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Spitzensteuersatz

Das zahlen Besserverdiener

Wer mehr verdient, muss auch einen höheren Anteil des Einkommens versteuern. Den Spitzensteuersatz zahlen derzeit fast 4 Mio. Menschen.

Die 3 Sparschweine stehen für die verschiedenen Steuersätze.

Steuern aus dem Einkommen an den Staat abzuführen, ist in Deutschland Pflicht. Der Steuersatz richtet sich dabei nach der Höhe des Einkommens. Je mehr Sie verdienen, desto höher ist auch der Steuersatz. Liegt Ihr jährliches Einkommen über 62.809 €, wird der Spitzensteuersatz fällig. In diesem Artikel erfahren Sie alle Details und Regelungen zum Spitzensteuersatz.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Der Spitzensteuersatz liegt in Deutschland bei 42 % (Stand 2024).
  • Einzelpersonen zahlen den Spitzensteuersatz ab einem Jahreseinkommen von 66.761 €. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren oder Lebenspartnern gilt die doppelte Summe.
  • Aktuell zahlen in Deutschland rund 4 Mio. Menschen den Spitzensteuersatz.
  • Der Höchststeuersatz liegt bei 45 %. Dieser wird fällig, wenn Sie jährlich mehr als 277.826 € verdienen.

Wie hoch sind die Steuersätze in Deutschland generell?

Die Steuersätze in Deutschland liegen seit 2009 zwischen 14 % und 45 %.
Für 2024 gilt der Grundfreibetrag von 11.604 €. Das bedeutet, dass Sie keine Einkommensteuer zahlen, wenn Sie pro Jahr nicht mehr als 11.604 € verdienen. Ab einem Jahreseinkommen von 10.909 € sind Sie steuerpflichtig. Das Einkommen, das über den Grundfreibetrag hinausgeht, muss versteuert werden. Je mehr Sie verdienen, desto höher ist der Steuersatz.
Haben Sie ein besonders hohes Einkommen von mehr als 277.826 € pro Jahr, schlägt der Höchststeuersatz mit 45 % zu Buche.

Gut zu wissen

Nur das zu versteuernde Einkommen wird für die Berechnung Ihres Steuersatzes herangezogen. Als Ehepaar können Sie sich steuerlich gemeinsam veranlagen lassen. Besonders bei unterschiedlichen Einkommenshöhen können Sie so möglicherweise Steuern sparen.

Sie müssen nicht Ihr gesamtes Einkommen versteuern. Das zu versteuernde Einkommen ist Ihr Bruttoarbeitslohn, von dem verschiedene Posten abgezogen werden. Dazu gehören z. B.  Kinderfreibeträge, Werbungskosten, Fahrtkosten zum Arbeitsplatz oder Ausgaben für die Altersvorsorge.  

In folgender Tabelle finden Sie einen Überblick über die Höhe der Einkommensteuer¹:

Steuersatz 2023 2024
Eingangssteuersatz (14 – 24 %) 10.909 € - 15.999 € 11.605 € - 17.005 €
Progressionsphase (24 – 42 %) 16.000 € - 62.809 € 17.006 € - 66.760 €
Spitzensteuersatz (42 %) 62.810 € - 277.825 € 66.761 € - 277.825 €
Höchststeuersatz (45 %) ab 277.826 € ab 277.826 €

So funktioniert die Berechnung des Spitzensteuersatzes

Der Spitzensteuersatz liegt im Jahr 2024 bei 42 %. Er fällt für eine Einzelperson bei einem Jahreseinkommen zwischen 66.761 € und 277.825 € an. Für ein Ehepaar bzw. Lebenspartner, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, gelten die doppelten Summen.
Nur das Einkommen, das in diesem Bereich liegt, wird mit 42 % versteuert. Für den darunterliegenden Betrag des Einkommens gelten die dafür vorgesehenen Steuersätze. Das bedeutet auch, dass Sie für die ersten 11.604 € keinerlei Einkommensteuer zahlen.

In diesem Zusammenhang wird häufig vom Durchschnittssteuersatz gesprochen. Damit ist Ihr persönlicher Steuersatz gemeint, den Sie im Durchschnitt auf Ihr Einkommen zahlen.

Für die Berechnung der zu zahlenden Steuern werden zuerst sämtliche Freibeträge angerechnet. Dazu gehören z. B.:

  • Werbungskosten
  • Sonderausgaben
  • Vorsorgeaufwendungen

Der Steuersatz wird also nicht auf das gesamte Einkommen angewendet. Nur der Betrag, der über die Freibeträge hinausgeht, wird versteuert.

Wie viele Menschen zahlen den Spitzensteuersatz in Deutschland?

Laut aktuellen Schätzungen zahlen in Deutschland rund 4 Mio. Menschen den Spitzensteuersatz. Das sind knapp 6 % aller Steuerpflichtigen in Deutschland. Die Zahl derer, die den Spitzensteuersatz zahlen, steigt seit Jahren kontinuierlich an.

Was ist die Reichensteuer?

Der Höchststeuersatz wurde mit dem Steueränderungsgesetz 2007 eingeführt. Umgangssprachlich wird er auch Reichensteuer genannt.
Für Einzelpersonen mit einem höheren Jahreseinkommen als 277.826 € bzw. gemeinsam veranlagte Paare, die mehr als 555.652 € verdienen, gilt der Höchststeuersatz von 45 %. Übersteigt Ihr Einkommen diese Summen, zahlen Sie also auf die darüber liegenden Beträge 45 % Steuern.

FAQ – Die häufigsten Fragen zum Spitzensteuersatz

Mit einem Jahreseinkommen von 1 Mio. € zahlen Sie den Höchststeuersatz.

In dieser Tabelle sehen Sie, welche Teile des Einkommens mit welchem Steuersatz versteuert werden:

Tarifzone Einkommensbereich Grenzsteuersatz
Nullzone 0 € - 11.604 € 0 %
Progressionszone 1 11.605 € - 17.005 € 14 % - 24 %
Progressionszone 2 17.006 € - 66.760 € 24 % - 42 %
Proportionalzone 1 66.761 € - 277.825 € 42 %
Proportionalzone 2 Ab 277.826 € 45 %

Vergleicht man den Spitzensteuersatz in Deutschland mit anderen Ländern, liegen die hier fälligen 42 % im unteren Mittelfeld. Die höchsten Steuersätze für Spitzenverdiener finden sich in Finnland (56,95 %), Dänemark (56 %) und Schweden (52,8 %)².
Auch in Österreich, Portugal und Belgien sind die Spitzensteuersätze höher als in Deutschland.

In Bulgarien und Rumänien zahlen Sie gerade mal 10 % Einkommensteuer. Der Steuersatz gilt auch für hohe Einkommen. In diesen beiden Ländern zahlen Besserverdiener innerhalb Europas die geringsten Steuern. Danach folgt Ungarn mit 15 %, Estland mit 20 % und Tschechien mit 22 %.

Typische Steueroasen finden sich in der Karibik. Auf den Bahamas, Bermudainseln oder Cayman Islands gibt es keine Einkommensteuer. Daher landen sie auch immer wieder in den Nachrichten, wenn Spitzenverdiener ihr Geld mithilfe dieser Steueroasen am Staat vorbeischmuggeln und so Steuern hinterziehen.

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Der Artikel ersetzt keine (Steuer-)Rechtsberatung durch einen Steuerberater.