Ein Todesfall in der Familie ist stets eine emotionale Ausnahmesituation. Trotz aller Trauer gibt es für die Hinterbliebenen eine Menge an Formalitäten zu erledigen.
So müssen Sie u. a. die Versicherungen des Verstorbenen über den Todesfall informieren.
Das Wichtigste im Überblick:
- Personengebundene Versicherungen wie die Krankenversicherung, Lebensversicherung oder Unfallversicherung enden nach einem Todesfall automatisch.
- Sachgebundene Versicherungen wie Wohngebäude- und Hausratversicherung müssen im Todesfall von den Hinterbliebenen gekündigt werden.
- Die Kapitallebensversicherung und die Risikolebensversicherung helfen, die Hinterbliebenen über die Bestattungskosten hinaus umfassend abzusichern.
Versicherungen kündigen nach dem Todesfall
Bei einem Trauerfall in der Familie ist es nicht leicht, sich mit Formalitäten wie Versicherungsleistungen auseinanderzusetzen. Dennoch ist es wichtig, die Versicherer rechtzeitig über den Todesfall zu informieren und zu entscheiden, ob einige sachgebundene Versicherungen gekündigt oder von den Erben weitergeführt werden. Auch für den Anspruch auf Auszahlung ist die Meldung bei den Versicherern sehr wichtig, z. B. im Fall einer Risikolebensversicherung oder Unfallversicherung.
Wer informiert die Versicherung bei einem Todesfall?
I. d. R. übernehmen dies die Angehörigen des Verstorbenen. Sie benötigen dazu die Sterbeurkunde als Nachweis. Diese stellt das örtliche Standesamt aus. Angehörige können die Sterbeurkunde selbst beantragen, sie können aber auch das Bestattungsunternehmen damit beauftragen. Für das Beantragen der Sterbeurkunde benötigt man den Totenschein, den ein Arzt unmittelbar nach dem Todesfall ausstellt.
Diese Versicherungen enden automatisch nach dem Todesfall
Personenbezogene Versicherungen – also alle Versicherungen, die auf den Versicherungsnehmer bezogene Risiken versichern – enden automatisch mit dem Ableben des Versicherten. D. h., Sie müssen den Versicherer zwar über den Todesfall informieren, die Versicherung aber nicht schriftlich kündigen. Dazu zählen:
- Krankenversicherung
- Unfallversicherung
- Kapitallebens- und Risikolebensversicherung
- Sterbegeldversicherung
Krankenversicherung
- Es reicht aus, den Verstorbenen bei der Versicherung abzumelden und seine Versicherungskarte abzugeben sowie eine Kopie der Sterbeurkunde einzureichen.
- Wenn Sie über den Verstorbenen mitversichert waren, können Sie den Vertrag weiterführen. Dazu müssen Sie sich innerhalb von 2 Monaten bei der Versicherung melden.
- Anteilig gezahlte Krankenkassenbeiträge werden erstattet.
Unfallversicherung
- Die Versicherung muss innerhalb der Meldefrist von 48 Stunden über den Todesfall informiert werden.
- In dieser Zeit überprüft die Versicherung die Todesursache und ermittelt ggf. durch eine Obduktion, ob tatsächlich ein Unfall zum Tod führte.
- Wird die Meldefrist vorsätzlich nicht eingehalten, kann die Versicherung die Auszahlung verweigern.
Lebensversicherung
- Die Versicherung muss innerhalb einer Meldefrist von 24 – 72 Stunden über den Todesfall informiert werden.
- Einige Versicherer nennen keine explizite Meldefrist, dennoch sollte der Versicherer sofort informiert werden.
- Neben der Sterbekurkunde kann der Versicherer die Vorlage weiterer Unterlagen fordern.
Sterbegeldversicherung
- Die Versicherung muss sofort über den Todesfall informiert werden (max. 30 Tage nach Todesfall).
- Neben der Sterbekurkunde kann der Versicherer die Vorlage weiterer Unterlagen fordern.
Diese Versicherungen müssen gekündigt werden oder gehen auf die Erben über
Alle sachbezogenen Versicherungen müssen nach einem Todesfall schriftlich gekündigt werden. Als Angehörige haben Sie aber auch die Möglichkeit, einige dieser Versicherungen zu übernehmen, indem Sie weiterhin die Jahresbeiträge zahlen. Zu den sachbezogenen Versicherungen zählen:
- Familienhaftpflichtversicherung
- Hausratversicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Kfz-Versicherung
Familienhaftpflichtversicherung
- Der Versicherer sollte sofort formlos informiert werden, ggf. mit einer Kopie der Sterbeurkunde.
- Bei Kündigung der Versicherung wird die Rückzahlung des Jahresbeitrags ab dem Tag der Meldung berechnet.
- Sind Sie als Familienmitglied mitversichert, besteht der Versicherungsschutz noch bis zur nächsten Beitragszahlung. Die Versicherung wird automatisch fortgeführt, wenn Sie den Jahresbeitrag weiterzahlen.
Hausratversicherung
- Der Versicherungsschutz besteht bis max. 3 Monate nach dem Tod, bei älteren Tarifen bis max. 2 Monate.
- Wenn die Hinterbliebenen das Haus oder die Wohnung des Verstorbenen übernehmen und den Jahresbeitrag zahlen, läuft die Hausratversicherung weiter.
- Bei Kündigung der Versicherung wird der Jahresbeitrag anteilig erstattet. Die Rückzahlung wird ab dem Tag der Meldung berechnet.
Wohngebäudeversicherung
- Die Wohngebäudeversicherung geht direkt auf die Erben des Hauses über.
- Die Versicherung muss über den Todesfall informiert werden, i. d. R. muss auch die Änderung im Grundbucheintrag nachgewiesen werden.
- Wird das Haus verkauft, haben die neuen Eigentümer ein Sonderkündigungsrecht für die Wohngebäudeversicherung.
Rechtsschutzversicherung
- Die Versicherung besteht bis zum Ende der Zahlungsperiode fort – unter der Voraussetzung, dass die Prämie am Todestag bezahlt war.
- Der Rechtsschutz überträgt sich auf die Erben. Dafür müssen sie die Beitragszahlungen fortführen und die Rolle des Versicherungsnehmers übernehmen, z. B. die Unternehmensführung.
Kfz-Versicherung
- Die Kfz-Versicherung ist an ein Fahrzeug gebunden, nicht an dessen Halter.
- Im Todesfall geht die Kfz-Versicherung direkt an die Erben über.
- Die Versicherung kann dann die Versicherungsbeiträge nachträglich an das Alter und die Schadensfreiheitsklasse des neuen Versicherungsnehmers anpassen.
- Wird das Fahrzeug verkauft, endet die Versicherung, wenn der neue Besitzer eine eigene Kfz-Versicherung abgeschlossen hat.
- Möchte der Erbe die Kfz-Versicherung nicht übernehmen, ist eine schriftliche Kündigung erforderlich. Ein Sonderkündigungsrecht im Todesfall gibt es nicht.
Vorsorgen für den Todesfall – generelle Hinweise zu Todesfall-Versicherungen
Einige Versicherungen werden speziell abgeschlossen, um die Angehörigen im Todesfall abzusichern. Bei folgenden Versicherungen können die Hinterbliebenen Leistungen beanspruchen:
- Kapitallebensversicherung
- Risikolebensversicherung
- Sterbegeldversicherung
- Todesfallleistung der Unfallversicherung
Als Versicherungsnehmer vereinbaren Sie bei diesen Versicherungen eine bestimmte Versicherungssumme. Das ist der Betrag, der Ihrer Familie nach Ihrem Tod oder ggf. nach Ablauf der Vertragsdauer ausgezahlt wird. Der Richtwert der Versicherungssumme hängt u. a. von der Art der Versicherung und Ihrer persönlichen Lebenssituation ab.
Junge Familien etwa haben oft einen hohen Absicherungsbedarf. Sind die Kinder noch klein, muss die Versicherungssumme so lange reichen, bis sie finanziell auf eigenen Beinen stehen.
Sie müssen die Personen als Bezugsberechtigte festlegen, die Sie im Fall Ihres Todes finanziell absichern möchten. Das können z. B. Ihr Ehepartner, Ihre Kinder, Freunde oder Geschäftspartner sein. Das Bezugsrecht können Sie über die Laufzeit ändern. Das ist dann wichtig, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern, z. B. durch eine erneute Heirat.
Lebensversicherung als finanzielle Absicherung im Todesfall
Mit der Auszahlung einer Lebensversicherung kann Ihre Familie nicht nur die Bestattungskosten begleichen, sondern ihren Lebensunterhalt sicherstellen und laufende Kredite tilgen. Man unterscheidet zwischen der Kapitallebensversicherung und der Risikolebensversicherung. Der richtige Zeitpunkt, eine Lebensversicherung abzuschließen, ist z. B.:
- Hochzeit
- Start des Hausbaus
- Geburt eines Kindes
Die Stiftung Warentest empfiehlt als Richtwert für die Versicherungssumme das ca. 3- bis 5-Fache Ihres Bruttojahreseinkommens. Planen Sie zusätzlich noch laufende Kredite mit ein, z. B. für den Hausbau. Möglich sind Beträge bis in Millionenhöhe.
Gesundheitsfragen bei der Lebensversicherung
Sowohl Kapital- als auch Risikolebensversicherung fragen vor Vertragsabschluss i. d. R. verschiedene Gesundheitsfragen ab. Mit höheren Beitragszahlungen müssen z. B. Raucher oder Menschen mit einer Herz-Kreislauf-Erkrankung rechnen, da diese Faktoren statistisch betrachtet die Wahrscheinlichkeit eines Todesfalls erhöhen.
Betreiben Sie regelmäßig eine Risikosportart oder üben Sie einen riskanten Beruf aus, müssen Sie ebenfalls mit höheren Beiträgen rechnen. Die meisten Versicherungen fragen vor Abschluss einer Risikolebensversicherung folgende Punkte ab:
- Alkohol- und Zigarettenkonsum
- Chronische Erkrankungen, z. B. Diabetes
- Erkrankungen und Beschwerden der letzten 5 Jahre, die einen Arztbesuch oder einen Aufenthalt im Krankenhaus zur Folge hatten
- Grad der Behinderung
Bei Risikolebensversicherungen müssen Sie stets mit Gesundheitsfragen rechnen. Es gibt aber einige Anbieter, die Kapitallebensversicherungen ohne Gesundheitsprüfung anbieten.
Die Kapitallebensversicherung
Die Kapitallebensversicherung eignet sich zur finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen und als private Altersvorsorge. Im Gegensatz zur Risikolebensversicherung unterscheidet man dabei 2 Fälle:
- Erlebensfall: Der Vertrag der Kapitallebensversicherung läuft vor Ihrem Tod aus. Sie bzw. Ihre Bezugsberechtigten erhalten die Versicherungssumme plus Zinsen.
- Ableben des Versicherungsnehmers: Ihre Bezugsberechtigten erhalten nach Ihrem Tod die Versicherungssumme plus Zinsen.
Die Versicherung kann zudem Überschüsse erwirtschaften. Diese erhalten Sie ggf. am Ende des Jahres als Gutschrift zusätzlich zu den vertraglich festgelegten Zinsen.
Die Risikolebensversicherung
Bei der Risikolebensversicherung wird die Versicherungssumme nur in Ihrem Todesfall ausgezahlt. Es wird also kein Vermögen aufgebaut, auf das Sie nach Ablauf der Laufzeit zurückgreifen können. Ihre Angehörigen sichern Sie mit der Risikolebensversicherung aber rundum ab. Die Beitragszahlungen sind im Vergleich zur Kapitallebensversicherung geringer. Einige Verträge können Sie schon ab 3 € im Monat abschließen. Die Risikolebensversicherung ist deswegen auch für gering verdienende Familien geeignet.
Die Sterbegeldversicherung
Die Sterbegeldversicherung ist eine Variante der Lebensversicherung. Im Gegensatz zu Kapitallebensversicherung und Risikolebensversicherung vereinbaren Sie dabei eine geringere Versicherungssumme, die lediglich die Bestattungskosten Ihrer Beerdigung decken soll.
Den Erlebensfall gibt es bei der Sterbegeldversicherung nicht. Nur im Todesfall erhalten Ihre Angehörigen eine Auszahlung. Vorteil: Die Sterbegeldversicherung können Sie noch in hohem Alter abschließen, i. d. R. bis 80 Jahre.
Unfallversicherung mit Todesfallleistung
Eine weitere Möglichkeit, die Bestattungskosten zu decken, bietet eine Unfallversicherung mit Todesfallleistung. Schließlich können Unfälle auch tödlich enden. Die Todesfallleistung vereinbaren Sie gesondert mit Ihrem Versicherer. Als Richtwert der Versicherungssumme empfiehlt sich eine Höhe von 10.000 €. Schlussendlich ist der Betrag aber immer von Ihrer persönlichen Lebenssituation abhängig.
Die Todesfallleistung der Unfallversicherung greift i. d. R. bis zu einer Frist von 12 Monaten. Kommt es z. B. erst nach 8 Monaten durch einen Unfall zum Tod, haben Ihre Bezugsberechtigen immer noch einen Anspruch auf die Auszahlung.
Unterlagen, die Sie im Todesfall bei der Versicherung einreichen müssen
Bei einer Versicherung, die Ihre Hinterbliebenen absichert, müssen diese bei der Meldung des Todesfalls eine Reihe von Unterlagen einreichen. Dazu zählen:
- Versicherungsschein
- Kopie der Sterbeurkunde
- Name(n) und Adresse(n) der begünstigten Person(en)
- Bankverbindung(en) der begünstigten Person(en)
- Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen
- Bei Tod durch einen Unfall: kurze Schilderung des Unfallhergangs und ggf. die entsprechenden Unfallberichte
Fazit: Rechtzeitig um die Versicherungen im Todesfall kümmern
Die Hausrat-, Privathaftpflicht- und Krankenversicherung enden automatisch im Todesfall. Die Kfz-, Rechtsschutz- und Wohngebäudeversicherung übertragen sich auf die Erben, falls diese sie nicht schriftlich kündigen.
Die Kapitallebensversicherung und die Risikolebensversicherung bieten die größte finanzielle Absicherung für die Hinterbliebenen eines Verstorbenen. Die Sterbegeldversicherung und die Todesfallleistung der Unfallversicherung hingegen decken nur die Beerdigungskosten. Aber ganz gleich, ob es um die Pflichtversicherungen geht oder um die private Absicherung: Wichtig ist, dass sich die Hinterbliebenen möglichst frühzeitig mit den Versicherungen auseinandersetzen und ggf. die Versicherer innerhalb der Meldefrist benachrichtigen.
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