Etwa 2,8 Mio. Deutsche legen den Weg zur Arbeit täglich mit dem Drahtesel zurück – mit leicht steigender Tendenz. Ob es mehr werden, hängt laut Statistischem Bundesamt nicht vom Kosten- und Umweltbewusstsein der Bundesbürger ab, sondern vielmehr von der vorhandenen Infrastruktur.
Bei einem Fahrradunfall gelten für Radfahrer auf der Fahrt zum Job die gleichen Regeln wie für Kfz-Lenker. Nur wenn man sich bei einem Unfall auf dem direkten Hinweg oder Heimweg zur oder von der Arbeitsstelle befand, hilft die gesetzliche Unfallversicherung. Auch sehr kurze Umwege können schon zum Verlust des Schutzes führen.
Ein solches Urteil erließ das Bundessozialgericht (BSG) im Fall eines Mannes, der nach der Arbeit etwa 100 Meter vom direkten Heimweg abwich, um am Geldautomaten Bares abzuheben. Auf dieser Strecke erlitt er einen Fahrradunfall. Seinen gesetzlichen Unfallschutz hatte er laut BSG durch den Umweg eingebüßt.
Lediglich der direkte Weg zur Arbeit ist abgesichert
Geschützt ist der unmittelbare Weg zur Arbeit. Dabei kann der Arbeitnehmer allerdings entweder den zeitlich oder den geografisch kürzesten Weg wählen. Wer zwar auf dem unmittelbaren Weg von oder zum Ort der versicherten Tätigkeit ist, aber mehr als 2 Stunden nach Arbeitsende einen Unfall erleidet, steht grundsätzlich ebenfalls nicht mehr unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dann wird davon ausgegangen, dass sich der Betroffene von der betrieblichen Tätigkeit und dem damit zusammenhängenden Weg gelöst hat.
Private Unfallversicherung hilft
Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung leistet eine private Unfallversicherung zu jeder Zeit und weltweit. Edgar Schmitt von der ERGO Direkt AG erläutert, worauf es beim Abschluss einer zusätzlichen privaten Unfallpolice ankommt: "Sie sollte eine ausreichende finanzielle Absicherung bieten, um durch einen Unfall bedingte Einkommensverluste aufzufangen und einen zusätzlichen Kapitalbedarf zu decken, etwa für behindertengerechte Umbauten. Diese sind häufig mit enormen Kosten verbunden."
Schmitt betont, dass eine finanzielle Leistung aus der privaten Unfallversicherung schon bei sehr niedrigen Invaliditätsgraden gezahlt wird. Und zwar im Allgemeinen unabhängig davon, ob der Beruf noch ausgeübt werden kann.
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