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eVB-Nummer

Doppelkarte ade

Wenn es ums Anmelden des Autos geht, kennen viele noch die Doppelkarte aus Papier. Doch dafür gibt es längst Ersatz.

Ein Mann pflegt das Leder der Innenausstattung seines Autos. Hier: die Beifahrertür.

eVB-Nummer – das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie ein Auto an- oder ummelden möchten, benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Die 7-stellige eVB-Nummer übermittelt Ihre Versicherung an eine zentrale Datenbank und bestätigt so, dass für Ihr Fahrzeug eine Kfz-Haftpflicht besteht.
  • Die eVB-Nummer ersetzt die Doppelkarte und enthält die wichtigsten Informationen zu Ihnen als Fahrzeughalter und Ihrem Fahrzeug.
  • Ihre Zulassungsstelle vor Ort hat somit über die Datenbank auf Ihre eVB-Nummer Zugriff, die alle relevanten Versicherungsinformationen enthält. Wenn Sie Ihr Auto an- oder ummelden möchten, müssen Sie nur noch die eVB-Nummer nennen.

Was ist eine eVB-Nummer?

Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist eine 7-stellige Zahlen-Buchstaben-Kombination. Sie ist der Nachweis, dass Ihr Fahrzeug über (vorläufigen) Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung verfügt.

 

Deshalb müssen Sie sie bei der Kfz-Zulassungsstelle angeben, wenn Sie ein Fahrzeug an- oder ummelden. Die Zulassungsbehörde prüft dann, ob Sie tatsächlich eine Kfz-Versicherung dafür abgeschlossen haben. Dazu ruft sie anhand der eVB-Nummer Ihre Versicherungsdaten in einer zentralen Datenbank auf.

Wozu brauche ich eine eVB-Nummer?

Jeder Verkehrsteilnehmer haftet für Schäden, die er selbst verursacht – und die können in die Millionen gehen. Deshalb ist die Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland Pflicht für alle Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen. So ist sichergestellt, dass möglicherweise von Ihnen verursachte Unfall-Folgekosten in jedem Fall gedeckt sind.


Als Nachweis dafür, dass Ihr Kfz haftpflichtversichert ist, dient bei der Zulassung die eVB-Nummer.

Wann brauche ich eine eVB-Nummer?

Eine eVB-Nummer ist dann erforderlich, wenn Sie Folgendes vorhaben:

  • ein Fahrzeug neu zulassen
  • das Fahrzeug wechseln
  • ein neues Kennzeichen beantragen, weil Sie umgezogen sind
  • ein Kurzzeitkennzeichen beantragen, z. B. für eine Überführung oder Probefahrt
  • ein stillgelegtes Kfz wieder zulassen
  • ein Fahrzeug auf einen anderen Fahrzeughalter ummelden
  • der Zulassungsstelle Änderungen an Ihrem Fahrzeug mitteilen

Wie und wo bekomme ich eine eVB-Nummer?

Damit Sie ein neues Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden können, benötigen Sie eine eVB-Nummer. Diese erhalten Sie, wenn Sie eine Kfz-Versicherung abschließen.


Am schnellsten geht es im Internet. Denn bei einem Online-Abschluss wird Ihre eVB-Nummer sofort angezeigt. Ihr Vorteil: Sie können sofort zur Kfz-Zulassungsstelle gehen und Ihren Pkw an- oder ummelden.

Wie viel kostet eine eVB-Nummer?

Die eVB-Nummer selbst ist kostenlos. Allerdings wird sie im Zusammenhang mit einer Kfz-Versicherung vergeben, für die natürlich Beiträge anfallen.

Wie genau sieht der vorläufige Versicherungsschutz mit der eVB-Nummer aus?

Regulären Versicherungsschutz haben Sie, sobald Sie den ersten Beitrag für Ihre Kfz-Versicherung gezahlt haben. Davor genießen Sie mit einer eVB-Nummer vorläufigen Schutz in der Kfz-Haftpflicht.


Wenn Sie in dieser Zeit mit Ihrem Fahrzeug Sach- oder Personenschäden bei Dritten verursachen, sind diese durch die Versicherung gedeckt.

Wichtig

Zahlen Sie Ihren Versicherungsbeitrag unbedingt fristgerecht. Andernfalls entfällt der vorläufige Versicherungsschutz rückwirkend.

Was ist der Unterschied zwischen der eVB-Nummer und der Doppelkarte?

Die eVB-Nummer ersetzt seit 2008 die Doppelkarte (auch Deckungskarte oder Versicherungsbestätigungskarte) aus Papier. Dadurch haben die Zulassungsbehörden weniger Verwaltungsaufwand.


Der Vorteil für Sie: Sie müssen nicht mehr wie früher mehrere Tage auf einen Brief der Kfz-Versicherung mit Ihrer Doppelkarte warten. Die eVB-Nummer sehen Sie bei ERGO sofort auf Ihrem Bildschirm, wenn Sie die Versicherung online abschließen.

Wie lange ist eine eVB-Nummer gültig?

eVB-Nummern gelten in der Regel 6 Monate lang. Das bedeutet: Haben Sie die Nummer gerade erhalten, brauchen Sie sich nicht zu beeilen. Sie haben ein halbes Jahr Zeit, um Ihr Fahrzeug zuzulassen.


Aber Achtung: Einige Versicherungsgesellschaften vergeben eVB-Nummern, die nur 3 Monate lang gelten.


Innerhalb des Gültigkeitszeitraums können Sie Ihre eVB-Nummer genau einmal nutzen, dann ist sie verbraucht. Wenn Sie also mehrere Fahrzeuge zulassen möchten, brauchen Sie dafür mehrere eVB-Nummern.

Was passiert, wenn ich meine eVB-Nummer doch nicht benötige?

Sie haben eine eVB-Nummer beantragt und keine Verwendung mehr dafür? Kein Problem: Nicht genutzte eVB-Nummern verfallen nach Ablauf der Gültigkeit automatisch, ohne dass Sie etwas tun müssen. Selbstverständlich entstehen Ihnen auch dann keine Kosten.

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