Ob eine Verpflichtung des Arbeitgebers besteht, vermögenswirksame Leistungen zu zahlen, ist im Arbeits- bzw. Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt. Generell ist die Zahlung von VwL freiwillig. Sie kann aber vertraglich vereinbart werden und somit verpflichtend sein.
In einigen Berufen gibt es einen garantierten Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen, etwa für Angestellte im öffentlichen Dienst.