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Die Feuerbestattung: Organisation, Ablauf und Kosten

Meistgewählt

Die inzwischen häufigste Bestattungsform ist deutlich günstiger als eine Erdbestattung.

Ein Mann in schwarz trägt eine Urne über ein Feld.

Mittlerweile ist die Feuerbestattung die am häufigsten gewählte Bestattungsform in Deutschland. Im Vergleich zur Erdbestattung auf dem Friedhof ist sie deutlich günstiger. Erfahren Sie hier, dass

  • eine zweite Leichenschau bei der Feuerbestattung verpflichtend ist.
  • die Landesbestattungsgesetze die Urnenbeisetzung auf dem Friedhof vorgeben, Ausnahmen wie die See- und die Baumbestattung aber erlaubt sind.
  • in Bremen die Asche auch auf privatem Grundbesitz gestreut werden darf.

Voraussetzungen für eine Feuerbestattung

Bei der Feuerbestattung (auch Kremation, Kremierung oder Einäscherung genannt) wird der Verstorbene in einem Sarg im Krematorium eingeäschert und anschließend in einer Urne beigesetzt. Zwischen dem Eintritt des Todes und der Einäscherung müssen mindestens 48 Stunden liegen. Weitere Voraussetzungen sind:

  • Eindeutige Identifizierung des Verstorbenen
  • Schriftliche Willenserklärung des Verstorbenen oder des nächsten Angehörigen
  • Nachweis des Eintrags in das Sterbebuch des Standesamts
  • Zweite Leichenschau innerhalb von 2 Tagen

Bei der ersten Leichenschau stellt ein Arzt den Tod und die Todesursache fest. Eine zweite Leichenschau findet statt, weil bei einer Kremierung alle Hinweise auf einen möglichen unnatürlichen Tod vernichtet werden. Deshalb prüft ein Gerichtsmediziner erneut die Todesursache. Könnte eine unnatürliche Todesursache vorliegen, holt der Gerichtsmediziner Auskunft bei dem Arzt ein, der die Todesursache festgestellt hat. Liegen dann immer noch Hinweise auf einen unnatürlichen Tod vor, benachrichtigt er die Polizeibehörde. In dem Fall findet die Kremation erst statt, wenn die Staatsanwaltschaft sie genehmigt hat.

Organisation einer Feuerbestattung

Vor allem in den Großstädten wünschen immer mehr Menschen angesichts teurer Friedhofsgebühren eine Feuerbestattung. Nach der Einäscherung können Sie die Urne nicht nur auf dem Friedhof, sondern auch unter einem Baum oder auf hoher See bestatten. So organisieren Sie eine Feuerbestattung:

Kontaktieren Sie zunächst ein Bestattungsinstitut. Es regelt die Formalitäten und plant auf Ihren Wunsch die Feuerbestattung und deren Ablauf. Sprechen Sie mit dem Bestattungsunternehmen ab, welche Aufgaben Sie selbst erledigen möchten und welche der Bestatter übernehmen soll.

Folgende Leistungen können Sie vom Bestattungsinstitut beanspruchen:

  • Organisation des Krematoriums
  • Überführung des Verstorbenen
  • Formalitäten, v. a. Einholung der Sterbeurkunde und Terminabstimmungen
  • Beratung bei der Wahl von Sarg und Urne
  • Hygienische Versorgung, Ankleiden und Einbetten des Verstorbenen
  • Aufbahrung
  • Organisation der Trauerfeier

Bei einer Feuerbestattung findet die Trauerfeier meist einige Tage vor der Einäscherung statt. Während der Aufbahrung können Sie und Ihre Angehörigen vom Verstorbenen im Sarg Abschied nehmen. Die Trauerfeier kann nach der Kremierung erfolgen. Die meisten Krematorien haben zudem eigene Trauerhallen und erlauben die Anwesenheit der Angehörigen während der Einäscherung.

Ablauf der Einäscherung

Die Kremation dauert rund 70 Minuten. Dabei wird der Ofen im Krematorium auf eine Temperatur von rund 850 Grad erhitzt. Dem Verstorbenen wird ein feuerfester Keramikstein mit einer eingestanzten Nummer beigelegt. Nach der Einäscherung kommt der Stein in die Urne, damit später feststellbar ist, um wen es sich gehandelt hat.

Sie können bestimmen, dass persönliche Dinge wie Fotos, Zeichnungen oder Bücher mit eingeäschert werden. Nach der Kremierung wird die Urne amtlich verschlossen und erhält ein Schild mit dem Namen des Verstorbenen, dem Geburts-, Sterbe- und Kremationsdatum sowie einer Einäscherungsnummer und dem Namen des Krematoriums. Die Asche wird nun in eine Aschekapsel gefüllt, die dann in die Urne eingesetzt wird.

Kosten einer Feuerbestattung

Die Kosten einer Feuerbestattung betragen mindestens 2.500 €, einschließlich der Leistungen des Bestatters. Im Vergleich zu einer Erdbestattung ist eine Feuerbestattung günstiger, da die Kosten für die einzelnen Posten geringer ausfallen. Beispielsweise kostet ein Urnengrab weniger als ein Sarggrab. Für die Einäscherung im Krematorium genügt zudem ein einfacher Verbrennungssarg.

Wenn Sie möchten, kontaktiert das Bestattungsunternehmen ein Krematorium. Die Kosten der Kremierung stellt es Ihnen als Fremdleistung in Rechnung. Sie variieren je nach Region und Umfang.

Für die Einäscherung brauchen Sie außerdem eine Urne. Preisgünstige Schmuckurnen aus biologisch abbaubarem Kunststoff gibt es schon für wenig Geld. Höherwertige Modelle aus Metall oder Keramik fallen dann mit einem mittleren dreistelligen Betrag ins Gewicht.

Planen Sie im Anschluss eine See- oder Baumbestattung, muss die Urne bestimmte Anforderungen erfüllen. Bei der Seebestattung etwa muss sie aus vollständig auflösbarem Material bestehen, z. B. Sandstein.

Person trägt Metall-Urne

Kosten des Urnengrabs

Auf dem Friedhof wird die Urne entweder in einem Urnenwahlgrab oder einem Urnenreihengrab beigesetzt.

Wahlgrab:

  • Die Kosten betragen 900 bis 1.800 €
  • Lage und Größe sind in der Regel frei wählbar
  • Das Nutzungsrecht ist verlängerbar (meist 20 bis 30 Jahre)
  • Sie können mehrere Grabstellen nebeneinander pachten

Reihengrab:

  • Die Kosten betragen 500 bis 1.300 €
  • Lage und Größe gibt die Friedhofsverwaltung vor
  • Das Nutzungsrecht ist nicht verlängerbar

Weiterhin können Sie die Urne in einer Stele oder in einem Kolumbarium beisetzen, d. h. einer Urnenwand. Sie enthält mehrere Nischen, die mit einer Steinwand verschlossen sind. Das Nutzungsrecht beträgt 15 bis 30 Jahre und kostet ab etwa 800 €.

Reihengräber auf einem gepflegten Friedhof.

Viele Friedhöfe bieten zudem anonyme Urnenbestattungen auf einem Grabfeld an. Die genaue Grabstelle ist den Angehörigen nicht bekannt und zeigt auch nicht den Namen des Verstorbenen. Die Nutzung eines anonymen Grabes kostet rund 550 €. Weitere Kosten entstehen ggf. für:

  • Trauerfeier (Trauerredner, Dekoration, Musik)
  • Traueranzeige und Trauerkarten
  • Trauerkranz
  • Grabstein
  • Grabpflege des Urnengrabs

Einen Kostenvergleich der in Deutschland zulässigen Bestattungsarten finden Sie hier.

Nach der Feuerbestattung

Das Bestattungsrecht ist in Deutschland Ländersache. Die meisten Bundesländer sehen den Friedhofszwang vor, d. h. die Beisetzung der Urne auf dem Friedhof.

Einige Bundesländer, darunter Bremen und Nordrhein-Westfalen, haben den Friedhofszwang aber inzwischen gelockert. Das Bestattungsgesetz in NRW besagt, dass die Asche auch außerhalb des Friedhofs verstreut werden darf. Voraussetzung: Der Bestattungsort ist öffentlich zugänglich.

In Bremen darf die Asche seit 2015 auch auf privatem Grund gestreut werden. Voraussetzung ist eine schriftliche Verfügung des Verstorbenen. Dieser muss seinen Hauptwohnsitz zudem in Bremen gehabt haben.

Fazit

Im Vergleich zur Erdbestattung ist die Feuerbestattung deutlich günstiger. So fallen die Kosten der Grabnutzung, der Grabstelle und der Grabgestaltung geringer aus. Wünschen Sie eine Feuerbestattung, muss vorab eine zweite Leichenschau erfolgen.

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