Vorsorge für den Ernstfall
Sich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen, ist nicht ganz einfach. Ab einem gewissen Alter aber durchaus wichtig. Denn mit der richtigen Vorsorge können Sie im Ernstfall Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren. Außerdem entlasten Sie Ihre Angehörigen und bieten ihnen Raum zum Trauern.
Hier finden Sie Informationen zu den Maßnahmen, die Sie für den Ernstfall festlegen können.
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Bestattungskosten-Rechner
Wie teuer eine Beerdigung wird, ist nur schwer zu schätzen. Die Kosten steigen seit Jahren. Mit dem Bestattungskosten-Rechner erhalten Sie mit wenigen Klicks eine Einschätzung.
Bestattungsarten
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Trauerfeier und Leichenschmaus
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Rufen Sie einen Arzt
Bei einem Todesfall müssen Sie stets zuerst einen Arzt rufen. Für gewöhnlich ist das der Hausarzt. Ist dieser nicht erreichbar, rufen Sie den Notarzt. Letzteren benachrichtigen Sie auch dann, wenn ein Angehöriger im öffentlichen Raum stirbt. Der Arzt stellt dann den Tod fest und den Totenschein aus.
Erfolgt der Todesfall in einem Krankenhaus, wird der Totenschein dort ausgestellt. Stirbt ein Familienmitglied im Pflegeheim, informiert das Personal den Arzt. Der Totenschein ist Voraussetzung für das Beantragen der Sterbeurkunde.
Benachrichtigen Sie nahe Angehörige
Ein Todesfall ist eine enorme emotionale Belastung. Familie und Freunde können Ihnen Trost spenden, Sie in der ersten Zeit im Alltag unterstützen und Ihnen bei der Planung der Bestattung helfen. Benachrichtigen Sie also Ihre Angehörigen und bewältigen Sie Ihre Trauer nicht allein.
Beauftragen Sie ein Bestattungsunternehmen
In Deutschland muss der Verstorbene i. d. R. innerhalb von 24 bis 36 Stunden vom Sterbeort in geeignete Räumlichkeiten überführt werden. Das kann die Leichenhalle des Bestatters oder eines Krematoriums sein.
Beauftragen Sie im nächsten Schritt also ein Bestattungsunternehmen, das die Überführung übernimmt.
Der Bestatter organisiert auf Ihren Wunsch auch die Sterbeurkunde, plant mit Ihnen die Bestattung und übernimmt die hygienische Versorgung des Verstorbenen.
In den ersten Tagen nach dem Todesfall
Informieren Sie den Versicherer
Hat der Verstorbene eine Lebensversicherung abgeschlossen, müssen Sie diese i. d. R. zwischen 24 und 72 Stunden nach Eintritt des Todes benachrichtigen. Stehen Ihnen Auszahlungen der Todesfallleistung einer Unfallversicherung zu, müssen Sie den Todesfall innerhalb von 48 Stunden der Versicherung melden. Innerhalb dieser Frist prüft der Versicherer die Todesursache. Wurde eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen, muss der Versicherer auch hier über den Todesfall informiert werden.
Mehr Informationen, welche Versicherungen Sie nach einem Todesfall kündigen müssen, finden Sie hier.
Legen Sie wichtige Dokumente bereit
Ein Todesfall ist stets mit viel Bürokratie verbunden. Schließlich müssen Sie verschiedenen Ämtern, Behörden und Versicherungen den Tod des Verstorbenen nachweisen.
Damit Sie alle wichtigen Dokumente an einer Stelle parat haben, sammeln Sie diese am besten in einem Ordner. Dieser soll folgende Unterlagen enthalten:
- Personalausweis
- Wichtige Urkunden (Geburt, Heirat, Scheidung)
- Organspendeausweis
- Rentenbescheid
- Chipkarte der Krankenkasse
- Versicherungsnummer und Versicherungsverträge
- Mietvertrag
- Bestattungsvorsorge
- Sonstige Verträge (z. B. bei der Bank)
Beantragen Sie die Sterbeurkunde beim Standesamt
Die Sterbeurkunde bescheinigt den Tod Ihres Angehörigen. Sie enthält wesentliche Angaben zum Verstorbenen, u. a. den Namen sowie Geburts- und Sterbedatum. Banken und Versicherungen benötigen meist die Sterbeurkunde im Original. Für Vertragskündigungen (z. B. Miete, Strom oder Telefon) reicht eine Kopie.
Die Sterbeurkunde beantragen Sie in dem Standesamt, in dessen Geltungsbereich Ihr Angehöriger gestorben ist. Sie müssen den Totenschein und seinen Personalausweis vorzeigen. Zusätzlich benötigen Sie:
- Die Geburtsurkunde bei Verstorbenen, die ledig waren
- Die Heiratsurkunde bei Verheirateten
- Das Scheidungsurteil bei Geschiedenen
- Die Sterbeurkunde des Ehepartners bei Verwitweten
Auf Wunsch beantragt Ihr Bestattungsunternehmen die Sterbeurkunde.
Informieren Sie den Arbeitgeber
Informieren Sie sowohl den Arbeitgeber des Verstorbenen als auch Ihren eigenen Arbeitgeber. Stirbt ein Angehöriger aus nächster Verwandtschaft, können Sie Sonderurlaub beantragen.
Kündigen Sie die Mietwohnung des Verstorbenen
Auch nach einem Todesfall gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Lebte der Verstorbene zur Miete in einem Haus oder einer Wohnung, muss die Miete so lange weitergezahlt werden.
Soll der laufende Monat noch in die Kündigungsfrist fallen, müssen Sie bis spätestens zum dritten Werktag des Monats schriftlich kündigen. Teilte der Verstorbene die Wohnung mit dem Ehe- oder Lebenspartner, geht das Mietverhältnis auf diesen über.
Organisieren Sie die Bestattung
Der Verstorbene muss innerhalb einer Frist von 4 bis 10 Tagen beigesetzt werden. Diese Bestattungsfrist variiert je nach Bundesland.
In den ersten Tagen nach dem Tod müssen Sie entscheiden, ob der Verstorbene im Rahmen einer Erd- oder einer Feuerbestattung beigesetzt werden soll. Letztere schließt die Einäscherung des Leichnams in einem Krematorium ein. Dies ist die Voraussetzung für 2 weitere, in Deutschland zulässige Bestattungsarten: die Baum- und die Seebestattung.
Einen Kostenvergleich der 4 Bestattungsarten finden Sie hier.
An Folgendes müssen Sie bei der Planung einer Bestattung denken:
- Trauerfeier (Trauerredner, Trauerhalle, Musik)
- Kleidung des Verstorbenen
- Einladungen für die Trauerfeier
- Leichenschmaus
Planen Sie eine Erdbestattung, müssen Sie folgende Punkte beachten:
- Friedhof und Grabstätte auswählen: Wahl- oder Reihengrab
- Grabnutzungsrechte erwerben
- Sarg organisieren
- Aufbahrung im offenen oder geschlossenen Sarg
- Blumenschmuck für Sarg oder Urne und das Grab
Weitere Informationen zur Organisation einer Bestattung finden Sie hier.
Nach der Bestattung
Einige Dinge brauchen Sie erst dann zu erledigen, wenn die Bestattung vorüber und die erste Trauer bewältigt ist. Dazu zählen:
- Den noch laufenden Zahlungsverkehr stoppen
- Banken benachrichtigen und ggf. Daueraufträge stornieren
- Mitgliedschaften und Abonnements kündigen
- Verträge kündigen oder ummelden: Telefon, GEZ, Strom, Internet
- Die Post über den Todesfall informieren
- Prüfen, ob ein Testament vorliegt, ggf. dem Nachlassgericht senden
- Wohnung und Hausrat des Verstorbenen überprüfen
- Persönliche Gegenstände des Verstorbenen aus dem Krankenhaus bzw. Pflegeheim abholen
- Prüfen, ob Anspruch auf Waisen- oder Witwenrente besteht
- Einen Erbschein beim Nachlassgericht beantragen: Mit dem Erbschein weisen Sie Ihr Recht auf den Nachlass nach, z. B. wenn Sie Immobilien erben
Bei einer Bestattung auf dem Friedhof:
- Einen Steinmetz beauftragen, um das Grabmal zu gestalten
- Nach 3 bis 6 Monaten: den Grabstein platzieren
- Die Grabstelle bepflanzen
- Organisation der Grabpflege durch Sie selbst oder die Friedhofsverwaltung
Folgende Versicherungen sollten Sie über den Todesfall informieren:
- Krankenkasse
- Pflegeversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Hausratversicherung
- Kfz-Versicherung
- Wohngebäudeversicherung
Personengebundene Versicherungen, wie die Krankenversicherung oder die Haftpflichtversicherung, enden automatisch mit dem Tod des Versicherten. Andere Versicherungen, wie die Kfz-Versicherung, gehen auf den Erben über. Weitere Informationen, welche Versicherungen Sie nach einem Todesfall kündigen müssen, finden Sie hier.
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