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Das E-Rezept

Digitale Lösungen im Gesundheitssystem

Schritt für Schritt wird das deutsche Gesundheitssystem in die digitale Welt überführt. Seit 2024 ersetzt das E-Rezept die rosafarbene Papierversion.

Apotheker und Apothekerin betrachten ein Medikament aus einer Medikamentenschublade.

Seit 2024 ist das E-Rezept Standard bei verschreibungspflichtigen Medikamenten. Damit macht das deutsche Gesundheitswesen einen großen Schritt bei der Digitalisierung. Hier erfahren Sie, wie das elektronische Rezept funktioniert, welche Rolle die E-Rezept-App spielt und welche Vor- und Nachteile es gibt.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Seit Anfang 2024 erhalten gesetzlich Versicherte das Rezept für ein verschreibungspflichtiges Medikament nur noch in elektronischer Form.
  • Vorteile und Zusatzfunktionen bietet die E-Rezept-App, mit der Patienten ihre Rezepte einsehen und an Apotheken versenden können.
  • Die Einlösung ist ohne Smartphone möglich: Auf Wunsch bekommen Patienten in der Arztpraxis einen Rezeptcode in Papierform.

Was ist ein E-Rezept?

E-Rezept ist der umgangssprachliche Begriff für „elektronische Verordnung“. Damit gemeint sind digitale Rezepte, die gesetzlich Versicherte seit 2024 statt der bisher üblichen Papierrezepte erhalten. Das steckt dahinter:

  • Das E-Rezept kommt bislang hauptsächlich für verschreibungspflichtige Medikamente zum Einsatz – seit 2024 verpflichtend.
  • Es ist Teil der Digitalisierungsstrategie des Bundesgesundheitsministeriums. Genauer gesagt ist das E-Rezept die erste medizinische Pflichtanwendung im deutschen Gesundheitsnetz. Geplant ist, die elektronische Form schrittweise auszuweiten und unter anderem auch für Privatrezepte flächendeckend einzuführen.
  • Das E-Rezept ist eine der wichtigsten Anwendungen innerhalb der Telematik-Infrastruktur. Hinter diesem Begriff verbirgt sich die offizielle Plattform für alle Gesundheitsanwendungen in Deutschland.
  • Die Verpflichtung kam mit dem „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (kurz: Digital-Gesetz) zustande. Rechtliche Grundlagen finden sich im Fünften Buch des Sozialgesetzbuches.

Wie funktioniert das E-Rezept?

Wie auch bei klassischen Papierrezepten gibt der Arzt das E-Rezept zunächst in sein Praxisverwaltungssystem ein. Die Unterschrift erfolgt digital mit dem elektronischen Heilberufsausweis. So geht es weiter:

  • Das elektronische Rezept wird nun auf einem zentralen Server gespeichert, dem sogenannten E-Rezept-Fachdienst.
  • Anschließend erstellt eine Software einen Schlüssel, den E-Rezept-Token. Er dient als Zugangscode, mit dem Apotheken auf ein elektronisches Rezept zugreifen können.
  • Der Token wird automatisch auf der Gesundheitskarte gespeichert. Patienten können entscheiden, ob sie ihn zusätzlich als Papierausdruck oder über die E-Rezept-App erhalten möchten.
  • Karte, App und Ausdruck selbst enthalten keine Rezeptdaten, sondern erfüllen lediglich die Funktion eines Schlüssels. Die Einlösung funktioniert daher nur mit Verbindung zum Server.
  • Über den Token können Apotheken das digitale Rezept abrufen. Hierfür müssen sich Apotheker mit ihrem elektronischen Heilberufsausweis bei der Telematik-Infrastruktur anmelden – es kann also nicht jeder mit dem Token auf das E-Rezept zugreifen.

Wie kann ich das E-Rezept einlösen?

Es gibt 3 Möglichkeiten, wenn Sie ein elektronisches Rezept einlösen möchten:

  1. Elektronische Gesundheitskarte: Der Zugang zum E-Rezept ist auf der Gesundheitskarte gespeichert. Die Apotheke liest Ihre Karte ein und erhält dadurch den Zugang zum Server. So kann sie alle nicht eingelösten Rezepte abrufen. Als Patient müssen Sie nichts weiter tun.
  2. E-Rezept-App: Wenn Sie die App heruntergeladen haben, erhalten Sie den Token auf Ihr Smartphone. Sie können Ihr E-Rezept einlösen, indem Sie den Token in der Apotheke einscannen lassen oder ihn digital einer Apotheke zuweisen.
  3. Papierausdruck: Wahlweise erhalten Sie in der Praxis einen Papierausdruck. Darauf befindet sich allerdings nicht das Rezept, sondern lediglich ein QR-Code für jedes verschriebene Medikament. Diesen scannt der Apotheker und erhält so Zugriff auf das E-Rezept. Zusätzlich finden Sie auf dem Ausdruck Angaben zu den Medikamenten und zur Dosierung.

Wer stellt das E-Rezept aus?

Das E-Rezept bekommen Sie wie auch die Papierversion weiterhin von Ihrem Arzt. Folgende Ärzte stellen digitale Rezepte aus:

  • Allgemeinmediziner/Hausärzte
  • Fachärzte
  • Zahnärzte
  • Psychotherapeuten

Sie erhalten das E-Rezept sowohl in Arztpraxen als auch in Krankenhäusern.

Welche Rezepte bekomme ich als E-Rezept?

Aktuell bekommen Sie hauptsächlich Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente (ehemals rosa) als digitales Rezept. Weiterhin in Papierform bekommen Sie:

  • Rezepte für Selbstzahler (blau)
  • Rezepte für nicht verschreibungspflichtige Medikamente (grün)
  • Rezepte für Heil- und Hilfsmittel sowie für häusliche Krankenpflege
  • Rezepte für Betäubungsmittel
  • T-Rezepte

Für die Zukunft ist geplant, auch diese Rezepte und Überweisungen als digitale Variante umzusetzen. So soll für Betäubungsmittel ab Juli 2025 die elektronische Form möglich sein. Heilmittel können Sie voraussichtlich ab Januar 2027 und Hilfsmittel ab Juli 2027 als E-Rezept erhalten.

Hinweis:

Teilweise können gesetzlich Versicherte auch blaue und grüne Rezepte bereits als E-Rezept erhalten. Voraussetzung ist, dass das Praxisverwaltungssystem die Ausstellung dieser Rezepte in elektronischer Form ermöglicht.

Brauche ich eine E-Rezept-App?

Die E-Rezept-App ist nicht verpflichtend. Sie können Ihr E-Rezept auch auf anderem Wege einlösen (über die Gesundheitskarte oder einen ausgedruckten QR-Code). Allerdings ist der Gebrauch der App vorgesehen, da Sie die meisten Vorteile des E-Rezepts ohne sie nicht nutzen können.

Welche App brauche ich für das E-Rezept?

Für das digitale Rezept brauchen Sie die App „Das E-Rezept“ der Gematik. Sie darf als einzige App auf den E-Rezept-Fachdienst zugreifen und elektronische Rezepte abrufen.

Info:

Die Gematik (Gesellschaft für Telematik) ist als GmbH für alle digitalen Verfahren im deutschen Gesundheitssystem zuständig. Sie gehört mehrheitlich dem Bundesministerium für Gesundheit.

Die App ist kostenlos bei Google Play, im App Store oder in der AppGallery erhältlich. Beachten Sie, dass für die App ein aktuelles Betriebssystem erforderlich ist. Welche Betriebssysteme aktuell unterstützt werden, erfahren Sie auf der Internetseite der Gematik.

Stethoskop und Tablet liegen auf einem Schreibtisch einer Arztpraxis.

Wie kommt das E-Rezept auf das Handy?

Um E-Rezepte über die App abzurufen und einzulösen, müssen Sie zunächst die App erstmals aktivieren. Hierfür brauchen Sie üblicherweise eine PIN-Nummer und Ihre Gesundheitskarte, die ebenso wie Ihr Smartphone über eine Kontaktlos-Funktion verfügen muss. Die PIN erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

Info:

Seit Dezember 2019 sind alle ausgegebenen Gesundheitskarten NFC-fähig (Near Field Communication) und können somit kontaktlos mit dem Smartphone verbunden werden. Eine NFC-fähige Karte ist durch das Symbol für drahtlose Übertragung und/oder eine sechsstellige Nummer unter dem schwarz-rot-goldenen Balken gekennzeichnet.

Alternativ können Sie sich mit Ihrer GesundheitsID in der E-Rezept-App anmelden. Die GesundheitsID erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer Krankenkasse. Zusätzlich benötigen Sie die Versicherungs-App Ihrer Krankenkasse.

Nach erfolgter Aktivierung erhalten Sie E-Rezepte digital in die App oder Sie scannen den Rezeptcode auf dem Ausdruck.

Wie funktioniert das Einlösen über die E-Rezept-App?

Wenn Sie über die App Ihr E-Rezept einlösen möchten, haben Sie 2 Möglichkeiten:

  • Sie rufen den digitalen Rezeptcode auf und lassen ihn in der Apotheke scannen.
  • Sie senden das Rezept digital an die Apotheke und holen es später ab bzw. lassen es sich liefern. Hier können Sie zwischen Apotheken in der Nähe und Versandapotheken wählen.

Das E-Rezept funktioniert in der App und beim Ausdruck über QR-Codes: Jedes Medikament bekommt einen eigenen Code, sodass Sie Medikamente auch einzeln erhalten. Zusätzlich gibt es einen Sammelcode, mit dem Sie das ganze Rezept auf einmal einlösen können.

Hinweis:

Sie müssen nicht angemeldet sein, um ein digitales Rezept einzulösen. Nach erstmaliger Aktivierung können Sie auch ohne Anmeldung den QR-Code auf dem Ausdruck scannen und zum Einlösen der Apotheke vorzeigen. Weitere Funktionen der App können Sie ohne Anmeldung allerdings nicht nutzen.

Darüber hinaus ist es möglich, über die Familienfunktion auch die E-Rezepte von Angehörigen zu verwalten.

Ist das elektronische Rezept Pflicht?

Arztpraxen sind verpflichtet, die nötige Software zu installieren und Kassenrezepte nur noch in digitaler Form auszustellen. Das Sozialgesetzbuch sieht Sanktionen vor für den Fall, dass Ärzte keine E-Rezepte ausstellen wollen oder können: Seit Mai 2024 erfolgt eine Kürzung um 1 % bei der Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen (§ 360, 17 SGB V).

E-Rezept: Ab wann ist es Pflicht?

Für gesetzlich Versicherte ist das E-Rezept bei verschreibungspflichtigen Medikamenten bereits seit 2024 Pflicht. Für die stufenweise Digitalisierung des Gesundheitswesens sind weitere Termine vorgesehen:

  • ab Januar 2025: E-Rezepte für Betäubungsmittel
  • ab Juli 2026: E-Rezepte für häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege
  • ab Januar 2027: E-Rezepte für Heilmittel
  • ab Juli 2027: E-Rezepte für Hilfsmittel und medizinische Produkte

Kann ich das E-Rezept ablehnen?

Gesetzlich Versicherte haben seit 2024 nicht mehr die Wahl, ob sie ihr Rezept analog oder digital erhalten. Sie können das E-Rezept nicht ablehnen.

Info:

Weder Arztpraxis noch Krankenkasse benötigt Ihre Zustimmung zum E-Rezept. Denn § 360 im fünften Buch des Sozialgesetzbuches schreibt das E-Rezept gesetzlich vor. Damit ist die Einwilligung des Patienten nicht erforderlich.

E-Rezept: Ausnahmen

Nur in wenigen Situationen sind weiterhin Papierrezepte erlaubt:

  • bei Hausbesuchen
  • für Patienten, die im Ausland versichert sind
  • bei technischen Problemen
  • wenn bei einem Ersatzverfahren (bei nicht lesbarer oder fehlender Gesundheitskarte) die Versichertennummer nicht bekannt ist
  • wenn der Arzt (noch) nicht über einen aktivierten elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) verfügt (erforderlich für die elektronische Unterschrift auf dem E-Rezept)

Vor- und Nachteile vom E-Rezept

Die digitale Form von Medikamentenverordnungen bietet für Patienten und Ärzte zahlreiche Vorteile, aber auch Nachteile. Eine Übersicht:

E-Rezept: Vorteile

  • Anders als ein Papierrezept können E-Rezepte nicht verloren gehen oder beschädigt werden.
  • Über die App können Sie Ihr elektronisches Rezept online einlösen, ohne die Apotheke selbst aufsuchen zu müssen. Bei einer Apotheke mit Lieferdienst oder einer Versandapotheke erhalten Sie die Medikamente, ohne das Haus zu verlassen.
  • Folgerezepte können Sie ohne einen Besuch in der Arztpraxis online erhalten.
  • Es ist möglich, Rezepte im Rahmen einer Videosprechstunde zu erhalten.
  • Das E-Rezept gilt als fälschungssicher, da jedes Rezept mit der elektronischen Signatur des Arztes versehen wird.
     

E-Rezept: Nachteile

  • Die meisten Vorteile des E-Rezepts sind ausschließlich in Zusammenhang mit der App nutzbar.
  • Die Anwendung erfordert flächendeckend eine stabile Internetverbindung.
  • Wenn die elektronische Gesundheitskarte gestohlen wird, können die Diebe mit der Karte die Rezepte in der Apotheke ohne PIN-Nummer einlösen.
  • Angst vor Datenmissbrauch: Patienten können nicht selbst überprüfen, ob und wie die Daten in der Telematik-Infrastruktur geschützt werden.
  • Bei einem Serverausfall oder einer anderweitigen Störung des Internets können E-Rezepte weder erstellt noch eingelöst werden.

Kann der Arzt sehen, ob ich das E-Rezept eingelöst habe?

Laut Gematik können Ärzte nicht sehen, ob und wann Sie Ihr E-Rezept einlösen. Nach Ausstellung haben Ärzte keinen Zugriff mehr auf das E-Rezept.

Hinweis:

Allerdings kann der Arzt nicht eingelöste Rezepte stornieren und neu ausstellen, etwa wenn sie Fehler enthalten. Voraussetzung ist, dass das entsprechende Rezept noch keiner Apotheke zugewiesen wurde.

Wird das E-Rezept auf der Gesundheitskarte gespeichert?

Das E-Rezept wird auf einem Server in der Telematik-Infrastruktur gespeichert. Es ist nicht auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert. Dort befindet sich lediglich ein Schlüssel, mit dem Apotheken und Patienten auf den Server zugreifen können.

E-Rezept und Datenschutz

Nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums bzw. der Gematik werden folgende Schritte unternommen, um Patientendaten zu sichern:

  • E-Rezepte werden verschlüsselt auf Servern der Telematik-Infrastruktur gespeichert. Laut Gematik befinden sich diese in einem gesicherten Rechenzentrum.
  • Zusätzlich ist die App separat gesichert, um das Risiko eines Datenmissbrauchs bei Handyverlust zu minimieren. Nutzer müssen sich bei jedem Einloggen mit der Gesundheitskarte oder biometrischen Merkmalen identifizieren.
  • Die Sicherheitsaspekte rund um Server und App werden regelmäßig von unabhängigen Gutachtern geprüft.
  • Die Daten werden 100 Tage nach Einlösung automatisch gelöscht. Nicht eingelöste Rezepte bleiben bis 10 Tage nach Ablauf der Gültigkeit (92 Tage nach Ausstellungsdatum) im System. Als Patient haben Sie über die App jederzeit die Möglichkeit, Ihre Daten selbstständig zu löschen.
  • Es gibt keine Forschungsfreigabe für Daten auf dem E-Rezept-Fachdienst.

Info:

Die Telematik-Infrastruktur ist von einigen Regeln der Datenschutz-Grundverordnung ausgenommen. Das betrifft insbesondere die Rechte auf Auskunft, Korrektur und Löschung von Daten – allerdings nur, weil der Betreiber selbst keinen Zugriff darauf hat und Daten daher nicht einsehen kann.

Wie bekomme ich ein Folgerezept?

Wenn Sie im selben Quartal ein E-Rezept als Folgerezept benötigen, können Sie dieses digital von Ihrer Praxis erhalten. Sie brauchen nicht persönlich in der Praxis zu erscheinen, sofern Sie das elektronische Rezept über die Gesundheitskarte oder die E-Rezept-App einlösen.

Hinweis:

Auch bei Folge-E-Rezepten muss die Gesundheitskarte einmal pro Quartal eingelesen werden. Benötigen Sie ein Folgerezept im neuen Quartal, müssen Sie trotz digitalem Rezept zum Einlesen die Praxis aufsuchen.

Zudem gibt es die Funktion der Mehrfachverordnung: Bei chronischen Erkrankungen können Ärzte für ein Medikament bis zu 4 Rezepte auf einmal ausstellen. So funktioniert es:

  • Insgesamt sind Mehrfachverordnungen maximal 1 Jahr gültig. Das quartalsweise Vorzeigen der Gesundheitskarte ist hier nicht erforderlich.
  • Jedes der Rezepte erhält eine eigene Einlösefrist, z. B. darf das erste ab Januar eingelöst werden, das zweite ab April usw.
  • Bei Bedarf kann der Arzt die Folgerezepte löschen und neu ausstellen, z. B. mit einer höheren oder niedrigeren Dosierung.
  • Sie können die Rezepte unabhängig voneinander in verschiedenen Apotheken einlösen.

Wann kommt das E-Rezept für Privatversicherte?

Für Privatrezepte kommt die elektronische Variante derzeit auf freiwilliger Basis zum Einsatz. Ob E-Rezepte für Privatversicherte möglich sind, hängt von der Krankenversicherung ab: Diese kann selbst entscheiden, ob sie am E-Rezept teilnimmt.

Wenn Ihre Krankenversicherung das E-Rezept unterstützt, können Sie Rezepte über die App oder per Ausdruck einlösen. Für die Anmeldung in der E-Rezept-App brauchen Sie zusätzlich die individuelle App Ihrer Krankenversicherung. Zudem benötigen Sie eine GesundheitsID, die Sie von der Versicherung erhalten.

Wie funktioniert das E-Rezept mit der Beihilfe?

Beihilfeberechtigte Personen können sich auch bei E-Rezepten die Arzneimittelkosten erstatten lassen. Allerdings ist die Beihilfe nicht an die Telematik-Infrastruktur angebunden. Daher müssen Sie Kostenbelege als Papierausdruck mit Beihilfeantrag oder als digitales Dokument in der App der Beihilfe einreichen.

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