Wird beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr ein Mensch verletzt oder eine Sache beschädigt, haftet nach § 7 Straßenverkehrsgesetz der Halter des Fahrzeugs. Deshalb besteht eine Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge, wenn sie für den Straßenverkehr zugelassen werden. Diese Pflicht gilt übrigens bereits dann, wenn das Fahrzeug auf öffentlichem Grund steht.
Mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist die gesetzliche Mindestanforderung erfüllt. Diese leistet also für Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug einem Dritten zufügen.
Welche Schäden werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt?
- Personenschäden (z. B. Heilungskosten oder Rentenzahlungen bei Invalidität)
- Sachschäden (z. B. Reparaturkosten an anderen Fahrzeugen oder Leitplanken)
- Vermögensschäden (z. B. Wertverlust des Fahrzeugs)
- Immaterielle Schäden (z. B. Schmerzensgeld)
- Ansprüche aus der Betriebsgefahr (durch verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung. Beispiel: Ein technischer Defekt löst bei einem parkenden Fahrzeug einen Brand aus, der auf andere parkende Fahrzeuge übergreift.)
Wer sich darüber hinaus für weitere Risiken absichern möchte, kann das Leistungsspektrum der Autoversicherung mit einer Teilkaskoversicherung oder einer Vollkaskoversicherung erweitern.
Was leistet die Teilkaskoversicherung?
Die Teilkasko der Autoversicherung kommt für bestimmte Schäden am eigenen Fahrzeug auf, die nicht selbst verschuldet wurden. Dazu zählen Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden z. B. durch
- Brand, Explosion, Kurzschluss
- Entwendung oder Raub
- Überschwemmung, Sturm, Blitz, Hagel
- Zusammenstoß mit Haarwild
- Marderbiss
- Glasbruchschäden
Was leistet die Vollkaskoversicherung?
Mit einer Vollkaskoversicherung sind zum einen alle Risiken der Teilkasko abgedeckt. Zusätzlich sind selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug sowie Vandalismus und Fahrerflucht enthalten.
Die detaillierten Leistungen der Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkasko-Tarife von ERGO finden Sie hier.
Wie berechnet sich der Beitrag für die Autoversicherung?
Zur Berechnung des persönlichen Beitrags für die Autoversicherung werden viele verschiedene Parameter benötigt. Dazu gehören die genauen Daten zum Pkw, der gewünschte Versicherungsumfang (Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko), die Schadenfreiheitsklasse sowie andere rabattrelevante Daten. Hier werden Fragen zum Stellplatz, zur jährlichen Kilometerleistung oder zur Nutzung des Fahrzeugs gestellt. Z. B. ob private oder geschäftliche Nutzung, die Anzahl der Fahrer, deren Alter oder auch, ob Kinder mitfahren.
Für den persönlichen Beitrag ergeben sich dadurch lohnende Sparmöglichkeiten, indem beispielsweise der Fahrerkreis eingeschränkt (nur man selbst und Ehepartner) oder die Selbstbeteiligung in der Kasko erhöht wird.
Was sind Schadenfreiheitsklassen?
Die SF-Klassen zeigen an, wie lange ein Versicherungsnehmer schadenfrei fährt. Je höher die SF-Klasse, desto höher ist der Schadenfreiheitsrabatt. Somit sinkt der persönliche Beitragssatz zur Kfz-Versicherung mit den schadenfreien Jahren.
Wird ein Schaden an die Autoversicherung gemeldet, erfolgt eine Rückstufung der SF-Klasse. Der persönliche Versicherungsbeitrag steigt dann wieder an. Bei einem Versicherungswechsel übernimmt der neue Versicherer den Schadenfreiheitsrabatt des Vorversicherers, wenn im laufenden Jahr keine Schäden angefallen sind.
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