Was darf ein Alltagsbegleiter nicht?
Ein großer Vorteil von Alltagsbegleitern ist, dass sie so individuell eingesetzt werden können. Allerdings gibt es auch Aufgaben, die sie nicht übernehmen dürfen. Dazu gehören vor allem alle pflegerischen Tätigkeiten. Hierfür ist der ambulante Pflegedienst oder das qualifizierte Pflegepersonal vor Ort zuständig. Für folgende Aufgaben sind Betreuungskräfte nicht vorgesehen:
- Krankenpflegerische Tätigkeiten wie Verbandwechsel, Medikamentengabe
- Hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie putzen, kochen, spülen
- Tätigkeiten der Grundpflege wie Toilettengänge, Körperpflege
In die Pflege dürfen Alltagsbegleiter niemals eingreifen. Bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und Hilfe bei der Grundpflege dürfen sie im Ausnahmefall unterstützen. Das kann z. B. der Fall sein, wenn der Pflegebedürftige auf die Toilette muss, aber kein Pfleger vor Ort ist. Nicht zulässig ist es jedoch, wenn diese Aufgaben regelmäßig oder planmäßig vom Betreuungsassistenten übernommen werden.
Wer zahlt den Alltagsbegleiter?
Wird einer pflegebedürftigen Person ein Pflegegrad zugesprochen, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für den Betreuungsassistenten bis zu einer Höhe von 125 € im Monat. Der Betrag ist bei allen Pflegegraden gleich und zweckgebunden. Ab Pflegegrad 2 können zudem Teile der Verhinderungspflege oder der Pflegesachleistungen für Alltagsbegleiter genutzt werden.
Möchte der Pflegebedürftige oder die Angehörigen den Alltagsbegleiter darüber hinaus einbinden, müssen sie die weiteren Kosten selbst tragen. Da sie jedoch eine große Stütze und Entlastung sein können, kann sich diese Investition für alle Beteiligten durchaus lohnen.
Wo finde ich einen Alltagsbegleiter?
Wenn Sie Betreuungskräfte suchen, gibt es unterschiedliche Anlaufstellen. So können Sie sich z. B. an ambulante Dienste, bekannte Wohlfahrtsorganisationen (DRK, Paritätischer Wohlfahrtsverband), Seniorenbüros in Ihrer Stadt oder private Unternehmen wenden. Im Internet gibt es Vermittlungsplattformen wie Pflegix.de, Betreuung.com oder Careship.de.
Des Weiteren bieten Pflegestützpunkte Hilfe bei der Suche von Alltagshelfern. Sie kennen die regionalen Angebote und können daher geeignetes Personal vermitteln.
Wer privat versichert ist, kann sich zudem an die Plattform Compass-Pflegeberatung wenden.
Alternativ können Sie Menschen in Ihrem Umfeld, die Sie sowieso schon unterstützen, fragen, ob sie sich zum Betreuungsassistenten ausbilden lassen möchten. Diese Beziehung ist von vorne herein schon von Vertrauen geprägt. Außerdem können Sie der betreuenden Person eine finanzielle Wertschätzung zukommen lassen.