Wenn Sie regelmäßig die Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt wahrnehmen, wird Ihnen bei einer Zahnbehandlung ein Anteil der Kosten erstattet. Als Nachweis, dass Sie bei den Kontrollen waren, dient das Bonusheft. Darin wird das Datum aller zahnärztlichen Untersuchungen eingetragen. Insbesondere, wenn größere zahnärztliche Behandlungen anstehen, kann ein gut gepflegtes Bonusheft einen beachtlichen finanziellen Unterschied machen.
In diesem Artikel erhalten Sie einen umfassenden Überblick über das Bonusheft, von seiner Funktionsweise bis hin zu den finanziellen Aspekten.
Wie funktioniert das Bonusheft beim Zahnarzt?
Das sogenannte Bonusheft beim Zahnarzt ist bei allen gesetzlichen Krankenversicherungen ab 12 Jahren verfügbar. Es dient als Nachweis für die jährliche Kontrolluntersuchung. Neben der klassischen Papierform ist seit dem Jahr 2022 auch eine elektronische Variante verfügbar, die Teil der digitalen Patientenakte ist. Die digitale Version hat den Vorteil, dass sie beim Zahnarztbesuch nicht vergessen werden kann.
Sie erhalten bei jeder Kontrolluntersuchung in Ihrer Zahnarztpraxis einen Stempel in Ihr Bonusheft. Im Gegenzug gewährt Ihnen Ihre Krankenkasse einen höheren Zuschuss für bestimmte zahnmedizinische Leistungen wie z. B. Brücken, Kronen oder auch Prothesen.
Der gewöhnliche Zuschuss für solche Zahnersatzbehandlungen liegt bei 60%. Der Vorteil des Bonushefts liegt darin, dass sich der Zuschuss erhöht, wenn Sie regelmäßig zur Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt gehen.
Können Sie regelmäßige Zahnarztbesuche über den Zeitraum von
- 5 Jahren nachweisen, erhöht sich der Zuschuss auf 70%
- 10 Jahren nachweisen, erhöht sich der Zuschuss auf 75%.
Um den jeweiligen Zuschuss zu erhalten, müssen Sie eine Kopie des Bonusheftes mit der Kostenaufstellung für Ihre benötigte Behandlung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Wie bekomme ich ein Bonusheft beim Zahnarzt?
Um ein Bonusheft zu erhalten, können Sie bei Ihrem nächsten Zahnarztbesuch direkt nachfragen. Im Normalfall haben Zahnarztpraxen Blanko-Versionen vorrätig. Diese müssen Sie nur noch mit Ihren persönlichen Daten versehen und können das Bonusheft danach direkt verwenden. Ist kein Heft verfügbar, kann sich Ihr Zahnarzt an die kassenzahnärztliche Vereinigung wenden, um Bonushefte zu erhalten.
Wie viele Stempel brauche ich im Bonusheft?
Die Anzahl der benötigten Stempel im Bonusheft ist in erster Linie von Ihrem Alter abhängig. So sollen jüngere Versicherte zwischen dem 12. und dem 17. Lebensjahr einmal pro Halbjahr zum Zahnarzt und damit 2 Stempel pro Kalenderjahr sammeln. Ab dem 18. Lebensjahr ist eine Kontrolluntersuchung pro Jahr ausreichend, weswegen auch ein Stempel im Bonusheft pro Jahr ausreichend ist. Zum Erhalt der höheren Kostenerstattung für 5 Jahre müssen jüngere Patienten somit 10 Stempel sammeln, wohingegen bei Erwachsenen 5 ausreichend sind.
Bonusheft vergessen: Kann der Zahnarzt das Bonusheft nachtragen?
Sollten Sie noch nicht die elektronische Variante des Bonusheftes verwenden und bei Ihrem Zahnarztbesuch das Bonusheft vergessen, ist das kein Problem. Da im Normallfall jede zahnärztliche Untersuchung dokumentiert wird, kann der Zahnarzt die Untersuchung bei Ihrem nächsten Besuch mit dem entsprechenden Datum nachtragen.
Das ist auch möglich, wenn Sie Ihr Bonusheft verloren haben. Allerdings ist der Vorgang in diesem Fall etwas aufwendiger, da alle bisher durchgeführten Untersuchungen nachgetragen werden müssen und eventuell auch bei verschiedenen Zahnärzten erforderlich ist.
Was passiert bei einem Zahnarztwechsel?
Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Zahnarzt zu wechseln, bleiben die Einträge im Bonusheft gültig und werden einfach in der neuen Praxis fortgesetzt. Sollten Sie dennoch ein neues Bonusheft anfangen, ist es wichtig das alte zu behalten. Nur so können Sie bei Bedarf der Versicherung nachweisen, dass Sie die Kontrolluntersuchungen wahrgenommen haben.
Was tun, wenn ein Vorsorgetermin verpasst wurde?
Sollte ein Vorsorgetermin verpasst worden sein, kann keine lückenlose Dokumentation der letzten Jahre nachgewiesen werden. Somit erlischt der Anspruch auf erhöhte Bezuschussung. Eine Ausnahme gibt es bei 10 nachzuweisenden Jahren, da hier ein einmaliges Versäumen folgenlos bleiben kann. Voraussetzung hierfür ist eine schlüssige Begründung. Da es keine festen Richtlinien gibt, liegt es im Ermessen der jeweiligen Krankenkasse den Bonus zu gewähren oder abzulehnen.
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