Endlich Zeit für Reisen, die Enkelkinder oder den Garten – die Rente mit 63 erscheint vielen Arbeitnehmern als verlockende Alternative. 2021 gingen mehr als die Hälfte aller Neurentner vorzeitig in den Ruhestand. In diesem Ratgeber erfahren Sie, unter welchen Bedingungen das möglich ist, welche Altersgrenzen gelten und wie hoch eventuelle Rentenkürzungen ausfallen.
Das Wichtigste im Überblick:
- Rentenversicherte haben generell die Möglichkeit, bis zu vier Jahre vor der Regelaltersgrenze eine vorgezogene Altersrente zu beziehen.
- Wer 35 Beitragsjahre angesammelt hat, kann seine gesetzliche Rente ab 63 Jahren mit Abzügen beziehen.
- Wer schon 45 Beitragsjahre erreicht hat, kann alternativ zwei Jahre vor dem regulären Renteneintrittsalter ohne Abzüge in den Ruhestand wechseln.
- Für die vorgezogene Altersrente müssen Sie drei Monate vor Rentenbeginn einen schriftlichen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.
Was ist die Rente mit 63?
Die Rente mit 63 zählt zu den vorgezogenen Altersrenten, bei der Sie als Versicherter vor dem regulären Rentenalter Ihre gesetzliche Rente beziehen können. Das steckt dahinter:
- Ursprünglich bezeichnete die „Rente mit 63“ die Option, im Alter von 63 Jahren ohne Abzüge in die Rente einzutreten. Dies war das erste Mal für den Jahrgang 1952 möglich.
- Allen später Geborenen stehen seither zwei verschiedene Rentenmodelle offen: die Altersrente für langjährig Versicherte mit mindestens 35 Beitragsjahren und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit mindestens 45 Beitragsjahren.
- Wenn Sie mit 63 Jahren in Rente gehen, wird Ihre Rente in der Regel gekürzt. Die Höhe der Abzüge hängt von Ihrem Geburtsjahr ab.
- Die vorgezogene Rente mit 63 zählt nicht als Regelaltersrente. Diese können Sie erst bei Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen.
In Deutschland ist die vorgezogene Altersrente ein beliebtes Modell. Laut der Statistik der Deutschen Rentenversicherung nutzten 2021 rund 58 % der Neurentner eine vorgezogene Altersrente. Durchschnittlich gingen die Arbeitnehmer mit 64,1 Jahren in Ruhestand.
Was ist Frührente?
Die Bezeichnung „Frührente“ dient als Oberbegriff für verschiedene Arten von vorgezogener Altersrente. Neben dem Renteneintritt mit 63 Jahren werden oft auch diese Renten als Frührente bezeichnet:
- vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte
- Erwerbsminderungsrente
- Berufsunfähigkeitsrente
- Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute
Wann kann ich in Rente gehen?
Wenn Sie nicht das reguläre Renteneintrittsalter abwarten möchten, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, früher in Rente zu gehen. Je nach Ihrer persönlichen Situation kommt infrage:
- Die vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte (mindestens 35 Beitragsjahre): frühester Renteneintritt ab 63 Jahren mit Abschlägen
- Die vorgezogene Altersrente für besonders langjährig Versicherte (mindestens 45 Beitragsjahre): abschlagsfreier Rentenbeginn für alle Jahrgänge ab 1964 mit 65 Jahren
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen: frühester Renteneintritt für alle Jahrgänge ab 1964 mit 62 Jahren
Darüber hinaus können Sie zusätzliche Modelle nutzen, um Ihren Rentenbeginn vorzuziehen:
- Altersteilzeit
- Vorruhestand
- Betriebliches Wertguthaben oder Lebensarbeitszeitkonto
- Arbeit und Teilrente
Mit dem Rentenrechner auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung können Sie Ihren frühestmöglichen und regulären Rentenbeginn berechnen. Dazu benötigen Sie lediglich Ihr Geburtsdatum.
Wer hat Anspruch auf die Rente mit 63?
Nicht jeder, der Beiträge zur Rentenversicherung zahlt, hat automatisch Anspruch auf die vorgezogene Altersrente. Die Möglichkeit, mit 63 Jahren den Ruhestand zu beginnen, haben Sie nur, wenn Sie mindestens 35 Beitragsjahre angesammelt haben.
Als Beitragsjahr zählen erst einmal die Jahre, in denen Sie reguläre Beiträge zur Rentenversicherung geleistet haben. Darüber hinaus werden unter anderem ebenfalls angerechnet:
- Zeiten für Ausbildung, Studium und Weiterbildung
- Zeiten für Kindererziehung und Pflege von Angehörigen
- Zeiten, in denen Sie Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Kurzarbeitergeld oder Insolvenzgeld bezogen haben
- Zivildienst und Wehrdienst
- Zeiten, in denen Sie freiwillige Beiträge gezahlt haben
35 Beitragsjahre: Altersrente für langjährig Versicherte
Wenn Sie 35 Beitragsjahre angesammelt haben, können Sie die sogenannte Rente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Allerdings unterliegt in dem Fall die Rente immer einer Rentenkürzung. Dabei spielt das Regelrentenalter eine wesentliche Rolle, denn:
- Ohne Abzüge können Sie erst bei Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand treten.
- Die Regelaltersgrenze wird seit 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben.
- Welches Regelrentenalter für Sie gilt, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Wenn Sie 1958 geboren wurden, können Sie mit 66 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Wenn Sie Jahrgang 1960 sind, bekommen Sie erst mit 66 Jahren und 4 Monaten die Rente in voller Höhe ausgezahlt.
Als Faustregel gilt: Je länger der Zeitraum zwischen Rentenbeginn und Regelaltersgrenze, umso höher fällt die Rentenkürzung aus. Die Höchstgrenze der Abzüge liegt bei 14,4 % für Personen, die 1964 oder später geboren sind.
Rente mit 63 – Tabelle der Abzüge
Die Höhe der Kürzung hängt von Ihrer individuellen Regelaltersgrenze ab. Diese gilt abhängig vom Geburtsjahr:
Geburtsjahr | Regelaltersgrenze | Differenz bei Rentenbeginn mit 63 Jahren |
höchste mögliche Abzüge |
1955 | 65 Jahre, 9 Monate | 33 Monate | 9,9 % |
1956 | 65 Jahre, 10 Monate | 34 Monate | 10,2 % |
1957 | 65 Jahre, 11 Monate | 35 Monate | 10,5 % |
1958 | 66 Jahre | 36 Monate | 10,8 % |
1959 | 66 Jahre, 2 Monate | 38 Monate | 11,4 % |
1960 | 66 Jahre, 4 Monate | 40 Monate | 12 % |
1961 | 66 Jahre, 6 Monate | 42 Monate | 12,6 % |
1962 | 66 Jahre, 8 Monate | 44 Monate | 13,2 % |
1963 | 66 Jahre, 10 Monate | 46 Monate | 13,8 % |
ab 1964 | 67 Jahre | 48 Monate | 14,4 % |
Wie hoch sind die Abzüge bei der Rente mit 63?
Bei einer vorgezogenen Altersgrenze bestimmt die Differenz zwischen Ihrem Alter bei Rentenbeginn und der Regelaltersgrenze die Höhe der Abzüge.
Beispiel 1:
- Sie haben 35 Beitragsjahre angesammelt und möchten mit 63 Jahren in Rente gehen.
- Sie sind Jahrgang 1960, daher liegt Ihre Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und 4 Monaten.
- Die Differenz beträgt 40 Monate.
- Pro Monat werden Ihnen 0,3 % von Ihrer Rente abgezogen.
- In diesem konkreten Fall lägen Sie mit 40 Monaten x 0,3 % bei Abschlägen in Höhe von 12 %.
Beispiel 2:
- Sie möchten vorzeitig in Rente gehen, haben Ihre 35 erforderlichen Beitragsjahre aber erst mit 64 Jahren und 8 Monaten zusammen.
- Sie sind Jahrgang 1961, Ihr reguläres Renteneintrittsalter liegt bei 66 Jahren und 6 Monaten.
- Die Differenz zwischen Rentenbeginn und Regelaltersgrenze beträgt 22 Monate.
- Ihre Abzüge liegen bei 6,6 % (22 Monate x 0,3 %)
Was beeinflusst außerdem die Rentenhöhe?
Nicht nur die Regelaltersgrenze, sondern auch der frühere Renteneintritt wirkt sich auf die Höhe Ihrer Rentenzahlung aus. Denn:
- Die Anzahl Ihrer Beitragsjahre spielt eine Rolle, denn durch den früheren Rentenbeginn entgehen Ihnen bis zu 48 Monate, in denen Sie sonst weiterhin Beiträge geleistet hätten.
- Durch die niedrigere Brutto-Rente wirken sich auch künftige Rentenerhöhungen weniger stark aus.
45 Beitragsjahre: Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Wenn Sie schon 45 Beitragsjahre zusammen haben, können Sie die Rente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Hier gilt:
- Sie können 2 Jahre vor der allgemeinen Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen.
- Allerdings wird auch hier das reguläre Renteneintrittsalter schrittweise erhöht: von 63 auf 65 Jahre.
- Für alle Jahrgänge ab 1964 ist eine abschlagsfreie Rente erst mit 65 Jahren möglich.
Eine Übersicht über die Altersgrenzen liefert Ihnen die Tabelle:
Geburtsjahr | Abschlagsfreier Renteneintritt |
1957 | 63 Jahre, 10 Monate |
1958 | 64 Jahre |
1959 | 64 Jahre, 2 Monate |
1960 | 64 Jahre, 4 Monate |
1961 | 64 Jahre, 6 Monate |
1962 | 64 Jahre, 8 Monate |
1963 | 64 Jahre, 10 Monate |
ab 1964 | 65 Jahre |
Kann ich nach 45 Jahren mit 63 in Rente gehen?
Wenn Sie 45 Beitragsjahre angesammelt haben und vorzeitig Ihren Ruhestand beginnen möchten, stehen Ihnen zwei Optionen zur Verfügung:
- Sie nutzen die Rente für besonders langjährig Versicherte und gehen maximal 2 Jahre vor dem regulären Renteneintrittsalter abschlagsfrei in Rente (für Jahrgang 1964 und älter bedeutet das mit 65 Jahren).
- Sie nutzen die Rente für langjährig Versicherte und beziehen Ihre Rente ab 63 Jahren mit Abschlägen.
Vorsicht: Die Rente für besonders langjährig Versicherte können Sie nicht vorzeitig beziehen. Wenn Sie mit 63 Jahren in Rente gehen, werden Ihnen die Abschläge grundsätzlich bis zur Regelaltersgrenze berechnet, egal ob Sie 35 oder 45 Beitragsjahre eingezahlt haben. Das liegt daran, dass es sich bei den beiden Modellen um zwei verschiedene Renten handelt, die man nicht miteinander kombinieren kann.
Unter diesen Umständen können Sie nach 45 Jahren in Rente gehen
Beispiel:
- Sie haben 45 Beitragsjahre angesammelt und sind Jahrgang 1961.
- Abschlagsfrei können Sie als besonders langjährig Versicherter eine vorgezogene Altersrente mit 64 Jahren und 6 Monaten beziehen.
- Wenn Sie aber schon mit 63 Jahren in Rente gehen möchten, müssen Sie Abschläge in Höhe von 12,6 % hinnehmen.
- Der Grund: Die Abschläge werden nicht bis zum abschlagsfreien Rentenalter (in Ihrem Fall 64 Jahre, 6 Monate) berechnet, sondern bis zur Regelaltersgrenze (hier 66 Jahre, 6 Monate).
Wie sieht die Altersrente für schwerbehinderte Menschen aus?
Für Versicherte mit anerkannter Schwerbehinderung gelten gesonderte Regelungen beim vorzeitigen Renteneintritt. Die sogenannte Altersrente für schwerbehinderte Menschen unterscheidet sich in erster Linie durch den früheren Rentenbeginn von anderen Frührenten. Es gelten diese Voraussetzungen:
- Sie waren mindestens 35 Jahre rentenversichert.
- Sie haben die Altersgrenze erreicht (abhängig vom Geburtsjahr).
- Ihr Grad der Behinderung beträgt mindestens 50 %.
Wenn Sie diese Bedingungen erfüllen, können Sie je nach Geburtsjahr abschlagsfrei oder mit Abzügen in den Ruhestand wechseln.
Wann kann ich die vorgezogene Rente wegen Schwerbehinderung beziehen?
Ebenso wie die allgemeine Regelaltersgrenze wird auch die Altersgrenze für schwerbehinderte Menschen schrittweise angehoben. Das reguläre Renteneintrittsalter steigt abhängig vom Geburtsjahr von 63 auf 65 Jahre, das Alter für die vorgezogene Rente von 60 auf 62 Jahre. Eine Übersicht gibt Ihnen die Tabelle:
Geburtsjahr | Altersgrenze mit Abschlägen | Altersgrenze ohne Abschläge |
1957 | 60 Jahre, 11 Monate | 63 Jahre, 11 Monate |
1958 | 61 Jahre | 64 Jahre |
1959 | 61 Jahre, 2 Monate | 64 Jahre, 2 Monate |
1960 | 61 Jahre, 4 Monate | 64 Jahre, 4 Monate |
1961 | 61 Jahre, 6 Monate | 64 Jahre, 6 Monate |
1962 | 61 Jahre, 8 Monate | 64 Jahre, 8 Monate |
1963 | 61 Jahre, 10 Monate | 64 Jahre, 10 Monate |
ab 1964 | 62 Jahre | 65 Jahre |
Mit welchen Abschlägen muss ich bei der Schwerbehindertenrente rechnen?
Wenn Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen vorzeitig in Anspruch nehmen, erhalten Sie Ihre Rente nur mit Abschlägen. Für jeden Monat, den Sie vor dem regulären Renteneintrittsalter früher in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 % abgezogen. Da Sie maximal 3 Jahre früher Ihre Rente beziehen können, beträgt der Abzug höchstens 10,8 % (36 Monate x 0,3 %).
- Sie sind Jahrgang 1963 und möchten die Rente für schwerbehinderte Menschen vorzeitig in Anspruch nehmen, nämlich im Alter von 62 Jahren.
- Ihr reguläres Eintrittsalter liegt bei 64 Jahren und 10 Monaten.
- Die Differenz beträgt 34 Monate. Daraus ergibt sich ein Abschlag in Höhe von 10,2 %.
Wie hoch ist die Frührente wegen Schwerbehinderung?
Die Höhe Ihrer Rente wird im Wesentlichen durch diese Faktoren bestimmt:
- angesammelte Rentenpunkte
- Abschläge durch vorzeitigen Renteneintritt
- Rentenerhöhungen
Bedenken Sie, dass Ihnen bei einem vorzeitigen Rentenbeginn bis zu drei Jahre „fehlen“, in denen Sie ansonsten weiter in die Rentenversicherung eingezahlt hätten. Dies wirkt sich auf die Höhe der Rente aus. Auch künftige Rentenerhöhungen fallen dadurch niedriger aus.
Was ist besser – Rente mit 63 oder Altersteilzeit?
Bei der Altersteilzeit reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit über die Dauer von mindestens 3 Jahren vor Rentenbeginn um die Hälfte. Dabei können Sie wählen:
- das Blockmodell: z. B. zwei Jahre Vollzeit, zwei Jahre frei
- das Gleichverteilungsmodell: 50 % über den gesamten vereinbarten Zeitraum
- eine individuelle Aufteilung, aber durchschnittlich 50 %
Im Vergleich mit der vorgezogenen Altersrente ab 63 ergeben sich folgende Vor- und Nachteile:
Vorteile der Altersteilzeit
- Aufstockungsbetrag zum Gehalt: Sie arbeiten 50 %, bekommen aber mindestens 70 % Gehalt.
- Ihr Arbeitgeber leistet mindestens 80 % der bisherigen Rentenbeiträge.
- Das Blockmodell ermöglicht praktisch einen früheren Rentenbeginn.
- In der Regel gibt es geringere Rentenkürzungen als bei dem vorgezogenen Renteneintritt.
Nachteile der Altersteilzeit
- Die Zustimmung des Arbeitgebers ist erforderlich.
- Rentenabhängige Altersvorsorgeleistungen (z. B. Auszahlung der Lebensversicherung) sind teilweise nicht möglich.
- Der Aufstockungsbetrag unterliegt dem Progressionsvorbehalt, d. h., er wird den Gesamteinkünften zugerechnet und kann Ihren Steuersatz erhöhen.
- Es besteht ein finanzielles Risiko bei Insolvenz des Arbeitgebers und mangelhafter Insolvenzversicherung (gilt für das Blockmodell).
- Sonderleistungen wie Weihnachtsgeld und Dienstwagen können wegfallen.
Wie kann ich die Rente mit 63 beantragen?
Um die vorgezogene Altersrente zu beziehen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Beachten Sie:
- Für die Beantragung benötigen Sie das Muster „R0100 – Antrag auf Versichertenrente“, auch bekannt als Rentenantrag.
- Das Formular finden Sie online auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.
- Der Antrag muss mindestens 3 Monate vor Rentenbeginn beim Versicherungsträger eingehen.
- Wenn Sie diese Frist versäumen, kann sich Ihr Rentenbeginn unter Umständen nach hinten verschieben.
- Den Antrag können Sie online stellen oder im Rahmen einer persönlichen Beratung erfassen lassen.
Welche Unterlagen brauche ich für den Rentenantrag?
Für Ihren Antrag auf vorgezogene Altersrente benötigen Sie unter anderem diese Unterlagen:
- Ihre Rentenversicherungsnummer
- Ihren Personalausweis (alternativ Reisepass oder Kopie der Geburtsurkunde bzw. des Stammbuches)
- Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Ihre Steueridentifikationsnummer
- Ihre Bankverbindung
- ggf. Geburtsurkunde Ihres Kindes / Ihrer Kinder
- Nachweise über Ausbildungszeiten und den Bezug von Sozialleistungen
Abhängig von Ihrer individuellen Situation benötigt die Rentenversicherung ebenfalls den Altersteilzeitvertrag sowie bei aktueller Arbeitslosigkeit den letzten Bescheid der Arbeitsagentur.
Was darf ich bei der Rente mit 63 dazuverdienen?
Seit 2023 dürfen Sie als Rentner unbegrenzt zu Ihrer Rente hinzuverdienen. Denn zum 1. Januar 2023 wurde die bis dahin geltende Hinzuverdienstgrenze für alle Altersrenten abgeschafft. Diese Regelung gilt daher auch für Frührentner.
Für die Kombination von Rente und Hinzuverdienst gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Rente ab 63 und Minijob
- Rente ab 63 und zusätzliche Teilzeit-/ oder Vollzeitbeschäftigung
- bestehendes Arbeitsverhältnis und zusätzlich Rente ab 63
- bestehendes Arbeitsverhältnis und Teilrente
Kann ich die Grundrente mit 63 beziehen?
Die Grundrente ist ein Rentenzuschlag in individueller Höhe für langjährig Versicherte. Sie ist in erster Linie an ein unterdurchschnittliches Einkommen gekoppelt. Ob Sie Anspruch auf diese Leistung haben, hängt nicht von Ihrem Alter ab, sondern von diesen Bedingungen:
- Sie haben mindestens 35 Grundrentenjahre (mindestens 33 Jahre für einen Teilanspruch) angesammelt. Als Grundrentenzeit zählen z. B. Zeiten einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit, Kindererziehungszeiten und Krankheits- bzw. Rehazeiten.
- Während dieser Jahre betrug Ihr Einkommen mindestens 30 % und maximal 80 % des Durchschnittseinkommens.
- Ihr aktuelles Einkommen liegt im Jahr 2023 unter 1.317 € für Singles und 2.055 € für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner.
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie auch bei vorgezogener Altersrente die Grundrente beziehen.
Wird die Rente mit 63 wieder abgeschafft?
Wegen des Fachkräftemangels hat die Regierung ein Interesse daran, das allgemeine Renteneintrittsalter zu erhöhen. Eine wirksame Maßnahme bestünde darin, die vorgezogene Altersrente ab 63 abzuschaffen. 2022 haben sich einige Regierungsangehörige diesbezüglich geäußert, Stand Januar 2023 gibt jedoch noch keine konkreten Pläne.
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