Ihre Nachbarn haben eine Verpflichtung, zu der sie ihren Hund nicht mitnehmen können oder sie fahren in den Urlaub und fragen Sie, ob Sie in der Zeit auf ihren Vierbeiner aufpassen würden. Als Hundeliebhaber stimmen Sie begeistert zu. Gleichzeitig schießen Ihnen allerlei Fragen durch den Kopf: Was braucht ein Hund? Kann ich seine Körpersprache deuten? Woran erkenne ich, dass er zum Tierarzt muss? Wird sich das Tier in einer anderen Umgebung bei einem fremden Menschen wohlfühlen? Muss ich vorher öfter zu Besuch kommen, damit sich der Hund langsam an seinen neuen Hundesitter gewöhnt? Und brauche ich für diese Zeit auch eine Hundehaftpflicht?
Das Wichtigste im Überblick:
- Schäden gegenüber Dritten, die ein Hund in der Obhut eines privaten Hundesitters verursacht, sind durch die Hundehaftpflicht des Hundehalters abgedeckt.
- Zusätzlichen Schutz verschaffen sich Hundesitter mit einer privaten Haftpflichtversicherung, in der das Hüten fremder Hunde mitversichert ist.
34 Mio. Haustiere leben in Deutschland
Die Deutschen lieben Haustiere: 34,3 Millionen Hunde, Katzen, Kleintiere und Ziervögel lebten im Jahr 2023 in deutschen Haushalten. Katzen sind die beliebtesten Heimtiere (15,7 Millionen), gefolgt von 10,5 Millionen Hunden und 4,6 Millionen Kleintieren sowie 3,5 Millionen Ziervögeln (Quelle: Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschland e. V. (ZFF) – Heimtiere in Deutschland). Damit ihre Lieblinge auch in der Urlaubszeit gut betreut werden, bitten Tierhalter häufig Nachbarn oder Freunde, während ihrer Abwesenheit das Gassi gehen, Füttern oder das Spielen zu übernehmen.
Damit Nachbars Hund beim Tiersitter bestens aufgehoben ist und Hundehalter ihren Urlaub sorgenfrei genießen können, ist es wichtig, sich vorab mit den Bedürfnissen und Eigenheiten des Tiers vertraut zu machen.
Checkliste für die Übergabe des Hundes
- Welche Charaktereigenschaften und welche Gewohnheiten hat der Hund?
- Wie viel Auslauf braucht er?
- Wie geht er mit anderen Hunden um? Wie reagiert er? Worauf muss ich achten?
- Auf welche Kommandos reagiert das Tier, z.B. beim Abtasten nach Zecken?
- Was frisst der Hund? Was tue ich, wenn er das Fressen verweigert, weil das Herrchen nicht mehr da ist?
- Wie steht es um die Fellpflege? Wie oft muss er gekämmt werden?
- Benötigt das Tier Medikamente und wie muss es diese einnehmen?
- Wie lautet die Adresse seines Tierarztes?
- Wer haftet bei vom Hund verursachten Schäden? Brauche ich eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung?
Hundehaftpflichtversicherung: Wer haftet bei Fremdhütung?
Wer sich vorübergehend z. B. als Hundesitter betätigt, hat meist viel Freude mit den Vierbeinern – aber er geht auch Risiken ein. Was, wenn sich der Hund beim Gassi gehen von der Leine losreißt, auf die Straße rennt und einen Unfall verursacht? Was, wenn er ausbüxt und Nachbars Garten verwüstet? Was, wenn Sie mit dem Hund zum Tierarzt müssen, und er beißt den Veterinär? Dabei können Sachschäden, Personenschäden oder sogar ein Vermögensschaden entstehen – z. B., wenn der Tierarzt aufgrund der Bisswunde nicht arbeiten kann. Wer haftet bei der Hundebetreuung und kommt für mögliche Schäden auf?
„Wer ein Tier für einen bestimmten Zeitraum pflegt, vereinbart stillschweigend einen sog. Verwahrungsvertrag mit dem Tierhalter“, betont Dieter Sprott von ERGO. Laut BGB würden die Tiersitter damit i. d. R. für Schäden haften, die das Tier anrichtet. Wenn ein Vierbeiner beißt und tritt oder sogar einen Verkehrsunfall verursacht, sind hohe Schäden möglich. Brauchen Sie also eine Hundesitter-Versicherung, wenn Sie die vorübergehende Pflege eines Hundes übernehmen?
Für welche Schäden kommt die Hundehaftpflichtversicherung auf?
I. d. R. sind Tierhüter mit der Hundehaftplicht der Halter ebenfalls gegen Schäden an anderen Personen oder Gegenständen abgesichert. D. h., wenn Dritten durch den Hund ein Schaden entsteht, haftet die Hundehaftpflicht des Tierhalters für alles, was der Hund anrichtet – unabhängig davon, ob ein eigenes Verschulden beim Hundesitter vorliegt.
Nicht versichert sind Schäden, die der Hund im Haus des Hundesitters verursacht. Wenn er also Ihr Sofa beschädigt oder die Tischbeine anknabbert, fällt dies unter Ihre Aufsichtspflicht. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hund im Haus des Halters hüten.
Welche Versicherung brauche ich als Hundesitter?
Eine eigene Hundehaftpflichtversicherung benötigen Sie bei Fremdhütung also nicht.
„Auf der sicheren Seite ist man, wenn Tiersitter zusätzlich in der eigenen privaten Haftpflichtversicherung das Hüten fremder Hunde oder Pferde mitversichert lassen“, erläutert Sprott. Die Versicherung unterscheidet zwischen professionellem Hundesitter und Freundschaftsdienst.
Greift die Hundehaftpflichtversicherung auch beim professionellem Hundesitten?
Bei einem gewerblichen Hundesitter oder einer Hundepension findet die Betreuung und Pflege gegen ein vertraglich festgelegtes Entgelt statt. Auch dabei führt der sog. Verwahrungsvertrag dazu, dass der gewerbliche Hüter für Schäden, die der Hund verursacht, haftet. Achtung: Die Hundehaftpflichtversicherung des Hundebesitzers greift dann meist nicht mehr. Gewerbliche Hundesitter sind aber i. d. R. über eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert.
Sie sind Hundehalter und haben noch keine Haftpflichtversicherung?
Als Besitzer haften Sie für alle Schäden, die Ihr Hund verursacht. Dazu zählen Sach-, Personen- und Vermögensschäden durch Hundebiss oder Verkehrsunfälle. Mit der ERGO Hundehaftpflicht sind Sie und Ihr Hund bestens abgesichert.
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