Ein Kaufvertrag fürs Auto schafft klare Absprachen zwischen Verkäufer und Käufer. Z. B. wird der Zustand des Fahrzeugs genau festgehalten. Welche Punkte ein Kfz-Kaufvertrag beinhalten sollte und was Verkäufer und Käufer beachten müssen, lesen Sie hier im Ratgeber. Um Ihnen den Autoverkauf oder -kauf zu vereinfachen, finden Sie am Ende des Artikels einen Kfz-Kaufvertrag als PDF.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Ein Kfz-Kaufvertrag muss die Personalien von Verkäufer und Käufer sowie eine genaue Zustandsbeschreibung des Autos und des Zubehörs beinhalten.
- Überprüfen Sie alle Angaben in Dokumenten, am Fahrzeug und mit einer Probefahrt.
- Suchen Sie sich professionelle Unterstützung durch einen anerkannten Auto-Profi oder durch eine Gebrauchtwagenuntersuchung, wenn Sie selbst unsicher sind.
Was sollte ein Kaufvertrag fürs Auto beinhalten?
In einem Kfz-Kaufvertrag müssen die Personalien von Käufer und Verkäufer sowie möglichst ausführliche Informationen zum Auto und zum gesamten Zubehör vorhanden sein. Außerdem sollte vermerkt sein, ob die Bezahlung schon stattgefunden hat. Bei Privatverkäufern ist auch der Hinweis wichtig, dass keine Haftung für Mängel übernommen wird.
Wichtig: Machen Sie keine Ausnahme, auch nicht für gute Freunde. Ein Vertrag schafft Vertrauen.
Wer kauft und verkauft? Personalien von Käufer und Verkäufer
Wie in jedem Vertrag müssen auch bei einem Kfz-Kaufvertrag die Vertragsparteien eindeutig genannt werden. Dazu dürfen auf einem Kfz-Kaufvertrag diese Informationen von Käufer und Verkäufer nicht fehlen:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Adresse
- Personalausweis oder Reisepass (Nummer und ausstellende Behörde)
- Kontaktdaten (z. B. E-Mail-Adresse und Telefonnummer)
Welches Auto wird verkauft? Kfz klar identifizieren
Auch das Auto muss eindeutig beschrieben werden. Geben Sie dazu diese Informationen zum Auto an:
- Hersteller und Typ
- Derzeitiges amtliches Kennzeichen
- Fahrzeugidentifikationsnummer laut Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein)
- Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher Fahrzeugbrief)
- Datum der nächsten Hauptuntersuchung („TÜV“)
- Datum der Erstzulassung
In welchem Zustand ist das Auto? Schäden, Unfälle, Scheckhefte usw. vermerken
Ein sehr wichtiger Punkt im Kfz-Kaufvertrag ist die Beschreibung des Fahrzeugzustands. Dabei gibt der Verkäufer alle Schäden, Unfälle, größeren Reparaturen und Ersatzteile an. Wenn ein Scheckheft geführt wurde, sollte das ebenfalls hier vermerkt werden. Genau wie sämtliche Schäden, die der Käufer feststellt.
Wichtig: Die Zustandsbeschreibung schützt sowohl Verkäufer als auch Käufer. Privatverkäufer müssen zwar keine Gewährleistung leisten. Doch wenn sie Schäden nicht nennen, können sie trotzdem dafür verantwortlich gemacht werden. Den Käufer schützt die Zustandsbeschreibung, weil er so genau weiß, welche Schäden bereits vorliegen.
Welches Zubehör wird mitverkauft?
Listen Sie genau auf, welches Zubehör mit dem Auto verkauft wird. Dazu kann z. B. Folgendes gehören:
- Schlüssel
- Reifen
- Gepäckträger
Wie wird bezahlt und wurde das Geld schon übergeben?
In einem Auto-Kaufvertrag sollte unbedingt die Bezahlungsart genannt werden. Außerdem sollten beide Seiten per Unterschrift bestätigen, wenn das Geld gezahlt wurde.
Haftungsausschluss beim privaten Auto-Kaufvertrag
Beim Autokauf zwischen Privatpersonen gilt der sogenannte Gewährleistungsausschluss. Der Verkäufer haftet demnach nicht für vorhandene oder nachträglich auftretende Schäden. Er trägt also keine Gewährleistung.
Verschweigt der Verkäufer jedoch schwere oder erhebliche Mängel, kann der Käufer im Nachhinein den Vertrag anfechten oder rückgängig machen. Informieren Sie den Käufer also über Unfallschäden oder Dinge, die die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugs beeinträchtigen können.
Achtung: Ist am Autokauf ein gewerblicher Verkäufer beteiligt (Autohaus, gewerblicher Autohändler), gelten andere Regeln für die Gewährleistung.
Rund um den Kfz-Kaufvertrag: Gebrauchtwagen-Untersuchung, Personalien und Probefahrt
Bei einem Autokauf sollten beide Seiten sicherstellen, dass beim Kaufvorgang alles mit rechten Dingen zugeht. Prüfen Sie deshalb 3 Dinge:
- Wenn Sie sich nicht gut mit Autos auskennen, kann sich eine Gebrauchtwagenuntersuchung lohnen. Dabei untersucht eine Kfz-Werkstatt das Auto genau und stellt Schäden oder Probleme fest. Diese können dann im Vertrag genau beschrieben werden.
- Überprüfen Sie die Ausweisdokumente Ihres Gegenübers und vergleichen Sie sie mit den Angaben im Vertrag.
- Eine Probefahrt ist besser als jeder Blick unter die Motorhaube.
Tipps für Kfz-Käufer: Darauf sollten Sie beim Kaufen eines Pkws achten
Verzichten Sie auf keinen Fall auf eine Probefahrt. Nur so wissen Sie, was Sie kaufen. Um Ihren Pflichten nachzukommen, sollten Sie Ihr Fahrzeug außerdem schnellstmöglich ummelden.
Probefahrt machen und alles kontrollieren
Machen Sie vor dem Kauf eine Probefahrt und prüfen Sie den Zustand des Fahrzeugs. Bei Unklarheiten fragen Sie den Verkäufer. Wichtige Punkte sind z. B.:
- Hat das Auto einen Unfallschaden?
- Wie viel TÜV/AU hat das Auto?
- Zeigt der Tachostand die originale Laufleistung?
- Gibt es ein Scheckheft, das über Wartungen Auskunft gibt?
- Wie viele Vorbesitzer hatte das Auto?
- Welches Zubehör ist mit dabei?
Auto sofort ummelden
Als Käufer haben Sie die Pflicht, ein erworbenes Kfz unverzüglich umzumelden. Wie lang die Frist dafür genau ist, ist nicht exakt festgelegt. Wenn Sie auf der sicheren Seite sein möchten, melden Sie das neue Auto innerhalb einer Woche nach dem Kauf um. Bewegen Sie das Fahrzeug in dieser Zeit möglichst wenig, damit es nicht zu einem Unfall oder zu anderen Verkehrsdelikten kommt.
Verhalten Sie sich möglichst fair gegenüber dem ehemaligen Besitzer: Dessen Versicherung und Kfz-Steuer können erst abgerechnet werden, wenn Sie das Auto umgemeldet haben.
Achtung: Strafzettel, die Sie ab dem Zeitpunkt des Kaufs erhalten, müssen Sie in jedem Fall selbst zahlen.
Tipps für Verkäufer: Darauf sollten Sie beim Verkaufen eines Pkws achten
Als Verkäufer ist es Ihr Anliegen, den Verkauf schnell abzuschließen. Unerwartete Kosten und Ärger möchten Sie vermeiden. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihr Käufer vertrauenswürdig ist und dass er keine Nachforderungen stellen kann.
Probefahrt
Ihr Käufer will wahrscheinlich eine Probefahrt machen. Solange Sie noch der Halter des Fahrzeugs sind, sollten Sie dazu seine Fahrtüchtigkeit feststellen. Überprüfen Sie deshalb, ob der Käufer einen gültigen Führerschein hat.
Angaben zum Auto nach bestem Wissen und Gewissen machen
Als Verkäufer müssen Sie Angaben zum Auto so genau wie möglich machen. Garantieren Sie nur für Dinge, die Sie genau wissen oder die Sie beweisen können.
Beispiel: Ist der Tachostand korrekt oder hat das Auto bereits 100.000 Kilometer mehr auf dem Buckel? Sie wissen es nicht? Dann streichen Sie es aus dem Kaufvertrag oder machen Sie eine Notiz. Vermerken Sie exakt Tag und Uhrzeit, an dem das Fahrzeug den Besitzer wechselt.
Kfz-Brief erst nach Bezahlung übergeben
Wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Kfz-Brief) eines Autos haben, beweist das, dass Ihnen das Auto gehört. Geben Sie den Kfz-Brief also erst aus der Hand, wenn Sie die gesamte Geldsumme erhalten haben – am besten in bar. Damit vermeiden Sie, dass der Käufer behaupten kann, ihm gehöre das Auto schon.
Kfz-Zulassung und Versicherung informieren
Informieren Sie nach dem Verkauf umgehend Ihre Kfz-Zulassungsstelle. Dann kann Ihre Kfz-Steuer abgerechnet werden.
Auch die Versicherung sollten Sie möglichst rasch informieren. Ihre Beiträge laufen schließlich so lange weiter, bis der Käufer das Fahrzeug umgemeldet hat.
Unfall vor dem Ummelden?
Verursacht der Käufer einen Schaden, bevor er das Fahrzeug umgemeldet hat, muss die bestehende Haftpflichtversicherung leisten. Das heißt: Bei einem Unfall des Käufers zahlt die Versicherung des Verkäufers, wenn das Auto noch nicht umgemeldet ist. Die Versicherung des Verkäufers wird in ihrem Schadensfreiheitsrabatt hochgestuft. Im Zweifelsfall müssen Sie sich die entstandenen Mehrkosten selbst vom Käufer zurückholen.
PDF-Vorlage für einen Auto-Kaufvertrag
Damit Sie beim Autoverkauf nichts vergessen, hier eine Vorlage für einen Kfz-Kaufvertrag im PDF-Format.
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