Krankenversicherungsschutz durch Sozialversicherungsabkommen
Sie möchten an einem ERASMUS-Bildungsprogramm teilnehmen oder Ihr Auslandssemester innerhalb der Europäischen Union absolvieren? Oder in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) wie Liechtenstein, Norwegen oder Island? Dann haben Sie bei der Frage der Krankenversicherung grundsätzlich nur wenig zu klären. Denn mit all diesen Ländern hat Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen.
Dieses Abkommen regelt den sozialen Schutz für Versicherte. So können die Bürger eines Staates in einem anderen Staat die gleichen oder ähnliche Leistungen in Anspruch nehmen wie in ihrer Heimat. Dazu zählen z. B. die Unfall- oder Arbeitslosenversicherung.
Sind Studenten im Auslandssemester in der EU krankenversichert?
D. h. für Sie als Student: Beim Studium innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz sind Sie auch weiterhin gesetzlich krankenversichert.
Zeigen Sie bei einem Arztbesuch im EU-Ausland einfach Ihre Europäische Krankenversicherungskarte vor (EHIC, European Health Insurance Card). Diese befindet sich auf der Rückseite Ihrer Krankenkassenkarte. Damit erhalten Sie wie gewohnt medizinische Leistungen.
Auch in der Türkei, Tunesien und Bosnien-Herzegowina haben Sie Anspruch auf ärztliche Behandlung. Dafür benötigen Sie einen Auslandskrankenschein. Diesen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Nach der Ankunft im Land tauschen Sie den Schein beim Sozialversicherungsträger des jeweiligen Landes gegen eine „Gesundheitshilfebescheinigung gemäß Sozialversicherungsabkommen“ ein. Dadurch besteht Ihre Krankenversicherung auch bei einem Auslandssemester in diesen Ländern und Sie werden medizinisch versorgt.
Voraussetzung für die Krankenversicherung während eines Auslandsemesters in der EU: Sie sind auch während des Auslandssemesters an einer deutschen Hochschule immatrikuliert. Dadurch bleiben Sie versicherungspflichtig und haben Anspruch auf die gesetzliche Krankenversicherung. Wenn Sie vor oder während des Auslandsaufenthalts exmatrikuliert werden, kann der Versicherungsschutz verloren gehen.