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Ratgeber: Vermögenswirksame Leistungen

VL-Sparen erklärt

Mit vermögenswirksamen Leistungen können Sie gezielt Vermögen aufbauen. Ihr Arbeitgeber zahlt dafür monatlich in eine Sparanlage ein.

Es sind viele Geldscheine in einem Geldbeutel zu sehen.

Vermögenswirksame Leistungen (auch VL oder VwL genannt) sind zusätzliche Geldleistungen vom Arbeitgeber, die Sie für Ihren Vermögensaufbau nutzen können. Neben Ihrer Gehaltszahlung wird ein bestimmter Betrag in eine Sparanlage eingezahlt, z. B. einen Banksparplan, Bausparvertrag oder Fondssparplan.

Sie können vermögenswirksame Leistungen auch zur Tilgung einer laufenden Baufinanzierung einsetzen.

Die Höhe der VL variiert je nach Beschäftigungsverhältnis, Branche und Arbeitsvertrag und liegt zwischen 6,65 € und 40 € VwL monatlich.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Mit vermögenswirksamen Leistungen unterstützt Ihr Arbeitgeber Sie beim Aufbau eines Vermögens für persönliche Wünsche und Zukunftspläne.
  • VL können Sie in einen Banksparplan, Bausparvertrag oder einen Fondssparplan einzahlen. Alternativ verwenden Sie VL für die Tilgung eines Hauskredits.
  • Die Arbeitnehmersparzulage ist eine zusätzliche Förderung des Staates, die Sie bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze beantragen können.

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen (VL/VwL) wurden eingeführt, um Arbeitnehmern mit geringerem Einkommen zu ermöglichen, eigenes Vermögen aufzubauen.

Vermögenswirksame Leistungen sind im deutschen Vermögensbildungsgesetz verankert und beschreiben Geldleistungen, die vielen Arbeitnehmern zustehen. Bei tarifgebundenen Unternehmen regelt der Tarifvertrag die Höhe der VL. Auch die Anlageform kann tarifvertraglich vorgegeben werden. Ansonsten wählen Arbeitnehmer die Anlageform zum VL-Sparen selbst.

Arbeitnehmersparzulage: Staatlicher Bonus für VL-Sparer

Zusätzlich zu den vermögenswirksamen Leistungen können Sie möglicherweise eine jährliche Bonuszahlung vom Staat erhalten: die Arbeitnehmersparzulage. Die Zulage beantragen Sie jährlich zusammen mit der Einkommenssteuererklärung. Für die Höhe dieser Förderung gelten Einkommensgrenzen. Maßgeblich ist Ihr zu versteuerndes Einkommen, das Sie Ihrem Steuerbescheid entnehmen.

Anlageform Maximal zu versteuerndes Einkommen
(ledig / verheiratet)
Maximal geförderte Einzahlung pro Jahr
(ledig / verheiratet)
Maximale staatliche Förderung pro Jahr
(ledig / verheiratet)
Bausparen
/ Tilgung Baukredit
40.000 € / 80.000 € 470 € / 940 € 43 € / 86 €
Fondsparen 40.000 € / 80.000 € 400 € / 800 € 80 € / 160 €
Banksparen - - keine staatliche Förderung

 

Was passiert nach 7 Jahren mit dem VL-Vertrag?

Ein VL-Vertrag hat i. d. R. eine Laufzeit von 7 Jahren. 6 Jahre lang wird angespart, im 7. Jahr ruht der Vertrag. Danach entscheiden Sie selbst, ob Sie weitersparen oder den Vertrag auszahlen lassen. Sie können ihn aber auch schon vor Ablauf dieser Zeit kündigen. Dann kann allerdings die Arbeitnehmersparzulage wegfallen – und Sie müssen evtl. mit zusätzlichen Kosten oder einer geringeren Rendite rechnen.

Vermögenswirksame Leistungen: 5 Schritte

Darauf kommt es beim Planen und Beantragen von VwL an:

  1. Höhe festlegen: Die Höhe des VL-Betrags ist abhängig von Ihrem Anstellungsverhältnis, der Branche, der Anzahl Ihrer Arbeitsstunden und Ihrem Arbeitsvertrag. Daher ist es sinnvoll, einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag, die Betriebsvereinbarung oder den geltenden Tarifvertrag zu werfen. Alternativ fragen Sie direkt bei Ihrem Arbeitgeber nach. I. d. R. sagt dieser Ihnen bis zu 40 € VL zu. Sie können die Beiträge Ihres eigenen Gehaltes selbst erhöhen.
  2. Anlageform festlegen: Nicht alle Arbeitnehmer können die Anlageform für ihre vermögenswirksamen Leistungen frei wählen. Manche Tarifverträge geben vor, in welcher Form VwL anzulegen sind. Haben Sie die freie Wahl, informieren Sie sich über die verschiedenen Anlageformen und legen Ihre Ziele fest: Möchten Sie Geld für Ihre Altersvorsorge oder eine Immobilie ansparen? Oder lieber in Fonds oder ETFs investieren?
  3. VL-Sparvertrag abschließen: Einen formellen Antrag auf vermögenswirksame Leistungen müssen Sie nicht stellen. Sprechen Sie Ihren Vorgesetzten auf Ihre Pläne an – dieser wird sich darum kümmern oder Ihnen den richtigen Ansprechpartner nennen. Für die Überweisung der VwL benötigen Sie einen Sparvertrag. Diesen schließen Sie meist selbst ab. Wählen Sie hierzu ein Anlageinstitut Ihres Vertrauens.
  4. Arbeitgeber informieren: Wenn dies noch nicht geschehen ist, setzen Sie Ihren Arbeitgeber darüber in Kenntnis, dass Sie einen Sparvertrag für vermögenswirksame Leistungen abgeschlossen haben und dieser nun für die Einzahlung der monatlichen VL-Beträge bereit ist.
  5. Vermögen ansparen: Nun ist alles in Gang gesetzt und Sie beginnen, Vermögen anzusparen. I. d. R. werden vermögenswirksame Leistungen mind. über einen Zeitraum von 7 Jahren angelegt.

ETF, Bausparvertrag & Co.: Welche Möglichkeiten gibt es, vermögenswirksame Leistungen anzulegen?

Banksparplan: Hier wird monatlich ein festgelegter Betrag eingezahlt und zu einem fixen oder variablen Zinssatz verzinst, um mit der Zeit eine größere Summe anzusparen. Im Vergleich zum Fondssparen ist die Anlage sehr risikoarm und eignet sich daher für sicherheitsorientierte Anleger.

Bausparvertrag: Der Bausparvertrag  vereint sowohl einen Sparplan als auch ein Darlehen für die Finanzierung einer Immobilie. In der Ansparphase zahlen Sie einen Teil, meist 40 – 50 %, der Bausparsumme ein. Wenn die vereinbarte Summe und die Mindestspardauer erreicht sind, können Sie über die angesparte Summe und das vereinbarte Darlehen verfügen. Damit beginnt die Darlehens- und Tilgungsphase. Mit einem Bausparvertrag sichern Sie sich gegen steigende Zinsen ab, denn der Bausparvertrag sichert Ihnen Konditionen für ein Darlehen zu – unabhängig von der zukünftigen Zinsentwicklung. Dafür ist die Verzinsung während der Ansparphase recht gering.

Fondssparplan: Verschiedene Anleger legen dabei Geld in Fonds  an, um durch professionelles Fondsmanagement möglichst gewinnbringend in Aktien, Anleihen oder Immobilien zu investieren. Sie haben Chance auf hohe Renditen, nehmen dafür aber auch erhöhte Risiken auf Grund von Kursschwankungen in Kauf.

Baukredit tilgen: Falls Sie einen Baukredit laufen haben, können Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen auf das Darlehenskonto überweisen lassen. Das lohnt sich besonders, da der Zins Ihres Darlehens häufig höher ist als die Rendite, die Sie erzielen könnten.
Darüber hinaus können vermögenswirksame Leistungen auch in Lebensversicherungen  oder Rentenversicherungen  angelegt werden.

VL-Sparen: Vor- und Nachteile

Vorteile:

  • Flexibilität der Anlageform: Egal, welches Sparziel Sie anstreben – es gibt für so gut wie jedes Ziel die passende Anlageform. Wenn keine tariflichen Vorgaben bestehen, haben Sie die freie Auswahl, wie Sie Ihre vermögenswirksame Leistung anlegen.
  • Günstigere Konditionen beim Bausparvertrag: Die Zinsen für das Darlehen können niedriger sein als bei anderen Krediten.
  • Vermögensaufbau auch ohne eigene Sparleistung: Da vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber gezahlt werden, müssen Sie für den Vermögensaufbau nicht unbedingt selbst in die Tasche greifen.
  • Staatliche Förderung: Bei niedrigerem Einkommen gibt es mit VwL die Möglichkeit, zusätzlich staatliche Förderung zu beantragen: die Arbeitnehmersparzulage.
  • Einstieg in Wertpapiere: Vermögenswirksamen Leistungen bieten einen Anreiz, in die Welt der Aktien, Anleihen, Fonds und ETFs einzusteigen.
     

Nachteile:

  • Steuerpflicht: Die Zahlung vermögenswirksamer Leistungen durch den Arbeitgeber ist steuer- und sozialabgabenpflichtig. Der Betrag der VL wird in der Gehaltsabrechnung zum Bruttogehalt dazugerechnet. Wie bei jeder Geldanlage sind Zinsen oder Kursgewinne, die durch die Anlage vermögenswirksamer Leistungen entstehen, ebenfalls steuerpflichtig.
  • Wertschwankungen bei Anlage in z. B. Aktien: Aktien, Anleihen, Fonds u. ä. unterliegen Wertschwankungen. Es kann bei Realisierung auch zu Verlusten kommen.
  • Verfall des Anspruchs auf vermögenswirksame Leistungen bei Kündigung: Ihr Anspruch auf VL verfällt, sobald Ihr Arbeitsverhältnis beendet wird. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob der Vertrag ruht, ausgezahlt werden kann oder ob Sie den Vertrag auf einen neuen Arbeitgeber übertragen dürfen.
  • Kosten für Sparverträge: Auch bei Sparverträgen für vermögenswirksame Leistungen haben Sie mögliche anfallende Kosten zu übernehmen. Diese können Ihre Rendite mindern.

FAQ: Beliebte Fragen zu vermögenswirksamen Leistungen

Ob eine Verpflichtung des Arbeitgebers besteht, vermögenswirksame Leistungen zu zahlen, ist im Arbeits- bzw. Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt. Generell ist die Zahlung von VwL freiwillig. Sie kann aber vertraglich vereinbart werden und somit verpflichtend sein.

In einigen Berufen gibt es einen garantierten Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen, etwa für Angestellte im öffentlichen Dienst.

Die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen liegt zwischen 6,65 € und 40 € monatlich. Der genaue Betrag variiert je nach Anstellungsverhältnis, Branche, Anzahl der Arbeitsstunden und Arbeitsvertrag. Angestellte von Banken und Versicherungen haben gute Chancen auf höhere VL, während der Betrag im öffentlichen Dienst im Durchschnitt niedriger ausfällt.

Vermögenswirksame Leistungen lohnen sich für jedermann. Natürlich kommt es darauf an, wie Sie diese anlegen. Nicht jede Anlageform ist für jeden Haushalt sinnvoll. Wenn Sie als Arbeitnehmer einen Anspruch auf VwL haben, lassen Sie sich diesen nicht entgehen. Auch bei niedrigerem Einkommen profitieren Sie.

Theoretisch kann die Grenze von 40 € VL überschritten werden. Tatsächlich gibt es keine festgelegte Obergrenze. Solange Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Bankinstitut sich einig sind, können diese sich auf jede Summe einigen. In der Praxis werden 40 € aber selten überschritten. Je nach Anlage und persönlichem Einkommen erhalten Sie eine Arbeitnehmersparzulage. Wenn Ihre VL-Einzahlungen 40 € überschreiten, erhalten Sie keine staatliche Förderung.

Die gängigsten Möglichkeiten der Anlage von vermögenswirksamen Leistungen sind der Banksparplan, der Fondssparplan, der Bausparvertrag und die Baukredittilgung. Zusätzlich profitieren Sie je nach Einkommensgrenze von der Arbeitnehmersparzulage.

Fällt die Zahlung der VwL durch den Arbeitgeber nur gering aus, kann es sein, dass Sie selbst zuzahlen müssen: Bei einigen VL-Verträgen gilt ein Mindestsparbetrag. Zusätzlich können Vertragsgebühren anfallen. Prüfen Sie außerdem, ob Sie die Arbeitnehmersparzulage erhalten. Berücksichtigen Sie das bei der Berechnung.

Die Zahlung vermögenswirksamer Leistungen durch den Arbeitgeber ist steuer- und sozialabgabenpflichtig. Der Betrag der VL wird in der Gehaltsabrechnung zum Bruttogehalt dazugerechnet. Wie bei jeder Geldanlage sind Zinsen oder Kursgewinne auch beim VL-Sparen steuerpflichtig. Dies ist im Einkommenssteuergesetz geregelt. Über Ihre Einkommenssteuererklärung beantragen Sie die Arbeitnehmersparzulage. Diese ist im Gegensatz zur VL des Arbeitgebers steuer- und sozialabgabenfrei.

Vermögenswirksame Leistungen werden nicht von Ihrem Gehalt abgezogen. Es handelt sich um eine zusätzliche Zahlung des Arbeitgebers, die direkt in die VL-Sparanlage fließt. Dennoch sind die Zahlung der VL sowie der Abzug von Steuern und Sozialabgaben für diesen Betrag auf Ihrer Gehaltsabrechnung zu finden.

Vermögenswirksame Leistungen können Sie nicht selbst in den VL-Sparvertrag einzahlen. Ihr Arbeitgeber muss den Betrag direkt überweisen. Wenn Sie erst kürzlich VwL beantragt haben, benötigt Ihr Arbeitgeber eine Bestätigung über Ihren abgeschlossenen VL-Vertrag. Wenn Sie den Sparbetrag aus eigener Tasche aufstocken möchten, überweist der Arbeitgeber Ihren zusätzlichen Beitrag direkt. Diese Summe wird dann von Ihrem Gehalt abgezogen.

Während der Elternzeit muss der Arbeitnehmer nicht arbeiten, dafür muss der Arbeitgeber auch keine Leistungen, die zum Arbeitsentgelt zählen, erbringen. D. h., Sie erhalten weder Gehalt noch vermögenswirksame Leistungen während der Elternzeit. Evtl. können Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass Sie selbst für die Fortführung der monatlichen Zahlungen aufkommen.

Bei einer Kündigung oder einem Wechsel des Arbeitgebers bleiben die bereits angesparten VL-Beträge erhalten. Zahlt der neue Arbeitgeber ebenfalls VwL, kann die bisherige Anlage möglicherweise weitergeführt werden.

VL-Verträge haben i. d. R. eine Mindestlaufzeit von 7 Jahren. Nachdem 6 Jahre lang VwL eingezahlt wurden, muss der Vertrag für ein Jahr ruhen. Danach können Sie sich die angesparte Summe auszahlen lassen. Eine vorzeitige Kündigung ist möglich, allerdings oft mit finanziellen Nachteilen verbunden. So können z. B. Vorfälligkeitsgebühren anfallen und die staatliche Förderung wegfallen.

Nutzen Sie die VwL Ihres Arbeitgebers bis zur Rente. Möchten Sie Ihren VL-Vertrag nach Renteneintritt noch nicht kündigen, können Sie diesen weiterführen und die Einzahlungen selbst übernehmen. Meist besteht die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen.

Je nach Arbeitgeber können vermögenswirksame Leistungen auch in eine betriebliche Altersversorgung fließen. Die betriebliche Altersversorgung ist eine mögliche Anlageform für VwL.

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