungen, die Sie absichtlich nicht geleistet haben. Das gleiche gilt für zinslose Darlehen, die Sie aufgenommen haben, um für das Insolvenzverfahren zu zahlen. Auch Bußgelder, Geldstrafen oder Steuerschulden im Zusammenhang mit einer Straftat werden nicht erlassen.

Welche Insolvenzverfahren gibt es?

Die deutsche Insolvenzverordnung unterscheidet grundsätzlich zwischen 2 Insolvenzarten: der Regelinsolvenz und der Verbraucherinsolvenz. Die Entscheidung, welches Verfahren zur Anwendung kommt, kann der Betroffene selbst nicht beeinflussen. Hierüber entscheidet das zuständige Insolvenzgericht. Die Unterschiede zwischen diesen 2 Insolvenzarten sind jedoch nur gering. Dies gilt auch für die anfallenden Kosten. Bei beiden werden inzwischen ähnliche Gebühren fällig.

a) Eine sogenannte Regelinsolvenz ist immer für Selbstständige und juristische Personen (z. B. GmbHs) vorgesehen. Die Regelinsolvenz bezeichnet also (kurz gesagt) das Insolvenzverfahren für Unternehmer.

b) In diesem Artikel geht es vor allem um die Verbraucherinsolvenz. Sie wird im Volksmund auch als Privatinsolvenz bezeichnet. Grob vereinfacht gesagt: Eine Privatinsolvenz kommt in erster Linie für Privatpersonen infrage.

Noch eine Anmerkung: Eine spezielle Variante der Insolvenzen stellt die sogenannte Nachlassinsolvenz dar. Näheres dazu finden Sie in der Insolvenzverordnung, Elfter Teil – Besondere Arten des Insolvenzverfahrens . Hier geht es darum, dass potentielle Gläubiger gemeinschaftlich und gleichmäßig Zahlungen aus einem Nachlass erhalten. Ein komplizierter Sonderfall, der hier nicht näher erklärt werden soll.

Werden bei Privatinsolvenz alle Schulden erlassen?

Nicht pauschal. Das Prozedere ist wie folgt: 3 Jahre lang geht der Teil des Einkommens, der über das Existenzminimum hinausgeht, an einen Treuhänder. Dieser zahlt damit einen Teil der Schulden oder (falls möglich) auch die gesamten Schulden ab.

Die nach 3 Jahren verbleibenden Restschulden werden erlassen. Dies gilt unabhängig davon, wie viel abbezahlt wurde oder noch offen ist. Man spricht in diesem Zusammenhang von der Restschuldbefreiung. In diesem Fall gehen die verbliebenen Gläubiger anschließend leer aus.

Beispiel: Der unpfändbare Grundbetrag für das Existenzminimum  liegt für eine alleinstehende Person bei 1.402,28 € monatlich (Stand Juli 2023). Verdient eine privatinsolvente Person 2.500 € monatlich werden 1.097,72 € zur Tilgung der Schulden genutzt.

Allerdings gibt es bestimmte Schulden, die nicht erlassen werden. Dies regelt die Insolvenzverordnung § 302.

Ausgenommen von der Restschuldbefreiung sind:

  • die Kosten des Insolvenzverfahrens
  • Bußgelder oder Geldstrafen
  • Steuerschulden im Zusammenhang mit einer Steuerstraftat
  • offene Unterhaltszahlungen, die Sie vorsätzlich nicht getätigt haben

Ist ein P-Konto Pflicht bei Privatinsolvenz?

Ein P-Konto ist ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto. Dieses spezielle Konto bietet einen automatischen Pfändungsschutz bis aktuell 1.410 € monatlich (Stand Juli 2023). Durch Bescheinigungen kann ein erhöhter Freibetrag eingerichtet werden, z. B. bei Unterhaltsverpflichtungen. Ein P-Konto kann grundsätzlich vom Bankkunden verlangt werden. Nur in speziellen Fällen ist zusätzlich eine gerichtliche Entscheidung bzw. eine Entscheidung der vollstreckenden Behörde erforderlich.

Ein bereits bestehendes P-Konto hat den Vorteil, dass nach Beantragung und Eröffnung des Insolvenzverfahrens dieses Konto sicher weiterbesteht. Wenn der Betroffene dagegen ohne P-Konto in die Insolvenz geht, erlöschen seine gültigen Girokontenverträge. Das Guthaben wird gepfändet.

Zusätzlicher Vorteil beim P-Konto: Ist Ihr Girokonto bisher im Minus, sollten Sie es möglichst vor dem Eingang Ihres Einkommens umwandeln. Denn für P-Konten besteht ein Verrechnungsverbot. Das bedeutet, dass die Gutschrift dann als Guthaben auf dem P-Konto zur Verfügung steht.

Dispokredite sind bei P-Konten nicht mehr nutzbar.

Fazit: Ein P-Konto ist zwar keine Pflicht, aber im Ernstfall wohl unabdingbar. Ansonsten droht komplette Kontopfändung.

Was überprüft der Insolvenzverwalter bei Privatinsolvenz?

Der Insolvenzverwalter ist eine zentrale Figur in jedem Insolvenzverfahren. Seine Hauptaufgabe ist es, gleich zu Beginn des Verfahrens zu prüfen, welche Vermögenswerte er zu Geld machen kann. Mit diesem Geld und sonstigem Vermögen, also der Insolvenzmasse, werden die Forderungen der Gläubiger bestmöglich beglichen.

Bei der anfänglichen Vermögensaufstellung wird alles berücksichtigt: Bargeld, Konten, Wertpapiere, Immobilien, Grundstücke, aber natürlich auch Sachwerte wie Schmuck, teure Uhren, Luxusgegenstände und Fahrzeuge wie Autos und Motorräder.

Außerdem wird geprüft, ob pfändbares Einkommen, z. B. aus einer Angestelltentätigkeit, vorhanden ist. Hierzu muss der Schuldner Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, ALG-Bescheide etc. vorlegen. Des Weiteren sind Nachweise zu Unterhaltsverpflichtungen und zum Einkommen unterhaltsberechtigter Personen abzugeben. Der Schuldner muss praktisch komplett „die Hosen runterlassen“, wie der Volksmund zu dieser misslichen Lage sagt.

Wer erfährt alles von einer Privatinsolvenz?

Viele Betroffene schämen sich, wenn sie in Privatinsolvenz gehen. Doch eine Gruppe, die es sicher schnell erfährt, sind sämtliche Gläubiger. Sie werden direkt vom Insolvenzverwalter benachrichtigt.

Wurde ein offizielles Insolvenzverfahren eingeleitet, wird dieses außerdem online über Insolvenzbekanntmachungen  veröffentlicht. Dieses Portal ist für jedermann einsehbar und wird mehrmals täglich aktualisiert. Auch die Schufa wird informiert.

Unangenehmer Nebeneffekt: Auch der Arbeitgeber erfährt vermutlich schnell von der Privatinsolvenz seines Mitarbeiters. Er muss nämlich pfändbares Einkommen direkt an den Insolvenzverwalter überweisen. Somit wird er im Regelfall gleich zu Beginn involviert.

Wie viel Geld bleibt mir bei einer Privatinsolvenz?

Haben Sie Privatinsolvenz beantragt, bleibt Ihnen während der Wohlverhaltensphase von 3 Jahren der pfändungsfreie Teil Ihres Einkommens. Dieser dient der Sicherung Ihres Lebensunterhalts. Was darüber hinaus geht, müssen Sie an Ihren Treuhänder abgeben.

Was darf man bei Privatinsolvenz verdienen?

Es gibt keine Begrenzung der Summe, die Sie während Ihrer Privatinsolvenz verdienen dürfen. Allerdings müssen Sie jedes Einkommen an Ihren Treuhänder abgeben, das den Pfändungsfreibetrag übersteigt. Ihnen bleibt also nur der unpfändbare Teil Ihres Einkommens, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Die Höhe des Pfändungsfreibetrags wird jährlich neu festgelegt und immer zum 1. Juli aktualisiert.

Entscheidend dafür, wie viel Sie behalten dürfen, ist Ihr Nettoeinkommen. Sind Sie alleinstehend und nicht unterhaltspflichtig, liegt der Grundfreibetrag seit dem 1. Juli 2023 bei 1.402,28 € netto monatlich. Durch eine Rundungsvorschrift erhöht sich der Freibetrag auf 1.409,99 €. Sind Sie unterhaltspflichtig, z. B. Ihren Kindern gegenüber, steigt der Pfändungsfreibetrag.

Die aktuell gültigen Freigrenzen nach Einkommen und Unterhaltsverpflichtungen, werden vom Bundesministerium der Justiz veröffentlicht.

Es gibt außerdem Gehaltsbestandteile, die nicht pfändbar sind: z. B. Gefahrenzulagen, Aufwandsentschädigungen, Erziehungsgelder oder Formen von Renten- und Unterstützungsleistungen.

Kann man in der Privatinsolvenz Geld sparen?

Bleibt am Ende des Monats noch etwas vom pfändungsfreien Einkommen übrig, kann es problemlos in die nächsten 3 Monate übertragen werden. Sie können also maximal den vierfachen monatlichen Freibetrag auf Ihrem P-Konto ansparen. Sammelt sich über viele Monate aber eine höhere Summe an, sieht es schon anders aus: Die Ersparnisse, die über den vierfachen monatlichen Freibetrag hinausgehen, zählen dann zur Insolvenzmasse und sind pfändbar. Denn höhere Ansparungen aus diesem Einkommen sind nicht zeitlich unbegrenzt geschützt.

Gut zu wissen

Kaufen Sie mit Ihrem pfändungsfreien Einkommen Luxusgegenstände, können diese nach dem Kauf in die Insolvenzmasse fallen.

Was zählt alles in die Privatinsolvenz?

Die Insolvenzverordnung regelt ebenfalls, was zur sogenannten Insolvenzmasse gehört. Dies ist jedes Vermögen, das Sie bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens besitzen und das Sie während des Verfahrens erlangen. Dazu zählt z. B.:

  • Sparguthaben
  • Barvermögen
  • Immobilien
  • Grundstücke
  • Lebensversicherungen
  • Gehalt (pfändbarer Teil)
  • Erbschaften
  • Schenkungen

Vermögen, das während des Insolvenzverfahrens neu hinzukommt, wird als Neuerwerb bezeichnet, wie z. B. Ihr Gehalt. Sie behalten davon nur den pfändungsfreien Teil zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts.

Welches Vermögen ist nicht pfändbar?

Nicht zur Insolvenzmasse gehört ein Teil Ihres monatlichen Einkommens, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Ebenfalls nicht pfändbar sind Ihr persönlicher Hausrat sowie persönliche Gegenstände, die Sie für eine bescheidene Haushalts- und Lebensführung benötigen. Dazu gehören z. B.:

  • Wäsche und Kleidung
  • Haushalts- und Küchengeräte
  • Möbel
  • Fernseher
  • Computer
  • Medizinische Hilfsmittel
  • Haustiere

Allerdings kann es Ausnahmen geben: Wertvollere Gegenstände oder Luxusartikel können wiederum in die Insolvenzmasse fallen.

Muss ich bei Privatinsolvenz meine Eigentumswohnung oder mein Haus verkaufen?

Bei Privatinsolvenz müssen Sie sich möglicherweise von Ihrer liebgewonnenen Wohnung oder Ihrem Haus trennen. In manchen Fällen ist es jedoch möglich, bestimmtes Eigentum oder Gegenstände zu behalten. Dafür muss eine Freigabe aus der Insolvenzmasse erfolgen. Voraussetzung ist, dass Ihr Insolvenzverwalter der Freigabe zustimmt. Dann muss er eine entsprechende Willenserklärung abgeben. Diese kann er nicht widerrufen.

Die Freigabe einer Immobilie kann z. B. dann erfolgen, wenn sie verschuldet ist: Bei einem Verkauf wäre ohnehin kein hoher Erlös zu erwarten.

Wie hoch darf die Miete bei Privatinsolvenz sein?

Ihre Miete müssen Sie vom pfändungsfreien Arbeitseinkommen zahlen. Die Insolvenzverordnung schreibt Ihnen nicht vor, wie hoch die Miete sein darf.

Da Ihr verfügbares Einkommen während der Privatinsolvenz begrenzt ist, haben Sie jedoch keinen großen Spielraum. Oftmals bedeutet das auch, sich eine günstigere Wohnung suchen zu müssen.

Kann ich mein Auto bei Privatinsolvenz behalten?

Benötigen Sie Ihr Auto zur Sicherung Ihres Einkommens, ist es pfändungsfrei. Der Weg zur Arbeit ist jedoch kein ausreichender Grund, wenn Sie Ihre Arbeitsstätte auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können. Nur wenn Sie Ihr Auto tatsächlich zur Ausübung Ihrer Arbeit brauchen, dürfen Sie es behalten.

Hat Ihr Auto nur einen geringen Wert oder Sie sind aus gesundheitlichen Gründen darauf angewiesen, ist es ebenfalls pfändungsfrei.

In manchen Fällen können Sie das Auto auch aus der Insolvenzmasse freikaufen, ggf. mit Ratenzahlungen.

Was passiert mit dem Handyvertrag bei Privatinsolvenz?

Im Normalfall können Sie Ihren Handyvertrag bei Privatinsolvenz behalten. Ihr Insolvenzverwalter hat zwar das Recht, Verträge zu kündigen; beim Handyvertrag ist das aber eher unwahrscheinlich. Entscheidend ist, ob Sie den Vertrag aus Ihrem unpfändbaren Einkommen zahlen können. Haben Sie einen besonders teuren Vertrag, kann Ihr Insolvenzverwalter auf eine Kündigung bestehen. Auch der Mobilfunk-Anbieter kann den Vertrag kündigen. Gerade dann, wenn Sie bereits Schulden bei ihm angesammelt haben.

Darf der Insolvenzverwalter auf mein Konto schauen?

Sie sind dazu verpflichtet, Ihren Insolvenzverwalter über sämtliche Konten, Sparbücher oder sonstige Geldanlagen zu informieren. Auf Verlangen müssen Sie ihm die jeweiligen Kontoauszüge vorlegen.

Wie viel kostet ein Insolvenzverfahren?

Die Kosten eines Insolvenzverfahrens sind immer vom Einzelfall abhängig. Die größte Rolle spielt dabei der Wert der Insolvenzmasse. Aber auch andere Faktoren beeinflussen die Gesamtkosten.

Wie teuer ein Insolvenzverfahren ist, hängt vom Wert der Insolvenzmasse ab. Je höher dieser ist, desto höher sind auch die Kosten des Insolvenzverfahrens. Ist keine Insolvenzmasse vorhanden oder der Wert sehr gering, werden nur die Mindestgebühren für das Verfahren berechnet. In dem Fall sollten Sie mind. 2.000 € einkalkulieren.

So setzen sich die Gesamtkosten zusammen:

  • Gerichtskosten: abhängig von der Insolvenzmasse und der Anzahl der Gläubiger
  • Auslagen des Gerichts: Kosten für Kopien, Versendung von Akten etc.
  • Vergütung des Insolvenzverwalters: abhängig von der Insolvenzmasse und der Anzahl der Gläubiger
  • Sonstige Kosten: z. B. Anwalts- oder Beratungskosten

Pauschal lässt sich also nicht sagen, wie hoch die Kosten eines Insolvenzverfahrens sind. Die genaue Höhe muss individuell berechnet werden. Auf Gerichtskosten oder Vergütung des Insolvenzverwalters haben Sie keinen Einfluss. Bei der Wahl des Schuldnerberaters oder Anwalts haben Sie mehr Möglichkeiten. Entscheiden Sie sich für einen Anwalt, sollten Sie die Kosten gleich zu Beginn klären. Bei Schuldnerberatungen finden Sie häufig auch kostenlose Angebote.

Wer übernimmt die Kosten einer Privatinsolvenz?

Die Kosten des Insolvenzverfahrens müssen Sie als Schuldner selbst tragen.

Wichtig: Die Restschuldbefreiung gilt nicht für Verfahrenskosten. Können Sie diese nicht aufbringen, stellen Sie mit dem Antrag auf Privatinsolvenz unbedingt auch einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten. Andernfalls kann es passieren, dass Ihr Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgelehnt wird, weil die Verfahrenskosten nicht gedeckt sind.

Haben Sie den Antrag auf Stundung gestellt, prüft das Gericht, ob Sie die Kosten momentan tragen können. Die Verfahrenskosten sind übrigens vorrangig zu zahlen, also bevor Sie Forderungen Ihrer Gläubiger begleichen. Sind die Kosten nicht durch Ihr Vermögen gedeckt, wird dem Antrag auf Stundung stattgegeben. Das bedeutet, dass Sie die Verfahrenskosten erst später zahlen müssen. Die Zahlung wird dann meistens nach der Restschuldbefreiung fällig. Häufig wird hierfür eine Ratenzahlung vereinbart.

Was passiert nach der Privatinsolvenz?

Haben Sie während der Wohlverhaltensphase alle Auflagen vollständig erfüllt, ist die Privatinsolvenz beendet und die Restschuldbefreiung erreicht. Das heißt, dass Sie endlich schuldenfrei sind. Der finanzielle Neustart ist jetzt möglich. Die damit verbundenen Vorteile sind beträchtlich:

  • Ihre Schulden sind beglichen.
  • Ihnen steht das volle Einkommen zur Verfügung.
  • Sie können neue Verträge abschließen.
  • Teure Anschaffungen sind möglich, die vorher in die Insolvenzmasse gefallen wären.
  • Auch wenn es oft nicht ratsam ist: Sie dürfen wieder Schulden machen, auf Raten zahlen oder Kredite aufnehmen.
  • Ihr Arbeitgeber wird informiert, dass das Insolvenzverfahren erfolgreich beendet wurde.

Wie lange steht man nach der Privatinsolvenz noch in der Schufa?

Seit 28. März 2023 wird der Schufa-Eintrag 6 Monate nach der Restschuldbefreiung gelöscht. Das bedeutet: Für Sie ist ein finanzieller Neustart bereits nach einem halben Jahr möglich.

Am Laptop arbeiten und sich bei ERGO News anmelden.

Mit dem Newsletter haben Sie die Nase vorn

Bleiben Sie informiert: Mit dem ERGO Newsletter bekommen Sie regelmäßig nützliche Alltagstipps, Neuigkeiten zu Versicherungen und Vorsorge und zusätzlich tolle Gewinnchancen. Melden Sie sich gleich an!

Das könnte Sie auch interessieren:

Ähnliche Beiträge: