Risikolebensversicherung versus kapitalbildende Lebensversicherung?
- Risikolebensversicherung: Nur im Todesfall der versicherten Person erhält der Begünstigte die vereinbarte Leistung.
- Kapitalbildende Lebensversicherung: Das angesparte Kapital wird auf jeden Fall spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt ausgezahlt oder bei Tod auch früher.
Welche Vorteile bietet die Risikolebensversicherung?
- Flexibel: Der Vertrag passt sich Ihrer Lebenssituation an. Sollten Sie z. B. heiraten oder Kinder bekommen, können Sie die Versicherungssumme einfach erhöhen.
- Kleine Beiträge: Sie können schon mit kleinen Beiträgen vorsorgen – je jünger Sie abschließen, desto günstiger werden die Beiträge.
- Steuerlich günstig: Die Beiträge können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden, sofern nur für den Todesfall eine Leistung vorgesehen ist. Die Auszahlung im Todesfall ist einkommensteuerfrei. Ist der Todesfall während der Vertragslaufzeit nicht eingetreten und war vertraglich vereinbart, dass in diesem Fall angespartes Kapital zur Auszahlung kommen soll, ist der darin enthaltenen Ertrag einkommensteuerpflichtig. Bei diesen Verträgen kann der Sonderausgabenabzug nicht geltend gemacht werden.
Wieso eine Risikolebensversicherung?
Der Staat sichert Hinterbliebene ab. Jedoch steht Witwen, Witwern oder Waisen je nach Fall nur eine geringe Rente zu. Diese reicht oft nicht aus, um den Lebensstandard zu halten.
Zu unterscheiden ist dabei zwischen altem und neuem Recht. Was trifft auf Sie zu?
Altes Recht:
- Ihr Ehepartner ist vor 2002 gestorben.
- Ihr Ehepartner ist nach 2001 gestorben; Sie haben aber vor 2002 geheiratet und Ihr Ehepartner ist vor 1962 geboren.
Neues Recht:
- Sie haben nach 2001 geheiratet.
- Sie haben vor 2002 geheiratet sind aber nach 1961 geboren.
Waisen erhalten in Ausnahmefällen max. bis zum 27. Lebensjahr Hinterbliebenenrente.
Die Hinterbliebenenrente im Überblick:
Große Witwenrente:
- 60 % der Rente des Verstorbenen (altes Recht)
- 55 % der Rente des Verstorbenen (neues Recht)
Kleine Witwenrente:
- 25 % der Rente des Verstorbenen – befristet auf 24 Monate
Halbwaisenrente:
- 10 % der Rente des Verstorbenen
Vollwaisenrente:
- 20 % der Rente des Verstorbenen
Immobilienfinanzierung
Die Anforderungen an Kreditinteressenten steigen. Wer heute Geld leihen möchte, muss alles offenlegen. Doch ob das wirklich für die Bewilligung eines Kredits reicht, bleibt abzuwarten. Besonders bei der Vergabe von Baukrediten an Privatpersonen wird ganz genau hingeschaut.
Gehen Sie auf Nummer sicher und schließen eine Risikolebensversicherung zur Absicherung Ihres Kredits ab. Achten Sie dabei darauf, dass die Versicherungssumme mindestens so hoch ist wie der Baukredit. Dadurch können die Hinterbliebenen auch bei einem unerwarteten Todesfall das Haus abbezahlen. So kommt zur emotionalen nicht auch noch eine finanzielle Belastung.
Absicherung für unverheiratete Paare
Sollte Ihr Partner sterben, haben Sie keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Wenn Sie nicht finanziell vorgesorgt haben, sind die Kosten für eine Beerdigung, die Abzahlung eines Kredits oder andere laufende Posten wie Miete oder Autoreparaturen oft schwer zu tragen.
Achtung: Für unverheiratete Paare gilt ein Erbschaftssteuerfreibetrag von 20.000 €. Danach fällt individuell Erbschaftssteuer auf die Auszahlung an.
Absicherung für junge Familien mit Kindern
Sie planen eine große Veränderung in Ihrem Leben: Kinder. Dann denken Sie auch an die nächsten Schritte. Denn vielleicht steht ein Umzug oder Hausbau an. Dafür benötigen Sie Geld. Doch auch die Ausbildung der Kinder wird teuer.
Und was ist, wenn der Ernstfall eintritt und Sie plötzlich alleine dastehen? Die gesetzliche Hinterbliebenenrente tritt in diesem Fall zwar für den Schicksalsschlag bei verheirateten Paaren ein. Doch das reicht lange nicht aus, um alle Kosten zu decken.
Bewahren Sie sich auch im Fall der Fälle die nötige Flexibilität, um auf Einschnitte im Leben wie den Tod des Partners reagieren zu können. Mit der Risikolebensversicherung sichern Sie z. B. finanzierte Immobilien ab.
Schließen Sie eine Risikolebensversicherung auch für den nicht berufstätigen Partner ab. Dann kann der Alleinverdiener im Ernstfall weiterhin arbeiten gehen. Nur so steht genügend Geld für die dann benötigte Haushaltshilfe zur Verfügung. Auch Ausbildung und Erziehung der Kinder ist heutzutage teuer. Fällt das Einkommen eines Elternteils weg, sind die Kosten schwer zu tragen.
So viel kosten Kinder
- Von der Geburt bis zur Schule: 6.200 € Konsumausgaben jährlich
- Schulkinder bis 12 Jahre: 7.200 € Konsumausgaben jährlich
- Teenager bis 18 Jahren: 8.400 € Konsumausgaben jährlich
- Kosten bis 18. Lebensjahr 130.000 €
Quelle: Statistisches Bundesamt
Sichern Sie Ihre Kinder und deren Lebensstandard ab. Dann sind Sie den steigenden Kosten einen Schritt voraus.
Was ist bei Vertragsabschluss zu beachten?
Wichtig für die Beitragsberechnung sind: Vertragslaufzeit, Eintrittsalter und Versicherungssumme.
Je früher Sie abschließen, desto besser. Denn dann profitieren Sie von günstigeren Beiträgen. Zudem sind Sie jung und fit. Die Gesundheitsprüfung zur Risikoeinschätzung ist dann ein Leichtes. Im günstigsten Fall erhalten Sie die normalen Konditionen. Sollten risikoerhöhende Faktoren ersichtlich sein, fällt ein Mehrbetrag an. Im schlimmsten Fall werden Sie sogar abgelehnt. Doch in jüngeren Jahren ist das nur in Ausnahmefällen zu befürchten.
Eine Risikolebensversicherung ist zur Absicherung im Ernstfall gedacht. Erleben Sie das Vertragsende, erlischt der Vertrag automatisch.
Fällt das abgesicherte Risiko, z. B. ein Baukredit, bereits vor Vertragsende weg, können Sie vorzeitig kündigen – und das sogar monatlich.
Vorläufiger Versicherungsschutz
Sobald wir Ihren schriftlichen Antrag erhalten haben, genießen Sie vorläufigen Versicherungsschutz: Schon während der Gesundheitsprüfung sind Sie versichert. Das gilt nur, wenn Ihr Hauptvertrag innerhalb von 2 Monaten beginnt. Dabei erhalten Sie Leistungen bis maximal 100.000 €.
Dynamik
Schützen Sie sich vor der Inflation. Mit einer Dynamik erhalten Sie die jährliche Beitrags- und Leistungsangleichung. Verzichten Sie dreimal in Folge auf die Angleichung, läuft der Vertrag bis zum Ablauf ohne Erhöhung weiter. Die Dynamik kann nach dreimaligem Verzicht nicht wieder eingeschlossen werden.
Nachversicherungsgarantie
Ihre Risikolebensversicherung passt sich Ihren Lebensumständen an. Deswegen kann der Versicherungsschutz bei folgenden Ereignissen ohne erneute Gesundheitsfragen auf Nachfrage erhöht werden:
- Heirat bzw. Eintragung einer Lebensgemeinschaft
- Geburt oder Adoption eines Kindes
- Erwerb einer Immobilie
- Nicht-Selbstständige: Dauerhafte Gehaltserhöhung um mindestens 10 % gegenüber den Durchschnitts-Bruttogrundgehältern der letzten 24 Monate
Der Versicherungsschutz pro Ereignis kann maximal bis zu 25.000 € erhöht werden. Bei mehreren Ereignissen maximal bis zu 50.000 € innerhalb von 5 Jahren.
Die Nachversicherungsgarantie kann bis zu 6 Monate nach dem entsprechenden Ereignis in Anspruch genommen werden, jedoch nicht während der letzten 5 Vertragsjahre.
Nachversicherungsgarantie-Extra
Die Nachversicherungsgarantie-Extra schließt noch mehr Lebensereignisse ein:
- Tod des Ehepartners der versicherten Person
- Erstmaliger Berufseinstieg der versicherten Person nach Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiums
- Erstmalige Einkommensüberschreitung der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung der versicherten Person
- Ende der Versicherungspflicht in einem berufsständischen Versorgungswerk Wechsel der versicherten Person in die berufliche Selbstständigkeit als Hauptberuf
Die Nachversicherungsgarantie-Extra endet automatisch spätestens 5 Jahre vor Ende der Vertragslaufzeit.
In den ersten 5 Jahren ist die Anpassung der Versicherungssumme über die Nachversicherungsgarantie-Extra jederzeit möglich. Danach jeweils zu jedem 5. Jahrestag oder zu den genannten Ereignissen.
Verlängerungsgarantie
Mit der Verlängerungsgarantie kann die Laufzeit der Versicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung um bis zu 15 Jahre verlängert werden. Maximal ist jedoch eine Verdopplung der ursprünglichen Vertragsdauer möglich. Das Höchst-Endalter von 75 Jahren und die Höchst-Vertragsdauer von 40 Jahren müssen ebenfalls eingehalten werden.
Ereignisse, die eine Verlängerung ermöglichen: siehe Nachversicherungsgarantie-Extra.
Nachmeldung Raucher/Nichtraucher
Wir belohnen eine gesunde Lebensweise. Wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate keine Zigarette oder Ähnliches geraucht haben, stufen wir Sie im günstigeren Nichtrauchertarif ein. Sollten Sie sich entscheiden, künftig zu rauchen, teilen Sie uns dies unverzüglich in Textform mit. Nur dann genießen Sie den vollen Versicherungsschutz. Wenn Sie es nach langjährigem Rauchen schaffen aufzuhören, melden Sie sich bei uns. Dann überprüfen wir, ob wir Ihren Tarif optimieren können.
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