So funktioniert die Berechnung des Spitzensteuersatzes
Der Spitzensteuersatz liegt im Jahr 2024 bei 42 %. Er fällt für eine Einzelperson bei einem Jahreseinkommen zwischen 66.761 € und 277.825 € an. Für ein Ehepaar bzw. Lebenspartner, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, gelten die doppelten Summen.
Nur das Einkommen, das in diesem Bereich liegt, wird mit 42 % versteuert. Für den darunterliegenden Betrag des Einkommens gelten die dafür vorgesehenen Steuersätze. Das bedeutet auch, dass Sie für die ersten 11.604 € keinerlei Einkommensteuer zahlen.
In diesem Zusammenhang wird häufig vom Durchschnittssteuersatz gesprochen. Damit ist Ihr persönlicher Steuersatz gemeint, den Sie im Durchschnitt auf Ihr Einkommen zahlen.
Für die Berechnung der zu zahlenden Steuern werden zuerst sämtliche Freibeträge angerechnet. Dazu gehören z. B.:
- Werbungskosten
- Sonderausgaben
- Vorsorgeaufwendungen
Der Steuersatz wird also nicht auf das gesamte Einkommen angewendet. Nur der Betrag, der über die Freibeträge hinausgeht, wird versteuert.
Wie viele Menschen zahlen den Spitzensteuersatz in Deutschland?
Laut aktuellen Schätzungen zahlen in Deutschland rund 4 Mio. Menschen den Spitzensteuersatz. Das sind knapp 6 % aller Steuerpflichtigen in Deutschland. Die Zahl derer, die den Spitzensteuersatz zahlen, steigt seit Jahren kontinuierlich an.
Was ist die Reichensteuer?
Der Höchststeuersatz wurde mit dem Steueränderungsgesetz 2007 eingeführt. Umgangssprachlich wird er auch Reichensteuer genannt.
Für Einzelpersonen mit einem höheren Jahreseinkommen als 277.826 € bzw. gemeinsam veranlagte Paare, die mehr als 555.652 € verdienen, gilt der Höchststeuersatz von 45 %. Übersteigt Ihr Einkommen diese Summen, zahlen Sie also auf die darüber liegenden Beträge 45 % Steuern.