Haftpflichtversicherung für Flüchtlinge: Was deckt sie ab?
Grundsätzlich sind Sie gesetzlich verpflichtet, für alle Schäden aufzukommen, die Sie anderen zufügen. Z. B., wenn Sie das Smartphone eines Freundes fallen lassen und es kaputt geht. Wenn Menschen zu Schaden kommen, können sogar Schäden in Millionenhöhe entstehen, für die Sie in unbegrenzter Höhe haften. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für alle Unfälle, die im Alltag geschehen. Ausgenommen sind Arbeitsunfälle und vorsätzlich herbeigeführte Schäden. Folgende Schäden deckt die Haftpflichtversicherung ab:
- Personenschäden: bei körperlichen und psychischen Verletzungen am Menschen
- Sachschäden: bei Defekt oder Wertminderung von Gegenständen
- Vermögensschäden: bei finanzieller Benachteiligung (z. B. durch Berufsunfähigkeit nach einem Unfall)
Obwohl die Privathaftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, ist sie als freiwilliger Schutz sehr wichtig und weit verbreitet. Übrigens: In einer Familienhaftpflichtversicherung können Sie Ihren Partner und Ihre Kinder direkt mitversichern, sodass Schäden, die Ihre Familienmitglieder versehentlichen verursachen, automatisch mitabgedeckt sind.