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Haushaltsauflösung nach Todesfall

Wohnung auflösen und entrümpeln

Ist ein Alleinstehender gestorben, muss der Haushalt aufgelöst werden. Lesen Sie hier, was bei der Wohnungsauflösung wichtig ist.

In einem Umzugswagen befinden sich bereits alte Möbel.

Wenn jemand stirbt, der alleine gelebt hat, hinterlässt er oft einen kompletten Haushalt. Die Wohnungsauflösung kann recht umfangreich sein – je nachdem, wie groß die Wohnung oder das Haus ist und wie viel Hausrat hinterlassen wurde. Erfahren Sie hier, wie eine Haushaltsauflösung abläuft und wer dafür zuständig ist.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Eine Haushaltsauflösung kann selbst organisiert oder z. B. mit einer Entrümpelungsfirma durchgeführt werden.
  • Die Kosten liegen bei etwa 500 € pro Zimmer.
  • Der Hausrat kann auf verschiedenen Wegen entsorgt werden.
  • Zuständig für die Wohnungsauflösung sind die Erben.

Was ist eigentlich eine Haushaltsauflösung?    

Stirbt ein Alleinstehender, muss sich jemand um dessen Wohnung und den gesamten Hausrat kümmern. Bei einer Haushaltsauflösung oder Wohnungsauflösung wird alles, was sich in der Wohnung befindet, weggegeben, verkauft oder entsorgt. Das umfasst sowohl die Einrichtung als auch die Kleidung und sämtliche persönlichen Gegenstände des Verstorbenen. Die Wohnung oder das Haus muss am Ende der Haushaltsauflösung komplett leer sein, um neu bezogen werden zu können.

Wie plant man eine Wohnungsauflösung?

Eine Haushaltsauflösung sollten Sie nicht unterschätzen, denn sie kann sehr viel Arbeit bedeuten: Der Hausrat muss begutachtet und sortiert werden. Für Menschen, die dem Verstorbenen nahestanden, ist das meist eine große emotionale Belastung. Wägen Sie daher gut ab, ob Sie alles selbst machen oder lieber ein professionelles Umzugsunternehmen oder eine Entrümpelungsfirma beauftragen.

Haushaltsauflösung selbst organisieren

Wer selbst entrümpelt, sollte im ersten Schritt einen Terminplan erstellen. Ist bei Mietobjekten eine Kündigungsfrist zu beachten? Dann muss die Wohnung bis zum Ende des Mietvertrags komplett geräumt und fertig für die Übergabe sein. Ein Vorteil der selbst organisierten Haushaltsauflösung liegt auf der Hand: Sie sparen sich die Kosten für den Entrümpler. Aber Vorsicht: Kommen Sie selbst mit der Zeit nicht hin, verlieren Sie bei einer Eigentumswohnung gegebenenfalls Mieteinnahmen. Bei einer Mietwohnung bekommen Sie Schwierigkeiten, wenn sie mit Ablauf des Mietvertrags nicht bereit zur Übergabe ist.

Organisieren Sie die Wohnungsauflösung selbst, müssen Sie sich auch darum kümmern, was mit dem Hausrat passiert. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten.

Wohin mit dem Hausrat bei einer selbst organisierten Wohnungsauflösung?

  • Möbel, Einrichtungsgegenstände und Kücheninventar lassen sich online über Kleinanzeigenportale verkaufen. Gut erhaltene Gegenstände werden auch von karitativen Einrichtungen wie Sozialkaufhäusern gern genommen.
  • Alles, was unbrauchbar ist, kommt zum Sperrmüll. Das ist nicht überall kostenlos, aber trotzdem meist günstiger als ein Container.
  • Kleidung und Schuhe können Sie zur Altkleidersammlung oder ins Sozialkaufhaus geben, sofern sie gut erhalten sind.
  • Bücher, die nicht mehr gebraucht werden oder beschädigt sind, kommen ins Altpapier. Die anderen können Sie über Kleinanzeigenportale verkaufen.
  • Grundsätzlich gilt für alles: Warum nicht auf einem Flohmarkt sein Glück versuchen? Gebrauchte Gegenstände erweisen sich manchmal als Sammlerstücke und erzielen gute Erlöse.
  • Fragen Sie auch unbedingt im Verwandten- und Freundeskreis nach: Möchte jemand gern bestimmte Gegenstände als Erinnerungsstücke behalten?

Tipp

Wenn Sie bei altem Mobiliar oder Spielzeug unsicher sind, lassen sie es schätzen: Nicht selten kommen antiquarische Wertgegenstände zum Vorschein.

Ein Entrümpelungsunternehmen für die Wohnungsauflösung beauftragen

Ein professionelles Umzugs- oder Transportunternehmen spart viel Zeit und Aufwand. Achten Sie auf jeden Fall darauf, einen seriösen Anbieter für die Haushaltsauflösung zu finden. Bei einer ersten kostenfreien Besichtigung wird eingeschätzt, wie viele Container nötig sind und wie hoch der zeitliche Aufwand ist. Holen Sie zum Vergleich Angebote verschiedener Firmen ein.

Tipp

Auch Bestattungsunternehmen können kompetente Hilfe bei der Organisation einer Haushaltsauflösung nach einem Todesfall geben.

Was kostet eine Haushaltsauflösung?

Die Kosten für eine Haushaltsauflösung variieren stark. Sie hängen von der Größe der Wohnung oder des Hauses ab sowie vom Umfang des Hausrats. Grob können Sie mit etwa 500 € pro Zimmer rechnen. Für ein Haus von ca. 150 qm Größe lassen sich ungefähr 3.000 bis 5.000 € für die Entrümpelung ansetzen.

Achtung: Die Rechnung für eine Entrümpelung kann bis zu 20 % teurer sein als der Kostenvoranschlag, ohne dass das Unternehmen Sie darauf hinweisen muss („unwesentliche Überschreitung“).

Wann kann man die Wohnung eines Verstorbenen räumen?

Hat der Verstorbene in einer Mietwohnung gewohnt, haben die Angehörigen ein Sonderkündigungsrecht (§ 580 BGB). Damit kann der Mietvertrag des Verstorbenen innerhalb eines Monats nach dessen Tod außerordentlich gekündigt werden. Dabei gelten die gesetzlichen Fristen. Nach der Kündigung haben die Angehörigen dann 3 Monate Zeit für eine fristgerechte Wohnungsauflösung.

Wer darf die Wohnung eines Verstorbenen betreten?

Das Besitzrecht an einer Mietwohnung oder einem gemieteten Haus geht auf die Erben des Verstorbenen über (§ 857 BGB). Hat der Erblasser alleine gelebt, dürfen die Erben die Wohnung jederzeit betreten. Lebte er mit jemandem zusammen, müssen sie sich absprechen, wann sie in die Wohnung können.

Weigert sich der Mitbewohner, die Erben in die Wohnung zu lassen, wird es schwieriger. Dasselbe gilt, wenn er keine Auskunft über den Verbleib der Erbschaftsgegenstände gibt. Denn betritt ein Erbe die Wohnung gegen den ausdrücklichen Willen des Mitbewohners, droht der Vorwurf des Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB). Dann hilft im schlimmsten Streitfall nur noch eine rechtliche Auseinandersetzung bis hin zur einstweiligen Verfügung.

Haushaltsauflösung: Wer muss die Wohnung eines Verstorbenen räumen?

Ein wichtiger Punkt, den Sie in der Trauer um einen geliebten Menschen nicht vergessen dürfen: Ein Mietverhältnis endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters. Der Mietvertrag gehört zum Nachlass. Erben müssen ihn daher unbedingt im Namen des Verstorbenen kündigen, wenn sie nicht selbst einziehen möchten.

Möchten die Erben die Wohnung übernehmen, können sie in den Vertrag eintreten. Der Erblasser kann das auch bereits zu Lebzeiten festhalten und bestenfalls mit dem Vermieter vereinbaren.

Achtung: Auch der Vermieter hat ein Sonderkündigungsrecht. Sobald er vom Todesfall erfahren hat, kann er das Mietverhältnis innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen. Dabei gelten die gesetzlichen Fristen.

Wer trägt die Kosten bei einer Haushaltsauflösung?

Zum Erbe gehört auch der gesamte Haushalt. Die Erben sind daher in der Pflicht, sich darum zu kümmern. Sie können entscheiden, ob sie die Wohnung auflösen oder das Objekt weiter nutzen möchten. Entscheiden sie sich für eine Wohnungsauflösung, müssen sie auch die Kosten dafür tragen. Oft werden diese von der Erbsumme gedeckt.

Gut zu wissen: Die Erben beziehen Grundsicherung und die Kosten für die Wohnungsauflösung sind nicht von der Erbsumme gedeckt? Dann übernimmt das Sozialamt die Kosten.

Hinterbliebene können sich auch dazu entscheiden, das Erbe auszuschlagen. In diesem Sonderfall brauchen sie sich nicht um die Wohnungsauflösung zu kümmern. Stattdessen wird ein Nachlassverwalter eingesetzt.

Aber Achtung: Die Angehörigen dürfen dann die Wohnung des Verstorbenen keinesfalls betreten. Falls sie es doch tun, geht das Gericht von konkludentem Verhalten aus. Damit fallen die Kosten für die Haushaltsauflösung doch wieder den Hinterbliebenen zu.

Sind Erben verpflichtet, die Wohnung zu renovieren?

Der Erbe tritt normalerweise in den Mietvertrag des Verstorbenen ein und kann ein Sonderkündigungsrecht beanspruchen. Der Vertrag bleibt jedoch unverändert. Ob und in welchem Umfang nach der Beendigung des Mietverhältnisses renoviert werden muss, ist für gewöhnlich darin festgehalten. Sollte der Vertrag eine rechtlich wirksame Endrenovierungsklausel enthalten, muss die Wohnung gegebenenfalls vor der Übergabe renoviert werden.

Achtung: „Beschädigungen an der Mietsache“, z. B. vom Mieter veranlasste Einbauten, müssen Sie in jedem Fall vor der Rückgabe beheben bzw. zurückbauen.

Wie können Erben vor Kosten geschützt werden?

Der Erblasser kann bereits zu Lebzeiten dafür sorgen, dass auf die Erben keine hohen Kosten für eine Wohnungsauflösung zukommen. Etwa mit einem Vermächtnis. Dessen Gegenstand kann ein zweckgebundener Geldbetrag für die Haushaltsauflösung und eine mögliche Renovierung sein.

Sinnvoll kann es auch sein, sich noch zu Lebzeiten mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen und eine Einigung für den Fall des Todes zu treffen.

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