„Das Internet vergisst nichts.“ Diese Warnung soll Nutzer vor leichtsinnigem Verhalten im Internet bewahren. Doch nicht nur unvorteilhafte Fotos und unüberlegte Posts überdauern im Netz – auch Ihre Mail-Adressen, Social-Media-Accounts oder Onlinebanking-Konten bleiben erhalten. Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, was nach Ihrem Tod mit Ihren Daten geschehen soll?
Das Wichtigste in Kürze:
- Halten Sie im Idealfall schriftlich fest, was mit Ihrem digitalen Erbe geschehen soll – z. B. welche Accounts gelöscht werden sollen und ob Bilder, Videos oder Nachrichten archiviert werden sollen.
- Benennen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die sich nach Ihrem Tod entsprechend Ihren Anweisungen um Ihren digitalen Nachlass kümmert.
- Legen Sie eine Liste mit all Ihren Accounts, den Nutzernamen und Passwörtern an, damit Ihr Online-Erbe verwaltet werden kann.
Cloud- und Streaming-Dienste, Onlinebanking und Shopping-Apps: Unmengen an Daten bilden Ihre digitale Identität. Die Pflege Ihres digitalen Nachlasses ist zwar mit ein wenig Aufwand verbunden, aber sie ist sehr wichtig, damit mit Ihren Daten in Ihrem Sinne verfahren wird.
Wie denken die Deutschen über den digitalen Nachlass?
16 % „Ich habe mein digitales Erbe vollständig geregelt.“
21 % „Ich habe schon teilweise festgelegt, was nach meinem Tod mit meinen Online-Accounts passieren soll.“
15 % „Ich habe mir fest vorgenommen, meinen digitalen Nachlass zu regeln.“
45 % „Ich finde die digitale Nachlassverwaltung unnötig.“
Warum ist die digitale Nachlassverwaltung so wichtig?
- Sie beugen Datenmissbrauch vor, indem Sie E-Mail-Konten und Accounts auf kommerziellen Seiten löschen, die Sie nicht mehr verwenden.
- Sie verhindern Kosten, wenn Sie z. B. nicht genutzte Online-Abonnements kündigen. Machen Sie sich bewusst, was Sie derzeit digital „konsumieren“. Die Kosten für fortlaufende Verträge und Abonnements müssen u. U. von Erben getragen werden, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt wurden.
- Sie schützen Ihre Erben, denn wenn ein Fremder Zugriff auf Ihre Kontodaten erhält, können entstehende Verpflichtungen den Erben zur Last fallen. Bereits zu Lebzeiten kann es daher sinnvoll sein, eine Bankvollmacht zu erteilen, damit Ihre Angehörigen im Todesfall Ihr Konto verwalten können. Achten Sie darauf, dass die Vollmacht „über den Tod hinaus“ gilt.
- Sie haben schon zu Lebzeiten einen besseren Überblick, wenn Sie eine Mappe anlegen, in der Sie all Ihre Mitgliedschaften, Verträge und Konten mit Kontodaten auflisten. So entlasten Sie Ihre Angehörigen in der schweren Trauerzeit und kümmern sich schon frühzeitig um Ihren digitalen Nachlass.
Allgemeine Tipps für Ihren digitalen Nachlass
Niemand beschäftigt sich gern mit dem Gedanken an das eigene Ableben – daher tun sich auch viele Menschen schwer, ihr Online-Erbe zu regeln. Grundsätzlich bietet die frühzeitige Nachlassverwaltung aber Vorteile: Denn so entlasten Sie nicht nur Ihre Hinterbliebenen, Sie bekommen auch einen vollständigen Überblick über Ihre digitale Identität und können z. B. alte oder wenig genutzte Accounts löschen.
Schaffen Sie eine Übersicht mit Passwortlisten
Eine aktive Internetnutzung ist heutzutage selbstverständlich. Die meisten Menschen sind auf zahlreichen Online-Plattformen, -Portalen und in Onlineshops registriert, um ihr digitales Leben zu managen. Ist Ihnen bewusst, was Sie derzeit alles digital verwalten und auf welchen Seiten Sie angemeldet bleiben, selbst wenn Sie diese nicht mehr nutzen? Verschaffen Sie sich zur digitalen Nachlassverwaltung im ersten Schritt einen Überblick über Ihre Online-Aktivitäten:
- Verfassen Sie eine Liste von allen Seiten, bei denen Sie angemeldet sind und die Sie aktiv nutzen.
- Listen Sie nicht nur Social-Media-Accounts und Bankkonten auf, sondern alle Seiten, auf denen Sie registriert sind, also z. B. auch Onlineshops, Streamingdienste, Abos, Messenger und andere Apps.
- Notieren Sie Ihre Zugangsdaten und Passwörter für jeden dieser Dienste.
- Benutzen Sie einen Passwort-Manager oder speichern Sie die Passwortliste lokal (z. B. auf einem verschlüsselten USB-Stick).
Wie haben Sie Ihr digitales Erbe geregelt?
83 % „Ich habe eine Vertrauensperson benannt, die sich um meine Accounts kümmert.“
47 % „Ich habe bei den Online-Anbietern den Kontakt meines digitalen Nachlassverwalters hinterlegt.“
13 % „Ich habe ein digitales Testament aufgesetzt, das mein Online-Erbe regelt.“
2 % „Ich nutze eine App für die digitale Nachlassverwaltung.“
Sichern Sie sich durch ein Testament oder eine Vollmacht ab
Selbstverständlich können Sie Ihren digitalen Nachlass auch durch ein Testament regeln. Mithilfe einer schriftlichen Vollmacht können Sie auch einen Verwalter für Ihren digitalen Nachlass bestimmen.
- Legen Sie fest, welche Online-Konten und Daten gelöscht und welche bewahrt werden sollen.
- Notieren Sie die nötigen Zugangsdaten oder halten Sie den Aufbewahrungsort einer Passwortliste fest.
- Bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die sich um die Umsetzung Ihres digitalen Testaments kümmern soll. Vermerken Sie auch, auf welche Daten Ihre Familienmitglieder nicht zugreifen sollen.
Alternativ können Sie Dienstleister zur Nachlassverwaltung nutzen. Diese kontaktieren im Namen des Verstorbenen die betreffenden Online-Unternehmen und kündigen bestehende Verträge. Dazu benötigen die Nachlassverwalter meist nur den Namen und die Anschrift des Verstorbenen. Überlassen Sie diesen Unternehmen allerdings nicht Ihre Zugangsdaten und Passwörter. Grundsätzlich gilt: Ein schriftliches Testament hinterlegen Sie am besten bei einem Rechtsanwalt. Auch die Verwahrung beim Nachlassgericht ist gegen Gebühr möglich.
Nachlassverwaltung bei Google und Facebook
Eine Geburtstagserinnerung für einen Verstorbenen zu erhalten, erscheint wie ein makabrer Scherz. Um solche unangenehmen Situationen zu vermeiden, bieten Google und Facebook eine vorsorgliche Nachlassverwaltung an.
- Facebook-Nutzer können festlegen, dass Ihr Konto nach dem Tod gelöscht oder in den Gedenkzustand versetzt wird. Ein eingetragener Nachlasskontakt kann das Konto eingeschränkt verwalten.
- Beim Kontoinaktivität-Manager von Google können Sie einstellen, was bei längerer Inaktivität mit dem Konto oder verknüpften Konten passieren soll. Dazu zählen Beiträge und Kommentare auf YouTube, Blogs auf Blogger sowie die Gmail-Adresse. Diese Accounts und Daten können über den Kontoinaktivität-Manager verwaltet und deaktiviert werden.
Instagram, Twitter, Pinterest und das digitale Erbe
Bei den meisten Social-Media-Diensten gilt: Wenn die Hinterbliebenen keinen Zugriff auf das Konto des Verstorbenen haben, müssen sie den Support über das Ableben des Nutzers informieren. Meist müssen die Erben einen Todesnachweis erbringen – z. B. in Form einer Sterbeurkunde – und ihr Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen nachweisen. Nach einer Prüfung der Angaben wird das Konto gelöscht.
- Bei Instagram können Hinterbliebene das Konto eines Verstorbenen löschen oder in den Gedenkzustand versetzen lassen. Das Konto erscheint dann nicht mehr öffentlich, z. B. im Abschnitt „Für dich empfohlen“.
- Bei X und Pinterest müssen Angehörige eine Sterbeurkunde vorlegen, um die endgültige Löschung des Accounts zu beantragen. Bereits gepostete Inhalte bleiben bestehen.
- Bei Snapchat ist die Löschung des Accounts nur nach Vorlage einer Sterbeurkunde möglich.
Digitaler Nachlass bei Streamingdiensten und Medien-Abos
Anders als gebundene Bücher, DVDs oder CDs sind digitale Dateien nicht eindeutig vererbbar. Streamingdienste wie iTunes, Audible oder Kindle verkaufen im engeren Sinne Nutzungslizenzen. Diese sind eindeutig an ein Konto gebunden. Die Weitergabe der Zugangsdaten ist bei Streamingdiensten wie Spotify meist direkt untersagt. Ob diese Einschränkungen auch für Erben gelten, wurde noch nicht endgültig geklärt. Sofern keine entsprechende Vollmacht vorliegt, ist es streng genommen auch nicht eindeutig erlaubt, mit den Nutzerdaten des Verstorbenen sein Abo zu kündigen. In den meisten Fällen findet sich aber eine Lösung, wenn Sie den Anbieter direkt kontaktieren und einen entsprechenden Nachweis über den Todesfall vorlegen.
Wie denken die Deutschen über den digitalen Nachlass?
16 % „Ich habe mein digitales Erbe vollständig geregelt.“
21 % „Ich habe schon teilweise festgelegt, was nach meinem Tod mit meinen Online-Accounts passieren soll.“
15 % „Ich habe mir fest vorgenommen, meinen digitalen Nachlass zu regeln.“
45 % „Ich finde die digitale Nachlassverwaltung unnötig.“
Interview zum Thema "digitales Testament" mit Stefanie Auer, Anwältin für Urheber- und Medienrecht
Benötigt man tatsächlich ein „digitales Testament", um sich um das digitale Erbe eines Angehörigen zu kümmern? Wie rechtlich bindend ist eigentlich die digitale Nachlassverwaltung bei Anbietern sozialer Netzwerke? Genügt schon eine einfache Vollmacht zur digitalen Nachlassverwaltung? In einem Interview hat ERGO Frau Stefanie Auer, Anwältin bei der Kanzlei Deubelli, befragt. Erfahren Sie, wie sie aktuelle Urteile und Rechtsprechungen einschätzt. Zudem gibt sie Ihnen hilfreiche und umfassende Tipps rund um die digitale Nachlassverwaltung.
Frau Auer, eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom zeigt, dass bisher nur die wenigsten Internetnutzer festgelegt haben, was nach ihrem Tod mit ihren Online-Konten und Daten geschehen soll. Nur 18 % der Befragten haben ihren digitalen Nachlass teilweise oder vollständig geregelt. Haben Angehörige auch ohne explizites „digitales Testament“ eine Möglichkeit, sich um das digitale Erbe ihrer Angehörigen zu kümmern?
Die Erben haben i. d. R. die Möglichkeit den digitalen Nachlass zu regeln. Ob das die Angehörigen oder Freunde sind, hängt davon ab, wer Erbe ist. Entweder regelt das Gesetz, wer Erbe ist, oder der Erblasser durch ein Testament. In Deutschland gilt das Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge. D. h., dass der Erbe alle Rechte und Pflichten des Erblassers übernimmt. Man kann sich das so vorstellen, er tritt in die „Fußstapfen“ des Erblassers. Damit sind sowohl digitale als auch analoge Fußstapfen gemeint. Und dazu gehören auch vertragliche Rechte und Pflichten aus sämtlichen Online-Beziehungen. Die Erben können dann auch einen Anspruch auf Auskunft, Zugang oder Löschung von Nutzerkonten und die Herausgabe von Daten haben.
Einige soziale Netzwerke bieten eine Form der digitalen Nachlassregelung an. Bei Facebook- oder Google-Konten besteht die Möglichkeit, einen Nachlasskontakt festzulegen, der sich im Todesfall um das Konto kümmert. Sind diese Formen der Nachlassverwaltung rechtlich bindend?
Das hängt davon ab, wie der Plattformbetreiber den Service ausgestaltet hat. Wenn man z. B. ein Profil bei Facebook oder Google anlegt, dann schließt man mit dem Provider einen Vertrag ab. Und wenn zu diesem Vertrag dann noch eine wirksame Regelung über den digitalen Nachlass kommt, ist sie rechtlich auch bindend. Allerdings kann es sein, dass innerhalb von Jahrzehnten der Provider die Regelungen oder seine Nutzungsbedingungen ändert. Bei dem Kontoinaktivität-Manager von Google kann man aktuell bis zu 10 Personen hinterlegen, die benachrichtigt werden, wenn auf das Konto in einer vom Nutzer festgelegten Wartezeit nicht mehr zugegriffen wird. Aber will ich jetzt wirklich so viele Personen benennen? Was ist, wenn ich mich mit jemandem in 3 Jahren sehr streite und den Kontakt abbreche? Dann vergesse ich möglicherweise, ihn beim Kontoinaktivität-Manager bei Google rauszunehmen. Und bei einer anderen Plattform sind wieder andere Personen benannt. Das kann schnell unübersichtlich werden.
Welche Art der Vorsorge empfehlen Sie, um den digitalen Nachlass zu regeln? Sollte eine Vollmacht erteilt oder ein gesondertes Testament aufgesetzt werden?
Vorab: So gut wie jede persönlich getroffene Regelung ist besser als gar keine. Denn dadurch kann erstens jeder zu Lebzeiten regeln, was mit seinem digitalen Nachlass nach seinem Tod passieren soll und zweitens wird den Erben die Suche nach Konten, Zugangsdaten und Verträgen erspart.
Welche Regelung am besten ist, hängt vom Einzelfall ab. Möglich wäre es, eine Vertrauensperson zu benennen, eine Vollmacht zu erstellen, oder ein Testament zu schreiben. Deshalb kann es keine pauschale Antwort geben, was besser oder schlechter ist.
Möglichkeit 1: Person des Vertrauens benennen. Dieser händigt man eine Liste mit allen Konten samt Passwörtern aus. Ob handschriftlich niedergeschrieben oder in einem verschlüsselten Dokument auf einem USB-Stick gespeichert, ist jedem selbst überlassen. Abhängig vom Sicherheitsbedürfnis und den persönlichen Wünschen sowie Möglichkeiten. Dabei nur nicht vergessen, dass die Passwörter stets aktuell sein müssen. Und es neben Social-Media-Profilen auch noch Konten für E-Mail-Dienste, Onlinebanking, Versandhandel, Dienstleistungen mit einem verknüpften Abo oder bezahlpflichtige Streaming-Dienste gibt. Ein Haken daran: Einige Plattformbetreiber untersagen die Weitergabe der Zugangsdaten. Uns ist jedoch kein Fall bekannt, in dem ein Verstoß dagegen zu Konsequenzen geführt hätte.
Möglichkeit 2: Eine Vollmacht erstellen. Das ist rechtlich verbindlicher. So eine Vollmacht muss ein Datum enthalten und unterschrieben sein. Sehr wichtig ist auch der Zusatz „über den Tod hinaus“. Außerdem bietet sich eine Vollmacht an, um nicht nur Daten weiterzureichen, sondern auch detaillierte Angaben darüber zu machen, welche Daten gelöscht, welche Verträge gekündigt werden sollen und was mit den Profilen überhaupt passieren soll. Und so eine Vollmacht kann auch für den Fall greifen, dass man länger krank ist und sich nicht um seine Angelegenheiten kümmern kann. Das Problem dabei: Es kann nicht eingeschätzt werden, ob sich Internetgiganten daran tatsächlich halten. Ganz nach dem Motto „was interessiert mich Deine Vollmacht“. Eine richterliche Entscheidung, in der z. B. jemand aufgrund einer Vollmacht den Zugang zu einem Account eingeklagt hat, kennen wir nicht. Deshalb ist aktuell Möglichkeit 3 rechtlich am sichersten.
Möglichkeit 3: Testament schreiben. Ist das Testament wirksam, dann ist das die rechtlich sicherste Methode. Jedoch gibt es ein Risiko, dass gerade selbstformulierte Testamente unwirksam sein können. Dabei kann es sich lohnen anwaltliche Hilfe zu holen. Vor allem weil man wohl kaum nur ein Testament wegen seinem digitalen Nachlass verfassen möchte, sondern dann gleich seinen gesamten Nachlass regelt.
Und dabei muss eben jeder selbst entscheiden: Was möchte ich wann und wie regeln? Abhängig davon gibt es eine passende Lösung.
Am 12. Juli 2018 entschied der Bundesgerichtshof, dass Eltern als Erben den Anspruch haben, auf das Facebook-Konto des verstorbenen Kindes zuzugreifen und auch Kommunikationsverläufe einzusehen. Das Erbrecht hat in diesem Falle Vorrang vor dem Fernmeldegeheimnis. Wie schätzen Sie die Bedeutung dieses Urteils für die Zukunft der digitalen Nachlassverwaltung ein?
Das Urteil schafft aktuell Rechtssicherheit. Davor war nicht klar, ob das Fernmeldegeheimnis verhindert, dass Facebook den Eltern Zugang gewähren muss. Und dass das Nutzungsverhältnis zwischen Facebook und dessen Kunden nach Ansicht der Richter des BGH auch kein höchstpersönliches Rechtverhältnis ist. Denn so eins ist nicht vererbbar.
Nach dem Urteil der Richter des BGH ist der digitale Nachlass dem analogen nun gleichgestellt. Und wie bereits eingangs gesagt, hat der Erbe dadurch das Recht auf Zugangsverschaffung zu Accounts, Herausgabe der Daten oder deren Löschung.
Es kann jedoch sein, dass Provider versuchen einen Weg zu finden, wie sie die Vererbbarkeit der bei ihnen gespeicherten Daten ausschließen können. Helfen könnte dabei eine gesetzliche Reglung. Deshalb ist es ratsam, zu Lebzeiten Vorsorgemaßnahmen zu treffen.
In der Checkliste der ERGO „Digitaler Nachlass“ lesen Sie, was Ihr digitales Erbe ist und wie Sie Schritt für Schritt vorgehen können, um es vorsorglich zu regeln.
Checklisten zur Verwaltung des digitalen Nachlasses
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